Sanktionsandrohung (30 %) wegen angeblicher Nichtbewerbung auf VV

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Tinnef

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Hallo!

Mir wird vom JC eine Sanktion angedroht. Habe ein Schreiben zur Anhörung nach & 24 SGB X erhalten, welches übrigens als normaler Brief und nicht als (Einwurf-)Einschreiben kam.

Es wird mir vorgeworfen, mich nicht auf einen VV beworben zu haben.

Vorgeschichte: Ich erhielt den VV per Post vom JC . Da die Stellenbeschreibung wenigaussagend war und ich mich deshalb mit dem Verfassen einer schriftlichen Bewerbung schwer tat, rief ich am darauffolgenden Tag den AG an. Es war ein 20-minütiges Gespräch, in welchem ich mich vorstellte und meine Fragen zur Arbeitsstelle stellte. Ich fragte AG auch noch, ob ich eine schriftliche Bewerbung nachreichen soll, was dieser verneinte. Aus meiner Sicht definiere ich diese 20 Minuten als telefonische Bewerbung bzw. telefonisches Vorstellungsgespräch.

Wie kann ich dem JC dieses stattgefundene Telefongespräch nachweisen? In der Fritzbox ist das Telefonat leider schon gelöscht. Im stationären Telefon steht das Telefonat (Rufnummer, Uhrzeit Beginn) noch drin. Soll ich dies zur Sicherheit abfotografieren? Im Einzelverbindungsnachweis der Telekom stehen "kostenlose" Telefonate - als ins Festnetz - leider nicht drin. Weiß jemand wie ich einen vollumfänglichen EVN bei der Telekom anfordern kann bzw. kann dies der Richter beim SG veranlassen?

Welche Punkte soll ich ins Anhörungsschreiben bringen?

Ihr findet den Briefinhalt im Anhang. Seite 2 habe ich weggelassen, da nur "Unterschrift".

Herzlichen Dank im Voraus und frohe Weihnachten!

Tinnef
 

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Makale

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Schreib genau das was du hier geschrieben hast. Zur Untermauerung solltest du neben den Namen des Gesprächspartners auch Details zum Betrieb oder Arbeitsstelle nennen, die du erfahren hattest.
 
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