freakadelle
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AW: Alle Sanktionen sind rechtswidrig! Geänderte Rechtsauffassung des BMAS
:danke: Nick
:danke: Nick
Dann korrigire ich mal die Überschrift und stell das wieder öffentlich.Was soll das denn jetzt?
Krypteia ist da auf der richtigen Spur.
Seit 2011 wurden die aktuellen Bewilligungsbescheide bei einer Sanktion nicht aufgehoben! Und das macht die Sanktionsbescheide rechtswidrig so das sie aufgehoben werden müssen. Und zwar kann man das jetzt per Überprüfungsantrag rückwirkend für alle Sanktionen ab 1.1.2013 machen.
Einfach mal in die neue Hega reinschauen.
Die Rechtsauffassung des BMAS hat sich geändert und ab jetzt müssen die Sanktionsbescheide gleichzeitig den aktuellen Bewilligungsbescheid nach § 48 SGB X aufheben. Und das ist bei allen alten Sanktionsbescheiden nicht. Bis jetzt wurde gedacht das es reicht, die Minderung Kraft Gesetzes festzustellen.
Einfach mal hier den Sanktionsbescheid angucken - und so sahen bisher alle aus die ich gesehen hab seit 2011
https://www.elo-forum.org/alg-ii/126449-interessen-allgemeinheit-wichtiger-datenschutz-sanktion.html#post1644205
Da ist nichts mit Aufhebung - somit rechtswidrig.
Da es sich um einen rechtswidrig nicht begünstigenden Verwaltungsakt handelt, gilt die Frist für Überprüfungsanträge von 4 Jahren (vgl § 44 Abs. 4 S. 1 SGBX).Ebenso können alle die eine Sanktion ab dem 1.1.2013 bekommen haben, diese mit einem Überprüfungsantrag angreifen und sich das Geld wiederholen.
Ja. Wir sollten denen richtig Feuer unterm ***** machen. Wenn jeder diese Ü-Anträge stellt und dann klagt, steppt richtig der BärAlso können auch noch Sanktionen aus dem Jahr 2010 angegriffen werden?![]()
Zur Fristenfrage bei Überprüfungsanträgen, siehe auch hier:Wie ist es wenn die Klage 10 % Meldeversäumnis vom Jahre 2013 schon bei Gericht ist ?
Kann man da auch noch einen Überprüfungsantrag stellen
? Soweit mit beknant ist ,gilt der Überprüfungsantrag nur rückwirkend für ein Jahr ,nicht mehr 4 Jahre .Das haben die wenn ich mich nicht täusche die Frist im Jahre 2012 auf ein Jahr geändert anstatt 4 Jahre.
Man kann bei Gericht grundsätzlich alle Argumente als Ergänzungen nachreichen. So ist es auch möglich eine Klagebegründung nachzubessern.Wenn dass Verfahren bereits läuft, kann diese Information doch noch nachträglich dem Gericht ergänzt werden oder?
Hier kannst du dennoch Ü-Antrag einreiche, würde ich auch empfehlen. Warum? Die Lage ist eindeutig. Ich bspw. habe 2012 eine Sanktion bekommen, ob die rechtswidrig war oder nicht, muss mittlerweile das LSG entscheiden - Klage seit 2 Jahren fast anhängig. Wenn man nun den rechtsmäßigen Ü-Antrag stellt und das JC mit der Rechtslage konfrontiert, sehe ich u. U. schon gute Chancen allein im Vorverfahen, da die Sache eindeutig ist. Kurz: Man kommt schneller zu seinem Geld.Wie ist es wenn die Klage 10 % Meldeversäumnis vom Jahre 2013 schon bei Gericht ist ?
Kann man da auch noch einen Überprüfungsantrag stellen?
Siehe Post #29. Vier Jahre sind korrekt bei rechtswidrig nicht begünstigenden Verwaltungsakten.Soweit mit beknant ist ,gilt der Überprüfungsantrag nur rückwirkend für ein Jahr ,nicht mehr 4 Jahre .
S. o.Zur Fristenfrage bei Überprüfungsanträgen, siehe auch hier:
https://www.elo-forum.org/antraege/127237-fristenfrage-stellen-uberpruefungsantrags.html#post1657352
Weshalb möchtest Du einen Überprüfungsantrag zu einer Sache stellen, die schon vor Gericht behandelt wird?![]()
Hier kannst du dennoch Ü-Antrag einreiche, würde ich auch empfehlen. Warum? Die Lage ist eindeutig. Ich bspw. habe 2012 eine Sanktion bekommen, ob die rechtswidrig war oder nicht, muss mittlerweile das LSG entscheiden - Ok .
Aber doch nur wenn es keinen Aufhebungsbescheid erhalten hat ,so wie ich es verstanden habe ? Reicht dann dann die PDF die hier verlinkt wurde oder muß man das als Klageerweiterung weiterreichen ?
Ich bin sanktioniert Wurden ,weil ich kein Wegeunfähigkeit erbracht habe ,trotz AU die vorlag .
Klageerweiterung des Zeugenbewesi wurde eingereicht .
Ich warte jetzt seit 10 feb (Klageerweiterung ) ,SG wollte gerne nach Aktenlage entscheiden (ich habe dazu nocheinmal extra Stellungnahme eingereicht ) .
Bis jetzt null reaktion des SG ´s .