HeartsFear
Elo-User*in
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Hallo,
ich habe einen Sanktionsbescheid über 30% bekommen,
Das Problem ist, dass ich mich auf einen Vermittlungsvorschlag nicht beworben habe. In der Anhörung habe ich mich erstmal nicht dazu geäußert.
In der Begründung steht: In Ihrer EGV wurde vereinbart, dass Sie Ihre Bemühungen nachweisen müssen bla, bla...
Es ist aber so, dass ich ja garnix vereinbart habe sondern damals ein VA erlassen wurde.
Meine Frage ist nun ist das ein möglicher Angriffspunkt für den Widerspruch ans Jobcenter?
ich habe einen Sanktionsbescheid über 30% bekommen,
Das Problem ist, dass ich mich auf einen Vermittlungsvorschlag nicht beworben habe. In der Anhörung habe ich mich erstmal nicht dazu geäußert.
In der Begründung steht: In Ihrer EGV wurde vereinbart, dass Sie Ihre Bemühungen nachweisen müssen bla, bla...
Es ist aber so, dass ich ja garnix vereinbart habe sondern damals ein VA erlassen wurde.
Meine Frage ist nun ist das ein möglicher Angriffspunkt für den Widerspruch ans Jobcenter?