Sanktionsanhörung wegen angeblich nicht wahrgenommenem Meldetermin

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Duddel

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Hallo liebe Mitbetroffenen,

jetzt ist es passiert: Ich habe meine erste Anhörung zum Eintritt einer möglichen Sanktion erhalten.
Es geht darum, dass ich angeblich zu einem Meldetermin nicht erschienen sei.

Tatsächlich ist es aber so, dass ich sehr wohl an besagtem Termin im JC war. Jedoch wurde mir im Eingangsbereich (wo man sich für die Termine anmeldet, damit man von seinem SB abgeholt wird) mitgeteilt, dass mein SB krank sei.
Da ich keine Telefonummer hinterlegt habe, konnte mir nicht kurzfristig abgesagt werden.

Eine Anwesenheitsbestätigung auf dem Einladungsschreiben wurde mir verweigert, mit dem Hinweis, dass man just gerade einen Vermerk in Verbis verfasse, dass ich anwesend war. Eine gesonderte Bestätigung sei also nicht erforderlich. Nicht das ich das geglaubt hätte, aber was sollte ich machen?
Naja, nach der Erfahrung jetzt, würde ich mich nicht mehr abwimmeln lassen. Sollen die doch den Sicherheitsdienst rufen - dann wäre damit ja meine Anwesenheit wenigstens irgendwo dokumentiert.

Naja, ich habe bei der Gelegenheit noch einen Brief für meinen SB abgegeben, welcher mit Datumstempel auf einer Kopie quittiert wurde. Keine Ahnung ob das als (Anscheins)beweis reicht.

Natürlich werde ich das im Anhörungsschreiben auch alles so schreiben, aber ich habe grade echt Angst, dass die am Empfang sich vertan hat. Denn wäre mein SB wirklich krank gewesen, wüsste er das ja und würde mir keine Anhörung schicken (die ist von meinem SB persönlich unterschrieben)
Aber wie soll ich beweisen, dass die mich wieder weg geschickt haben?

Würdet ihr die Sache eher ausführlich schreiben - also genau schildern, wie die Konversation am Empfang verlief? Oder eher kurz und knapp sagen, dass man da war und mitgeteilt wurde SB sei krank und deshalb wieder weg geschickt wurde.

Es geht hier zwar "nur" um 10% aber ich habe schließlich nichts falsch gemacht.

LG Duddel
 
Moin @Duddel,

Schreibe in kurzen Sätzen wie es dort abgelaufen ist. Deine dortige Anwesenheit kannst du nachweisen in dem du den mit einem Abgabedatum versehenen Brief an deinen SB als Kopie einreichst.
 
Um gar nicht erst Zweifel an deiner Schilderung aufkommen zu lassen, kannst du bei der Gelegenheit auf die noch nicht beglichenen Fahrtkosten verweisen, die du im beiliegenden Anschreiben formlos beantragst.
Falls du die Anfahrtskosten belegen kannst - noch besser.
Kopie der Fahrscheine wäre schick; die Originale bleiben deine.
 
Auch wieder ein Beispiel warum man nie ohne Beistand zu Terminen gehen darf. Nächst mal die Gesprächsnotizen geben lassen und/oder Kopie des Verbis.
Aber fraglich ist ja nun schon, wie ein kranker SB zu Terminen nicht verfügbar ist und im nachhinein Anhörungen verschickt.

Duddel meinte:
den Sicherheitsdienst rufen
Dazu gab es keinen Grund, Du hast einen Termin und wolltest den wahrnehmen, ein externer SB versagt den Termin, dann möge er Dir auch etwas schriftliches mitgeben, ansonsten Abteilung Teamleiter oder Chef.

Sollten alle Stricke reißen und es zur Sanktion kommt, unverzüglich Akteneinsicht beantragen und wieder hier melden.
 
Hallo zusammen,
ich wollte nur grad Rückmeldung geben. Die Angelegenheit hat sich glücklicherweise schnell aufgeklärt.
Auf meine Anhörung hin, in welcher ich ám Ende des Schreibens die schriftliche Rücknahme der Sanktionsandrohung gefordert habe, habe ich heute Antwort erhalten.
Es gab tatsächlich keinen Vermerk im System, deshalb ist mein SB davon ausgegangen, dass ich nicht da war. Er hat die Androhung aber zurück genommen, sich entschuldigt und ich bekomme sogar die Fahrtkosten erstattet. Ich bin sehr erleichtert.

Welche Erkenntnisse habe ich dadurch erlangt? Die Bestätigung dafür, was wir eh schon alle wussten, nämlich dass man den Leuten im Jobcenter wirklich NICHTS glauben darf.
Und wenn mir mal wieder eine Bestätigung verweigert wird, werde ich diese Angelegenheit jetzt auch immer als Grund nennen und nicht locker lassen.

VerBis-Vermerke hatte ich übrigens beim letzten SB-Wechsel schriftlich beantragt. Die wurden mir nicht gegeben - aus (...haltet euch fest...) Datenschutzgründen. Dazu läuft eine Anfrage bei der BfDI. Ist aber ein anderes Thema
 
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