neongolden
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- 19 Dezember 2012
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Hallo,
ich hatte Anfang des Monats einen Termin bei meinem Jobcenter, der mir sehr kurzfristig mitgeteilt wurde. Ich hatte zu dieser Zeit starke Probleme mit dem Ruecken (Iliosakralgelenkbeschwerden), konnte nur gestuetzt gehen und nur unter starken Schmerzen. Ich habe mich dann zum Arzt gequaelt, der mich krankgeschrieben hat. Die AU habe ich beim Jobcenter nachgereicht. Da ich diesen Fall noch nicht hatte, war mir nicht bewusst, dass eine normale Krankschreibung dem Jobcenter nicht ausreicht (auch wenn es nach nochmaligen Durchlesen im Einladungsschreiben angedeutet ist). Jetzt habe ich eine erneute Einladung bekommen, mit dem Vermerk, dass die Einleitung einer Sanktion bei mir beabsichtigt ist - auch weil der Nachweis der Kransschreibung nicht ausreichend war - und ich solle mich bei dem Termin zum Sachverhalt aeussern.
Kann ich die Sanktion noch irgendwie abwenden? Kann ich die Bescheinigung, dass mir meine Erkrankung eine Meldung beim Jobcenter unmoeglich gemacht hat, noch im Nachhinein bei meinem Arzt beantragen und beim Jobcenter einreichen? Ist das ueberhaupt legitim, dass die mir jetzt deswegen das Geld kuerzen wollen?
Danke im Voraus fuer eure Hilfe und viele Gruesse
ich hatte Anfang des Monats einen Termin bei meinem Jobcenter, der mir sehr kurzfristig mitgeteilt wurde. Ich hatte zu dieser Zeit starke Probleme mit dem Ruecken (Iliosakralgelenkbeschwerden), konnte nur gestuetzt gehen und nur unter starken Schmerzen. Ich habe mich dann zum Arzt gequaelt, der mich krankgeschrieben hat. Die AU habe ich beim Jobcenter nachgereicht. Da ich diesen Fall noch nicht hatte, war mir nicht bewusst, dass eine normale Krankschreibung dem Jobcenter nicht ausreicht (auch wenn es nach nochmaligen Durchlesen im Einladungsschreiben angedeutet ist). Jetzt habe ich eine erneute Einladung bekommen, mit dem Vermerk, dass die Einleitung einer Sanktion bei mir beabsichtigt ist - auch weil der Nachweis der Kransschreibung nicht ausreichend war - und ich solle mich bei dem Termin zum Sachverhalt aeussern.
Kann ich die Sanktion noch irgendwie abwenden? Kann ich die Bescheinigung, dass mir meine Erkrankung eine Meldung beim Jobcenter unmoeglich gemacht hat, noch im Nachhinein bei meinem Arzt beantragen und beim Jobcenter einreichen? Ist das ueberhaupt legitim, dass die mir jetzt deswegen das Geld kuerzen wollen?
Danke im Voraus fuer eure Hilfe und viele Gruesse