MisterpaT92
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Hallo,
nach meinem heutigen Besuch bei meinem Fallmanager(weiblich), habe ich nun zwei Wochen Zeit eine Sanktionsanhörung zu verfassen.
Folgendes ist bisher passiert: Ich habe mich nach ausgehändigter Eingliederungsvereinbarung geweigert diese zu unterschreiben. Im Anschluss daran folgte nach 10-tägiger "Bedenkzeit" wie zu erwarten war der Verwaltungsakt. Gefordert von mir wurde das Einlösen eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins(Zeitraum zum Einlösen 22.02.19 - 21.03.19) bei einem Träger meiner Wahl. Meinem Fallmanager habe ich heute ausdrücklich erklärt, dass ich an jeglichen Maßnahmen nicht teilnehmen möchte, da ich mich verstärkt von zu Hause aus bewerben wolle. Daraufhin kam die Antwort: ,, Nein das ist kein Grund ". Meine Frage diesbezüglich war: ,, Ist man aufgrund seiner Hilfebedürftigkeit nicht automatisch gezwungen sich zu bewerben ohne eine Maßnahme antreten zu müssen ? " kurz und schmerzlos mit ,, Nein" beantwortet. Dazu sei erwähnt, dass ich mehrere Male(in Form von Dienstaufsichtsbeschwerde, einfacher Antrag) versucht habe meinen Fallmanager/Sachbearbeiter zu wechseln, bisher leider erfolglos. Ich komme mit meinem Fallmanager einfach nicht zurecht, da er mich dauerhaft von oben herab schikaniert und niederträchtig behandelt.
Zum Ende des Gesprächs äußerte ich meinen Willen Urlaub zu beantragen also einen Antrag auf Ortsabwesenheit. Schnell wurde dieser Wunsch herablassend abgelehnt mit der Aussicht, dass er negativ beschieden würde. Daraufhin sagte ich, dass ich doch einen Anspruch auf Urlaub(OAW) hätte was erwidert wurde mit ,,Wo steht das ?", hierauf ich: ,, Im SGB" und jetzt der Knaller, der Fallmanager legt das gesamte SGB II(lose Blätter, kein Buch) auf den Tisch und bittet mich kommentarlos den entsprechenden Paragraphen zu finden, der einen Urlaubsanspruch definiert. Folglich erwiderte ich: ,, Das muss ich mir jetzt nicht durchlesen " und die Antwort von gegenüber kalt und desinteressiert: ,, Achso". Jedes Gespräch endet mit einem mulmigen Gefühl meinerseits, da man ja ewig schikaniert wird und ja nie Hilfe zu erwarten ist.
Bezüglich der Eingliederungsvereinbarung habe ich nach einiger Recherche hier im Forum erfahren, dass ein Verwaltungsakt nur nach gescheiterter Einigung erlassen werden kann. Das Problem hierbei besteht darin, dass es nie zu einem Versuch der Einigung kam, es war keine Gesprächsbereitschaft seitens meines Fallmanagers vorhanden geschweige denn der Vorschlag eines Gesprächs, in dem man Sinn und Zweck oder auch Eignung jeglicher Maßnahmen hätte besprechen können. Mir wurde die EGV ausgehändigt zeitgleich mit dem Angebot diverser Maßnahmen(3 Stück: Einzelmaßnahme, Bedarfsgemeinschaftsmaßnahme/-coaching und eine weitere Gruppenmaßnahme soweit ich mich erinnern kann), die ich jedoch nicht unterschrieben habe. Bereits am Tag der ausgehändigten EGV wurde mir der Verwaltungsakt angedroht und die Betonung liegt auf angedroht. Wie bereits erwähnt kam nach der Bedenkzeit der Verwaltungsakt und heute eine Sanktionsanhörung.
Davon abgesehen wurde ich heute einer Maßnahme zugewiesen, die ich am 09.04.19 antreten soll, was ich natürlich nicht machen werde.
Mir stellen sich aktuell folgende Fragen: 1. Wie soll ich aktuell vorgehen, da ich noch eine 10 % Sanktion am Laufen habe, die erst nächsten Monat aufgehoben wird womit ich bei 40 % Sanktion wäre, was ich mir überhaupt nicht leisten kann und will. Was mich stutzig macht, ist die Androhung von 305 % Minderung des maßgebenden Regelbedarfs ehm alles klar ?

2. Wie kann ich gegen meinen Fallmanager, den ich beabsichtige zu wechseln, vorgehen ? Es kann doch nicht sein, dass man ewig schikaniert wird und nichts dagegen machen kann. Ein Bekannter von mir hat unten am Servicecenter seinen Antrag auf Wechsel seines Sachbearbeiters abgegeben, 4 Tage später hatte er einen neuen und ich muss erfolglos Dienstaufsichtsbeschwerden verfassen ?
3. Bezüglich des Antrags auf Ortsabwesenheit stellt sich mir die Frage: Da ich an keiner Maßnahme teilnehme, die meine Integration erschwert, müsste ich Anspruch auf Urlaub haben ?
4. Soll ich Widerspruch gegen den Verwaltungsakt einlegen ?
Falls ihr ergänzende Informationen benötigt lasst es mich bitte wissen. Ich hoffe, dass ich meinen Thread in den richtigen Rubrik erstellt habe.
Ich danke allen, die sich die Zeit zum Lesen genommen haben.
Mit freundlichen Grüßen
MisterpaT92
nach meinem heutigen Besuch bei meinem Fallmanager(weiblich), habe ich nun zwei Wochen Zeit eine Sanktionsanhörung zu verfassen.
Folgendes ist bisher passiert: Ich habe mich nach ausgehändigter Eingliederungsvereinbarung geweigert diese zu unterschreiben. Im Anschluss daran folgte nach 10-tägiger "Bedenkzeit" wie zu erwarten war der Verwaltungsakt. Gefordert von mir wurde das Einlösen eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins(Zeitraum zum Einlösen 22.02.19 - 21.03.19) bei einem Träger meiner Wahl. Meinem Fallmanager habe ich heute ausdrücklich erklärt, dass ich an jeglichen Maßnahmen nicht teilnehmen möchte, da ich mich verstärkt von zu Hause aus bewerben wolle. Daraufhin kam die Antwort: ,, Nein das ist kein Grund ". Meine Frage diesbezüglich war: ,, Ist man aufgrund seiner Hilfebedürftigkeit nicht automatisch gezwungen sich zu bewerben ohne eine Maßnahme antreten zu müssen ? " kurz und schmerzlos mit ,, Nein" beantwortet. Dazu sei erwähnt, dass ich mehrere Male(in Form von Dienstaufsichtsbeschwerde, einfacher Antrag) versucht habe meinen Fallmanager/Sachbearbeiter zu wechseln, bisher leider erfolglos. Ich komme mit meinem Fallmanager einfach nicht zurecht, da er mich dauerhaft von oben herab schikaniert und niederträchtig behandelt.
Zum Ende des Gesprächs äußerte ich meinen Willen Urlaub zu beantragen also einen Antrag auf Ortsabwesenheit. Schnell wurde dieser Wunsch herablassend abgelehnt mit der Aussicht, dass er negativ beschieden würde. Daraufhin sagte ich, dass ich doch einen Anspruch auf Urlaub(OAW) hätte was erwidert wurde mit ,,Wo steht das ?", hierauf ich: ,, Im SGB" und jetzt der Knaller, der Fallmanager legt das gesamte SGB II(lose Blätter, kein Buch) auf den Tisch und bittet mich kommentarlos den entsprechenden Paragraphen zu finden, der einen Urlaubsanspruch definiert. Folglich erwiderte ich: ,, Das muss ich mir jetzt nicht durchlesen " und die Antwort von gegenüber kalt und desinteressiert: ,, Achso". Jedes Gespräch endet mit einem mulmigen Gefühl meinerseits, da man ja ewig schikaniert wird und ja nie Hilfe zu erwarten ist.
Bezüglich der Eingliederungsvereinbarung habe ich nach einiger Recherche hier im Forum erfahren, dass ein Verwaltungsakt nur nach gescheiterter Einigung erlassen werden kann. Das Problem hierbei besteht darin, dass es nie zu einem Versuch der Einigung kam, es war keine Gesprächsbereitschaft seitens meines Fallmanagers vorhanden geschweige denn der Vorschlag eines Gesprächs, in dem man Sinn und Zweck oder auch Eignung jeglicher Maßnahmen hätte besprechen können. Mir wurde die EGV ausgehändigt zeitgleich mit dem Angebot diverser Maßnahmen(3 Stück: Einzelmaßnahme, Bedarfsgemeinschaftsmaßnahme/-coaching und eine weitere Gruppenmaßnahme soweit ich mich erinnern kann), die ich jedoch nicht unterschrieben habe. Bereits am Tag der ausgehändigten EGV wurde mir der Verwaltungsakt angedroht und die Betonung liegt auf angedroht. Wie bereits erwähnt kam nach der Bedenkzeit der Verwaltungsakt und heute eine Sanktionsanhörung.
Davon abgesehen wurde ich heute einer Maßnahme zugewiesen, die ich am 09.04.19 antreten soll, was ich natürlich nicht machen werde.
Mir stellen sich aktuell folgende Fragen: 1. Wie soll ich aktuell vorgehen, da ich noch eine 10 % Sanktion am Laufen habe, die erst nächsten Monat aufgehoben wird womit ich bei 40 % Sanktion wäre, was ich mir überhaupt nicht leisten kann und will. Was mich stutzig macht, ist die Androhung von 305 % Minderung des maßgebenden Regelbedarfs ehm alles klar ?
2. Wie kann ich gegen meinen Fallmanager, den ich beabsichtige zu wechseln, vorgehen ? Es kann doch nicht sein, dass man ewig schikaniert wird und nichts dagegen machen kann. Ein Bekannter von mir hat unten am Servicecenter seinen Antrag auf Wechsel seines Sachbearbeiters abgegeben, 4 Tage später hatte er einen neuen und ich muss erfolglos Dienstaufsichtsbeschwerden verfassen ?
3. Bezüglich des Antrags auf Ortsabwesenheit stellt sich mir die Frage: Da ich an keiner Maßnahme teilnehme, die meine Integration erschwert, müsste ich Anspruch auf Urlaub haben ?
4. Soll ich Widerspruch gegen den Verwaltungsakt einlegen ?
Falls ihr ergänzende Informationen benötigt lasst es mich bitte wissen. Ich hoffe, dass ich meinen Thread in den richtigen Rubrik erstellt habe.
Ich danke allen, die sich die Zeit zum Lesen genommen haben.
Mit freundlichen Grüßen
MisterpaT92








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