Sanktionsandrohung wegen Nichterscheinen beim Termin, jedoch keine Einladung erhalten

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Dirk B.

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Hallo in die Runde,

schneller als erwartet finde ich mich in einer erneuten Auseinandersetzung mit dem JC wieder.

Am Sonnabend erhielt ich per förmlicher Zustellung einen weiteren Anhörungsbogen zum möglichen Eintritt einer Sanktion.
Mir wird vorgeworfen, dass ich zu einem Termin am 24.5. nicht erschienen sei. Die Einladung dazu wäre mir mit einer Postzustellungsurkunde zugestellt worden. Das Problem: ich hatte gar keine Einladung im Postkasten.

Als Antwort möchte ich zunächst schreiben, dass ich die Einladung nicht erhalten habe. Danach kommt die Forderung an das JC , die Zustellung des Schreibens an mich nachzuweisen (§37 Absatz 2 SGB X.) Ergänzend möchte ich erwähnen, dass ich in der Zeit meiner Erwerbslosigkeit noch nie einen Termin im JC verpasst habe, obwohl die Einladungen immer als gewöhnlicher Brief zugestellt wurden.

Was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen? Gibt es weitere Tipps, was ich antworten könnte.

Ganz ehrlich, das Schreiben habe ich nicht erhalten, ansonsten würde ich keinen Augenblick mit der Erstellung von Threads darüber hier verschwenden. Ich gehe davon aus, dass man sich eine Diskussion über meine neue EGV mit mir ersparen wollte, die am gleichen Tag ebenfalls förmlich an mich zugestellt wurde, ohne dass sie mir in irgendeiner Form vorgestellt oder erklärt wurde. Einen entsprechen Thread werde ich morgen an der passenden Stelle eröffnen.

Dank vorab. Beste Grüße, Dirk B.
 

rebelwithoutacause

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Dann fordere die Jobcenter-Mitarbeiter in der Anhörung doch schriflich auf es nachzuweisen, wenn diese behaupten es wäre Dir eine Einladung per PZU zugestellt worden, dann können sie es auch beweisen, es sei denn es handelt sich um einen Bluff.
 
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ExitUser

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Als Antwort möchte ich zunächst schreiben, dass ich die Einladung nicht erhalten habe. Danach kommt die Forderung an das JC , die Zustellung des Schreibens an mich nachzuweisen (§ 37 Absatz 2 SGB X.)
mehr würde mir dazu auch nicht einfallen.

Ergänzend möchte ich erwähnen, dass ich in der Zeit meiner Erwerbslosigkeit noch nie einen Termin im JC verpasst habe, obwohl die Einladungen immer als gewöhnlicher Brief zugestellt wurden.
Das würde ich ergänzend auch noch reinschreiben.

Und als Schlusssatz würde ich noch schreiben "Anwaltliche Beratung sowie den Rechtsweg behalte ich mir offen. Mit freundlichen Grüßen"

Dann wissen die gleich, dass ein evtl. Sanktionsversuch für die nicht ganz preiswert und unkompliziert verlaufen würde^^.
 

HartzVerdient

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Mir fällt spontan nur folgendes ein:

Von der Post unabhängig nach einer schriftlichen Bestätigung solch' einer Zustellurkunde fragen. Wenn die dir was zugestellt haben, wird das sicherlich auch bei denen irgendwie aktenkundig sein.

Wenn dir die Post schriftlich bestätigt, dass dir keine PZU im besagten Zeitraum zugestellt wurde, dann steht Aussage gegen Aussage.

Im Zweifel hat man sonst schlechte Karten, was den Nachweis einer PZU betrifft. Hier gab's mal so einen Thread darüber... Ist leider etwas her...
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

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Warum wurde denn gerade bei diesem Meldetermin eine PZU anstatt wie gewöhnlich ein normaler Brief versandt?

Die Anhörung ist per PZU gekommen?
 

Dirk B.

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Sowohl die Anhörung als auch die EGV sind per förmlicher Zustellung gekommen. Warum man für die Einladung die Versandart geändert hat weiß ich nicht. Eine Vermutung habe ich ja bereits eingangs geäußert. Ich denke, dass sind die Nachwirkungen der Auseinandersetzung im letzten Monat.
 
E

ExitUser

Gast
ist ja nicht ganz preiswert. Die Frage nach dem Grund für die kostenintensive Zustellart der beiden Briefe würde ich dann auch noch in die Anhörung reinbasteln, Stichwort Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsprinzip. Allein schon für die Akten.

Garniert mit dem Hinweis auf §§13-15 SGBI (oder sogar direkt als Antrag auf Auskunft und Beratung formuliert) ergäbe die Frage auch noch einen zusätzlichen Verbindlichkeitscharakter.
 

HartzVerdient

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Die Frage nach dem Grund für die kostenintensive Zustellart der beiden Briefe würde ich dann auch noch in die Anhörung reinbasteln, Stichwort Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsprinzip.

Das würde ich nicht tun. Als Antwort käme dann evtl. irgendwas wie "schwieriger Kunde, wo man sichergehen wolle". Zudem kosten diese PZUs vermutlich weniger als mancher vermuten würde. Ich denke hier an Kosten unter 10€.
 
E

ExitUser

Gast
Das würde ich nicht tun. Als Antwort käme dann evtl. irgendwas wie "schwieriger Kunde, wo man sichergehen wolle". Zudem kosten diese PZUs vermutlich weniger als mancher vermuten würde. Ich denke hier an Kosten unter 10€.
ich persönlich würde mich darüber schon stark wundern und das auch ganz offen und aktenkundig so kundtun und nach einer nachvollziehbaren Antwort ersuchen. Irgendeinen Grund muss es ja geben.

Sonst könnte es im Umkehrschluss evtl. auch irgendwann so hingedreht werden, dass irgendwo in den Akten steht "KD unzuverlässig, deshalb Post ausschließlich per PZU" oder soetwas, die sind doch immer sehr kreativ, was Konstruieren von "Sachverhalten" betrifft^^
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Förmliche Zustellung ist bei dir normale Post?

Wenn ja, würd ich auch nachfragen ob denn der Meldetermin überhaupt mit PZU versandt wurde, da dies bei allen davor und danach versandten Briefen nicht geschah. Und den Nachweis der PZU anfordern.
 

Dirk B.

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Da habe ich mich wohl etwas mißverständlich ausgedrückt. Die Einladungen zu den Terminen sind bislang immer als als normale Briefe verschickt worden.

Im Anhörungsschreiben steht, dass die aktuelle per PZU verschickt wurde.
 

HermineL

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Im Anhörungsschreiben steht, dass die aktuelle per PZU verschickt wurde.

Schreiben können die viel. Deswegen muss das nicht zwingend stimmen. Verweise auf § 37 SGB X. Dann muss das JC den Nachweis erbringen und es wird sich zeigen ob dies per PZU an dich gegangen ist oder nur ein Bluff war.

Ich persönlich tippe auf letzteres.
 

Dirk B.

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Ich war gerade im JC , weil ich dort etwas anderes abgeben mußte. Dort wurde mir mitgeteilt, dass es bei den Anschreiben an mich einen Rückläufer gegeben habe - anscheinend die Einladung.

Ich hoffe, dass es das Schreiben war und die Sanktionsandrohung erstmal vom Tisch ist.

Danke für die Unterstützung, Dirk
 

Holler2008

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Aber du gehst jetzt nicht davon aus, dass sich das erledigt hat? Auf die Anhörung unbedingt antworten, so wie oben geschrieben.
 

FrankM

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Am Sonnabend erhielt ich per förmlicher Zustellung einen weiteren Anhörungsbogen zum möglichen Eintritt einer Sanktion.
Mir wird vorgeworfen, dass ich zu einem Termin am 24.5. nicht erschienen sei. Die Einladung dazu wäre mir mit einer Postzustellungsurkunde zugestellt worden. Das Problem: ich hatte gar keine Einladung im Postkasten.
.

Ich war gerade im JC , weil ich dort etwas anderes abgeben mußte. Dort wurde mir mitgeteilt, dass es bei den Anschreiben an mich einen Rückläufer gegeben habe - anscheinend die Einladung.

Also war der Sanktionsgrund in dem Schreiben schon mal gelogen. Die Vorladung wurde nicht per PZU zugestellt sondern höchstens per PZU versandt. Mit dem Versenden des Anhörungsschreiben hätte man, falls die Vorladung dann wirklich per PZU versandt wurde, auf die Info der Post mit dem genauen Zustellungsdatum und der Uhrzeit warten müssen. Erst dann hätte das Jobcenter das Anhörungsschreiben lossenden dürfen.

Blebt: Pech für das Jobcenter und viel Ärger und Arbeit für den Empfänger
 

Dirk B.

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Ich habe keine Ahnung, warum die Einladung nicht zugestellt wurde, ich aber die Sanktionsanhörung sowie die EGV erhalten habe. Den Anhörungsbogen habe ich heute ausgefüllt abgegeben. Darin habe ich geschrieben, dass ich das Schreiben nicht erhalten und deshalb den Inhalt nicht zur Kenntnis nehmen konnte.

Etwas komisch ist die Sache aber schon. Ich vermute, dass der SBan der Zustellung irgendwas gedreht hat, um sich ein Gespräch mit mir über die neue EGV zu vermeiden. Bei der Beratungsstelle, wo ich letzte Woche war, war der Name des SB bereits bekannt. Nicht, weil er die Elos korrekt behandeln würde. Ich vermute, mit dem Herrn kommt noch einiges auf mich zu.
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
Es war wohl normale Post. Nur der Postbote hat dich nicht gefunden und deshalb unzustellbar an Absender zurück aufgepappt. Und das hat das JC zurückbekommen.
Dussel Postbote oder was auch immer.
Davor und danach sind ja Briefe angekommen, also hat derjenige Postbote wohl nicht anständig gelesen und gesucht.
 

Dirk B.

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Kann ich mir nicht vorstellen, dass es der Briefträger vermasselt hat. Die Antwort im JC lautete, dass es sich bei dem Rückläufer um eine PZU handelte. Und jeder Postbote weiß doch, dass es sich bei den gelben Umschlägen in der Regel immer auch um wichtige Terminsachen geht und nimmt das entsprechend ernst.
 

Texter50

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...
Und jeder Postbote weiß doch, dass es sich bei den gelben Umschlägen in der Regel immer auch um wichtige Terminsachen geht und nimmt das entsprechend ernst.
Das war einmal, das wurde mit der Privatisierung abgeschafft...
Bei uns ist ein Postbote der JC -Lieblingspost entlassen worden, weil der genau die Post per PZU verbummelt hat. :icon_stop:
 

Dirk B.

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Die Hintergründe werde ich wohl nie erfahren. Der erste Kontakt mit dem neuen SB war gleich eine Sanktionsandrohung. Vermutlich wollte er mich zunächst mal verunsichern mit der Aktion.
 

DoppelPleite

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Das JC kann also n i c h t nachweisen, daß Du diese Einladung erhalten hast. Deine postalische Anschrift ist bekannt und für den Postboten frei zugänglich, zudem andere Briefe zeitnah ohne Schwierigkeiten bei Dir angekommen sind. Würde nachforschen auf eigene Faust, Akteneinsicht beantragen, entsprechende Vermerke und Zeichen der PZU abfotografieren um anschliessend bei der Post anzufragen wie dieser angebliche Rücklauf zustande gekommen sein könnte.

Wenn jetzt schon Ungereimtheiten offensichtlich sind, wie Anhörung mit dem Vorwurf es sei zugestellt worden, aus dem später ein Rückläufer geworden ist. Könnte man auch gut und gerne gegen diese Anhörung vorgehen, mit entsprechenden Eingaben an der richtigen Stelle. -um nicht das Wort schlampig zu nutzen

Dirk B. meinte:
wollte er mich zunächst mal verunsichern mit der Aktion
Selbstverständlich. Deswegen solltest Du dich aktiv zur Wehr setzen, um solchen Ungereimtheiten den Gar auszumachen - mit Wirkung für die Zukunft.
 

Imaginaer

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Und als Schlusssatz würde ich noch schreiben "Anwaltliche Beratung sowie den Rechtsweg behalte ich mir offen. Mit freundlichen Grüßen"

Dann wissen die gleich, dass ein evtl. Sanktionsversuch für die nicht ganz preiswert und unkompliziert verlaufen würde^^.


Solche Ankündigungen werten die als Schuldanerkenntnis. Nach dem Motto...was macht der so einen Aufriss wegen einer simplen Frage in Form der Anhörung? Die Anhörung bedeutet noch keine Sanktion.

Und die Kosten sind denen sowas von egal. Das zahlt ja der Steuerzahler. Und dieser regt sich dann über die Erwerbslosen auf, da er zu uninformiert bis dumm ist. Das einzige ist die Zeit die dafür drauf geht, aber bei so wenig Widerstand ist selbst das noch im Rahmen.

Von den Sanktionierten wehren sich gerade mal 5 Prozent. Also 95 Prozent Erfolg fürs Jobcenter. Die Erwerbslosen selbst legitimieren also selbst das System.
 
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