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Hallo Forum,
ich weiß solche Fragen kommen hier sehr oft vor und ich habe viel gelesen, weiß also theoretisch was zutun ist. Trotzdem wollte ich mich kurz nochmal rückversichern.
Am 26.10. kam ein VV mit RFB (einfacher Brief) für eine Vollzeitstelle in meinem Beruf, keine ZAF . Die Branche ist genau wie bei meinem letzten Arbeitgeber, weshalb ich mich sogar mit besonderem Eifer auf diese Stelle beworben habe.
Die Firma ist nur 10 Minuten von mir Zuhause entfernt und ich saß 2 Stunden an der Bewerbung, um das Anschreiben perfekt maßzuschneidern. Ich habe alles ausgedruckt, in eine Bewerbungsmappe gesteckt und wollte die Unterlagen persönlich abgeben, konnte aber wegen Stau (über 40 min für 12 km Strecke) nur noch nach Ladenschluss ankommen und niemanden mehr antreffen. Ich habe die Mappe also in den Briefkasten geschmissen. 2 Meter neben dem Briefkasten stand mein Auto und 2 Bekannte saßen drin und haben gesehen, wie ich den Umschlag eingeworfen habe.
Nun kam am 23.12. ein Brief per Einschreiben mit Sanktionsandrohung und Aufforderung zur Stellungnahme.
Leider weiß ich nicht mehr genau, ob ich den weißen Umschlag auch beschriftet hatte. Kann sein das ich es nicht getan hatte, weil ich ja eh annahm meine Bewerbungsmappe jemanden direkt in die Hand geben zu können.
Kann ich den Vorgang genauso wiedergeben, wie es sich ereignet hat? Namen der beiden Bekannten nennen (nicht beim JC gemeldet) und darauf hinweisen, dass das JC gerne bei ihnen nachfragen darf? Beide Bekannten wären einverstanden, wenn sich das JC bei ihnen melden sollte.
Muss ich zwangsweise eine Uhrzeit und Datum nennen, wann ich die Bewerbungsunterlagen eingeworfen habe? Weil ehrlich gesagt weiß ich das nicht mehr und meine Bekannten auch nicht. War auf jeden Fall nur 2-3 Tage nach Erhalt des VV vom JC .
Ich hatte ca. 3 Wochen nach Einwurf meiner Unterlagen beim AG angerufen, kam aber nicht durch und hatte es dann abgehakt.
Das maßgeschneiderte Anschreiben werde ich zur Stellungnahme dazu geben.
Eine EGV liegt vor, in der steht nur drin dass ich mich auf VV bewerben muss und 4 Eigenbemühungen pro Monat vorweisen sollte.
Bin gespannt was ihr mir empfiehlt, vielen Dank
__________________________________________
PS: Wahrscheinlich nicht relevant, ich erwähne es trotzdem mal. Ich habe in den letzten 6 Monaten nur diesen einen VV mit RFB erhalten, zumal der VV von einer Arbeitsagentur aus einer anderen Stadt kommt, mit der ich nichts zutun habe und die nicht mal in meinem Landkreis ist. Die Stellungennahme soll ich auch wieder dort hin schicken.
Mit meinem eigentlichen JC hier aus der Stadt hatte ich seit einem halben Jahr nichts mehr zutun, auch keine Termine. Ich kenne die Sachbearbeiterin, die mir den VV geschickt hat, also nicht - glaube also auch nicht dass man mir jetzt irgendwas böswillig reindrücken möchte.
Vielleicht ist der Umschlag beim AG wirklich einfach untergegangen. Die haben zu dieser Zeit Hochsaison und sind absolut Land unter.
Die Firma war Kunde meines letzten AG , deshalb weiß ich dass dort gerade die Hölle los ist.
ich weiß solche Fragen kommen hier sehr oft vor und ich habe viel gelesen, weiß also theoretisch was zutun ist. Trotzdem wollte ich mich kurz nochmal rückversichern.
Am 26.10. kam ein VV mit RFB (einfacher Brief) für eine Vollzeitstelle in meinem Beruf, keine ZAF . Die Branche ist genau wie bei meinem letzten Arbeitgeber, weshalb ich mich sogar mit besonderem Eifer auf diese Stelle beworben habe.
Die Firma ist nur 10 Minuten von mir Zuhause entfernt und ich saß 2 Stunden an der Bewerbung, um das Anschreiben perfekt maßzuschneidern. Ich habe alles ausgedruckt, in eine Bewerbungsmappe gesteckt und wollte die Unterlagen persönlich abgeben, konnte aber wegen Stau (über 40 min für 12 km Strecke) nur noch nach Ladenschluss ankommen und niemanden mehr antreffen. Ich habe die Mappe also in den Briefkasten geschmissen. 2 Meter neben dem Briefkasten stand mein Auto und 2 Bekannte saßen drin und haben gesehen, wie ich den Umschlag eingeworfen habe.
Nun kam am 23.12. ein Brief per Einschreiben mit Sanktionsandrohung und Aufforderung zur Stellungnahme.
Leider weiß ich nicht mehr genau, ob ich den weißen Umschlag auch beschriftet hatte. Kann sein das ich es nicht getan hatte, weil ich ja eh annahm meine Bewerbungsmappe jemanden direkt in die Hand geben zu können.
Kann ich den Vorgang genauso wiedergeben, wie es sich ereignet hat? Namen der beiden Bekannten nennen (nicht beim JC gemeldet) und darauf hinweisen, dass das JC gerne bei ihnen nachfragen darf? Beide Bekannten wären einverstanden, wenn sich das JC bei ihnen melden sollte.
Muss ich zwangsweise eine Uhrzeit und Datum nennen, wann ich die Bewerbungsunterlagen eingeworfen habe? Weil ehrlich gesagt weiß ich das nicht mehr und meine Bekannten auch nicht. War auf jeden Fall nur 2-3 Tage nach Erhalt des VV vom JC .
Ich hatte ca. 3 Wochen nach Einwurf meiner Unterlagen beim AG angerufen, kam aber nicht durch und hatte es dann abgehakt.
Das maßgeschneiderte Anschreiben werde ich zur Stellungnahme dazu geben.
Eine EGV liegt vor, in der steht nur drin dass ich mich auf VV bewerben muss und 4 Eigenbemühungen pro Monat vorweisen sollte.
Bin gespannt was ihr mir empfiehlt, vielen Dank
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PS: Wahrscheinlich nicht relevant, ich erwähne es trotzdem mal. Ich habe in den letzten 6 Monaten nur diesen einen VV mit RFB erhalten, zumal der VV von einer Arbeitsagentur aus einer anderen Stadt kommt, mit der ich nichts zutun habe und die nicht mal in meinem Landkreis ist. Die Stellungennahme soll ich auch wieder dort hin schicken.
Mit meinem eigentlichen JC hier aus der Stadt hatte ich seit einem halben Jahr nichts mehr zutun, auch keine Termine. Ich kenne die Sachbearbeiterin, die mir den VV geschickt hat, also nicht - glaube also auch nicht dass man mir jetzt irgendwas böswillig reindrücken möchte.
Vielleicht ist der Umschlag beim AG wirklich einfach untergegangen. Die haben zu dieser Zeit Hochsaison und sind absolut Land unter.
Die Firma war Kunde meines letzten AG , deshalb weiß ich dass dort gerade die Hölle los ist.
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