gestrandet
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Hallo,
es geht um ein Gutachten von einer psychologischen Untersuchung. Dieses Gutachten hat der SB irgendwann mir vorgelesen. Ich wollte mir das kopieren aber er sagte psychologische Gutachten dürfe er nicht rausgeben / aushändigen. Ich dachte, die müßten einem das ermöglichen? Zum Beispiel wenn man Akteneinsicht macht. Wäre das nicht eine Art der Verweigerung von Akteneinsicht?
es geht um ein Gutachten von einer psychologischen Untersuchung. Dieses Gutachten hat der SB irgendwann mir vorgelesen. Ich wollte mir das kopieren aber er sagte psychologische Gutachten dürfe er nicht rausgeben / aushändigen. Ich dachte, die müßten einem das ermöglichen? Zum Beispiel wenn man Akteneinsicht macht. Wäre das nicht eine Art der Verweigerung von Akteneinsicht?