Sanktionsandrohung fehlende Mitwirkung - schriftlicher Nachweis des Sanierungsjahres der Wohnung durch den Vermieter

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Santaklara12

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Hallo ins Forum,

Ich werde seit meinem Antrag aufgefordert eine Mietbescheinigung oder einen schriftlichen Nachweis zu erbringen über das Sanierungsjahr meiner Wohung.

Ich habe den Mietvertrag und den Ernergieausweis abgegeben in Kopie. Und trotzdem werde ich immer wieder aufgefordert.
Bisher habe ich mich dreimal erwehren könne und immer wieder zurückgeschrieben, dass ich meinen Leistungsbezug nicht vor meinem Vermieter offenlegen werde.

In der zwischenzeit wurden auch Leistungen bezahlt.

Könnt ihr mir weiterhelfen? Muss ich das tatsächlich einreichen?
Danke für eure Hilfe .
 
G

Gelöschtes Mitglied 57503

Gast
Kannst ja deinen Vermieter schriftlich darum bitten, und angeben, du hättest da selbst Interesse dran.

Es gibt Leute die interessieren sich ja für alles Mögliche, und ich denke, da es sich ja um kein internes Geheimnis handelt, dürfte dein Vermieter zwar etwas merkwürdig gucken, es dann aber mit einem Achselzucken dir nennen.

Die Antwort kannst du ja dann als Kopie ins Jobcenter geben, dann wäre deine Pflicht ja genüge getan :)
 

Santaklara12

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Vielen Dank für eure Vorschläge.

Ich finde es nach wie vor komisch, denn das Jahr alleine sagt nichts über die Sanierung aus.
Na ja ich werde es einfach so machen und von der Hausverwaltung bestätigen lassen.
Mal sehen, was ihnen dann einfällt:)
 
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