Hallo,
ich habe heute ein Schreiben von meiner lieben SB erhalten, dass mir eine Sanktion droht.
Kurze Vorgeschichte: Ich sollte am 22.12. eine Maßnahme antreten mit nicht unterschriebener EGV. Ich war sogar bei der Maßnahme und habe mir das vor Ort angehört (da mir meine SB dazu nichts sagen konnte). Vor Ort habe ich mir bestätigen lassen, dass ich dort vorstellig war. Da ich die Datenschutzerklärung nicht sofort unterschreiben wollte (hatte ja auch noch keine gültige EGV) , sagte man mir ich hätte bis zum 27.12. Zeit diese zu prüfen. Am 27.12. schrieb ich dem Maßnahmenträger eine E-Mail, dass ich die Datenschutzerklärung noch nicht prüfen konnte. Man schrieb mir daraufhin zurück, das ich dann zum Termin nicht erscheinen soll.
Am 16.01. bekam ich die EGV per VA und einen neuen Termin um beim Maßnahmenträger nochmals vorstellig zu werden. Hier schrieb ich nun meiner SB, dass Sie mir einige Fragen schriftlich beantworten soll und sie mir bitte die Rechtsgrundlage nennen soll, nachdem ich verpflichtet bin weitere Verträge, Erklärungen usw. beim Maßnahmenträger zu unterschreiben.
Außerdem wollte ich von ihr erfahren, inwieweit der Maßnahmenträger berechtigt ist, zusätzliche Forderungen an mich zu stellen (auf dieses Schreiben kam bis jetzt keine Antwort).
Nun erhielt ich heute die beigefügte Sanktionsanhörung. Wie kann ich mich nun am Besten verhalten? Soll ich nochmals alles aufführen? Die scheinen nicht ganz Helle zu sein und auch meine SB beantwortet mir keines meiner Schreiben... Kann ich dagegen auch irgendwie vorgehen? Habe für alle Schreiben Belege, dass ich diese abgegeben habe.
Gegen den VA haben ich übrigens schon vor einigen Tagen Widerspruch eingelegt.
Was soll ich tun - Hilfe
ich habe heute ein Schreiben von meiner lieben SB erhalten, dass mir eine Sanktion droht.
Kurze Vorgeschichte: Ich sollte am 22.12. eine Maßnahme antreten mit nicht unterschriebener EGV. Ich war sogar bei der Maßnahme und habe mir das vor Ort angehört (da mir meine SB dazu nichts sagen konnte). Vor Ort habe ich mir bestätigen lassen, dass ich dort vorstellig war. Da ich die Datenschutzerklärung nicht sofort unterschreiben wollte (hatte ja auch noch keine gültige EGV) , sagte man mir ich hätte bis zum 27.12. Zeit diese zu prüfen. Am 27.12. schrieb ich dem Maßnahmenträger eine E-Mail, dass ich die Datenschutzerklärung noch nicht prüfen konnte. Man schrieb mir daraufhin zurück, das ich dann zum Termin nicht erscheinen soll.
Am 16.01. bekam ich die EGV per VA und einen neuen Termin um beim Maßnahmenträger nochmals vorstellig zu werden. Hier schrieb ich nun meiner SB, dass Sie mir einige Fragen schriftlich beantworten soll und sie mir bitte die Rechtsgrundlage nennen soll, nachdem ich verpflichtet bin weitere Verträge, Erklärungen usw. beim Maßnahmenträger zu unterschreiben.
Außerdem wollte ich von ihr erfahren, inwieweit der Maßnahmenträger berechtigt ist, zusätzliche Forderungen an mich zu stellen (auf dieses Schreiben kam bis jetzt keine Antwort).
Nun erhielt ich heute die beigefügte Sanktionsanhörung. Wie kann ich mich nun am Besten verhalten? Soll ich nochmals alles aufführen? Die scheinen nicht ganz Helle zu sein und auch meine SB beantwortet mir keines meiner Schreiben... Kann ich dagegen auch irgendwie vorgehen? Habe für alle Schreiben Belege, dass ich diese abgegeben habe.
Gegen den VA haben ich übrigens schon vor einigen Tagen Widerspruch eingelegt.
Was soll ich tun - Hilfe
