Nur mal zur Info: Natürlich macht man sich als pAp/SB auch Notizen über die Leistungsempfänger, und natürlich sind da auch so manche Dinge vermerkt, die rein objektiv nicht zu vermerken nötig gewesen wäre, weil sich nicht leistungsrelevant sind. Das ist aber in jeder Behörde so, das ist nichts JC-spezifisches.
Es stimmt auch, dass es im JC sehr klare datenschutzrechtliche Anweisungen gibt, wonach alle negativen Kennzeichnungen in offener wie auch in verschlüsselter Weise zu unterlassen sind. Der Klassiker neben "YYY“ (Alki) war es mal, im Profiling "Expertenkenntnisse" bei der Fähigkeit "Abfüllen" zu wählen, was man z.B. beim Beruf "Bier-Braumeister" fand. Das wurde dann aber irgendwann abgeschafft, wie noch zahlreiche weitere Dinge.
Es stimmt genauso, dass sich Vermittler an den restriktiven Datenschutz nicht immer halten bzw. kreative oder auch ziemlich platte Wege finden, diesen zu umgehen. Insbesondere Streitfälle mit Kunden und Ausschreitungen/Gewalttätigkeiten seitens der Kunden werden durchaus vermerkt. Auch gibt es die Möglichkeit, über eine interne Kennung in VerBIS bestimmte Warnhinweise zu einem Kunden anzubringen, in der Art: Kunde hat Hausverbot, war schon gewalttätig, Gespräch nur wahrnehmen, wenn Sicherheitsdienst dabei, etc.
Zwar sollen nur vermeintlich objektivierbare Tatsachen vermerkt werden, nur ist dies schon deshalb schwer zu realisieren, weil im JC eben Menschen arbeiten, die bisweilen sehr subjektive Eindrücke haben. Daher entspricht die Behauptung, dass nur objektive Dinge vermerkt werden, nicht vollends der Realität. Sicher: Die allermeisten Dinge, die in Vermerken stehen, sind durchaus objektiv gegeben, das liest sich auch nicht wirklich aufgregend. Aber wenn in irgendwelchen Weisungen steht, dass keine persönlichen Schlussfolgerungen und Werturteile erfasst werden, dann ist dies definitiv fern der Realität. Das sollte sicher so sein, es ist in der Praxis aber nicht immer so.
Insbesondere im Profiling wimmelt es nur so von subjektiv erhobenen, oft wenig fundierten persönlichen Schlussfolgerungen, Mutmaßungen und Behauptungen, die gelegentlich auch jeder Basis entbehren. Das hat aber nicht unbedingt etwas mit böser Absicht der pAps zu tun, sondern damit, dass die Vermittler so oft wechseln und somit diverse Personen in diesen Profilings rumschreiben und dies oftmals unter hohem Zeitdruck tun. Darüber hinaus werden Profilings teilweise auch nach Aktenlage durchgeführt, so dass man sich im Endergebnis nicht wirklich auf das verlassen kann, was über Kunden in VerBIS vermerkt ist. Das wissen die pAps übrigens auch.
Und das nur noch kurz am Rande: Wer jetzt auf die Idee kommt, schnellstmöglich Akteneinsicht zu beantragen, um selbst zu sehen, was da eventuell nicht datenschutzkonformes über ihn/sie vermerkt ist, der/die wird mit ziemlicher Sicherheit schwer enttäuscht werden. Denn da die pAps wissen, dass Beratungsvermerke, wenn sie einmal im System gespeichert sind, nicht mehr gelöscht oder verändert werden können, würde sich jeder pAp hüten, etwas wie "Der Kunde ist faul, stinkt und hat keinen Bock zu arbeiten", in einen Beratungsvermerk zu schreiben. Das findet man in keinem Vermerk! In Beratungsvermerken stehen eher Allgemeinplätze. Das liest sich so wie:
"Der Kunde kommt zum Termin. Wir reden über seine Bewerbungen. Ich führe dann einen Datenabgleich durch, es ist alles gleich geblieben. Der Kunde wünscht eine FbW-Förderung, ich sage ihm: Es gibt nichts. Ich weise den Kunden zur Maßnahme Bewerbungstraining zu, weil er die schon 24 Monaten nicht mehr gemacht hat. Wir schließen eine neue EGV. Die Profillage bleibt bestehen. Der Kunde wird wohl in den nächsten 12 Monaten nicht in Arbeit kommen. Kunden angewiesen, sich intensiver zu bewerben."
Wer als pAp wirklich datenschutzrechtlich bedenkliche Dinge über seine Kunden vermerken will, der tut dies verkausuliert im Profiling. Denn alles, was im Profiling in den Kommentarfeldern gespeichert ist, ist als Information nicht fest im System! Das kann bei Belieben jederzeit gelöscht/verändert werden, es ist nicht dauerhaft gespeichert. Oder man setzt sich z.B. eine auf das Jahr 2020 datierten Wiedervorlage, in der man die "weniger schönen Dinge" über Kunden klar beim Namen nennt. Diese Wiedervorlage kann, wie die Profiling-Kommentare, jederzeit spurlos gelöscht werden. Darüber hinaus gibt es für sensible Sachen noch die Dokumentenverwaltung in VerBIS, in der ein pAp Word-Dokumente und PDFs hochladen kann. Die kann man auch nach Belieben löschen.