Startbeitrag
- Mitglied seit
- 11 Mrz 2008
- Beiträge
- 362
- Bewertungen
- 323
Hallo in die Runde,
schneller als erwartet finde ich mich in einer erneuten Auseinandersetzung mit dem JC wieder.
Am Sonnabend erhielt ich per förmlicher Zustellung einen weiteren Anhörungsbogen zum möglichen Eintritt einer Sanktion.
Mir wird vorgeworfen, dass ich zu einem Termin am 24.5. nicht erschienen sei. Die Einladung dazu wäre mir mit einer Postzustellungsurkunde zugestellt worden. Das Problem: ich hatte gar keine Einladung im Postkasten.
Als Antwort möchte ich zunächst schreiben, dass ich die Einladung nicht erhalten habe. Danach kommt die Forderung an das JC , die Zustellung des Schreibens an mich nachzuweisen (§37 Absatz 2 SGB X.) Ergänzend möchte ich erwähnen, dass ich in der Zeit meiner Erwerbslosigkeit noch nie einen Termin im JC verpasst habe, obwohl die Einladungen immer als gewöhnlicher Brief zugestellt wurden.
Was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen? Gibt es weitere Tipps, was ich antworten könnte.
Ganz ehrlich, das Schreiben habe ich nicht erhalten, ansonsten würde ich keinen Augenblick mit der Erstellung von Threads darüber hier verschwenden. Ich gehe davon aus, dass man sich eine Diskussion über meine neue EGV mit mir ersparen wollte, die am gleichen Tag ebenfalls förmlich an mich zugestellt wurde, ohne dass sie mir in irgendeiner Form vorgestellt oder erklärt wurde. Einen entsprechen Thread werde ich morgen an der passenden Stelle eröffnen.
Dank vorab. Beste Grüße, Dirk B.
schneller als erwartet finde ich mich in einer erneuten Auseinandersetzung mit dem JC wieder.
Am Sonnabend erhielt ich per förmlicher Zustellung einen weiteren Anhörungsbogen zum möglichen Eintritt einer Sanktion.
Mir wird vorgeworfen, dass ich zu einem Termin am 24.5. nicht erschienen sei. Die Einladung dazu wäre mir mit einer Postzustellungsurkunde zugestellt worden. Das Problem: ich hatte gar keine Einladung im Postkasten.
Als Antwort möchte ich zunächst schreiben, dass ich die Einladung nicht erhalten habe. Danach kommt die Forderung an das JC , die Zustellung des Schreibens an mich nachzuweisen (§37 Absatz 2 SGB X.) Ergänzend möchte ich erwähnen, dass ich in der Zeit meiner Erwerbslosigkeit noch nie einen Termin im JC verpasst habe, obwohl die Einladungen immer als gewöhnlicher Brief zugestellt wurden.
Was kann im schlimmsten Fall auf mich zukommen? Gibt es weitere Tipps, was ich antworten könnte.
Ganz ehrlich, das Schreiben habe ich nicht erhalten, ansonsten würde ich keinen Augenblick mit der Erstellung von Threads darüber hier verschwenden. Ich gehe davon aus, dass man sich eine Diskussion über meine neue EGV mit mir ersparen wollte, die am gleichen Tag ebenfalls förmlich an mich zugestellt wurde, ohne dass sie mir in irgendeiner Form vorgestellt oder erklärt wurde. Einen entsprechen Thread werde ich morgen an der passenden Stelle eröffnen.
Dank vorab. Beste Grüße, Dirk B.