Sanktionsandrohung 30%, Bewerbung beim Arbeitgeber in den Briefkasten geworfen

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Junggeselle

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Hallo Forum,

ich weiß solche Fragen kommen hier sehr oft vor und ich habe viel gelesen, weiß also theoretisch was zutun ist. Trotzdem wollte ich mich kurz nochmal rückversichern.

Am 26.10. kam ein VV mit RFB (einfacher Brief) für eine Vollzeitstelle in meinem Beruf, keine ZAF . Die Branche ist genau wie bei meinem letzten Arbeitgeber, weshalb ich mich sogar mit besonderem Eifer auf diese Stelle beworben habe.
Die Firma ist nur 10 Minuten von mir Zuhause entfernt und ich saß 2 Stunden an der Bewerbung, um das Anschreiben perfekt maßzuschneidern. Ich habe alles ausgedruckt, in eine Bewerbungsmappe gesteckt und wollte die Unterlagen persönlich abgeben, konnte aber wegen Stau (über 40 min für 12 km Strecke) nur noch nach Ladenschluss ankommen und niemanden mehr antreffen. Ich habe die Mappe also in den Briefkasten geschmissen. 2 Meter neben dem Briefkasten stand mein Auto und 2 Bekannte saßen drin und haben gesehen, wie ich den Umschlag eingeworfen habe.

Nun kam am 23.12. ein Brief per Einschreiben mit Sanktionsandrohung und Aufforderung zur Stellungnahme.


Leider weiß ich nicht mehr genau, ob ich den weißen Umschlag auch beschriftet hatte. Kann sein das ich es nicht getan hatte, weil ich ja eh annahm meine Bewerbungsmappe jemanden direkt in die Hand geben zu können.

Kann ich den Vorgang genauso wiedergeben, wie es sich ereignet hat? Namen der beiden Bekannten nennen (nicht beim JC gemeldet) und darauf hinweisen, dass das JC gerne bei ihnen nachfragen darf? Beide Bekannten wären einverstanden, wenn sich das JC bei ihnen melden sollte.

Muss ich zwangsweise eine Uhrzeit und Datum nennen, wann ich die Bewerbungsunterlagen eingeworfen habe? Weil ehrlich gesagt weiß ich das nicht mehr und meine Bekannten auch nicht. War auf jeden Fall nur 2-3 Tage nach Erhalt des VV vom JC .
Ich hatte ca. 3 Wochen nach Einwurf meiner Unterlagen beim AG angerufen, kam aber nicht durch und hatte es dann abgehakt.
Das maßgeschneiderte Anschreiben werde ich zur Stellungnahme dazu geben.

Eine EGV liegt vor, in der steht nur drin dass ich mich auf VV bewerben muss und 4 Eigenbemühungen pro Monat vorweisen sollte.

Bin gespannt was ihr mir empfiehlt, vielen Dank :)
__________________________________________

PS: Wahrscheinlich nicht relevant, ich erwähne es trotzdem mal. Ich habe in den letzten 6 Monaten nur diesen einen VV mit RFB erhalten, zumal der VV von einer Arbeitsagentur aus einer anderen Stadt kommt, mit der ich nichts zutun habe und die nicht mal in meinem Landkreis ist. Die Stellungennahme soll ich auch wieder dort hin schicken.
Mit meinem eigentlichen JC hier aus der Stadt hatte ich seit einem halben Jahr nichts mehr zutun, auch keine Termine. Ich kenne die Sachbearbeiterin, die mir den VV geschickt hat, also nicht - glaube also auch nicht dass man mir jetzt irgendwas böswillig reindrücken möchte.
Vielleicht ist der Umschlag beim AG wirklich einfach untergegangen. Die haben zu dieser Zeit Hochsaison und sind absolut Land unter.
Die Firma war Kunde meines letzten AG , deshalb weiß ich dass dort gerade die Hölle los ist.
 
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iSlave

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AW: Sanktionsandrohung 30%, Bewerbung bei AG in Briefkasten geworfen

Frag doch nochmal beim Arbeitgeber nach. Wenn es ein größeres Unternehmen ist, nimmt die Post evtl. einen anderen Weg, als über den Briefkasten, in den du die Bewerbung eingeworfen hast. Sicher das es der richtige war?

Ansonsten hast du doch die besten Karten, um eine Sanktion abzuwenden... Ich würde einfach eine Zeitspanne nennen von bis wann die Zustellung erfolgt ist.
 
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Gelöschtes Mitglied 58736

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AW: Sanktionsandrohung 30%, Bewerbung bei AG in Briefkasten geworfen

„Die Firma ist nur 10 Minuten von mir Zuhause entfernt und ich saß 2 Stunden an der Bewerbung, um das Anschreiben perfekt maßzuschneidern. Ich habe alles ausgedruckt, in eine Bewerbungsmappe gesteckt und wollte die Unterlagen persönlich abgeben, konnte aber wegen Stau (über 40 min für 12 km Strecke) nur noch nach Ladenschluss ankommen und niemanden mehr antreffen.“

Wenn Du das so erzählst und gleichzeitig schilderst, dass Du den Tag und die Uhrzeit nicht mehr weisst, würde ich als SB tiefer bohren.

Man könnte ja auch schreiben, dass Du das an dem Tag der Bewerbung, welchen Du ja aus dem Anschreiben hast, kurz nach Ladenschluss-Uhrzeit unter Zeugen abgeworfen hast.
Kennen die denn den Inhalt?

Den ganzen Klimbim drumrum würde ich gar nicht erzählen.

Ansonsten wie islave schon sagt bei der Firma nachhaken.
Evtl. kannst ja sogar die Bewerbung mitnehmen, sei es nur für später.
Du hattest ja erwähnt, dass Du Interesse dort hast.
 

Junggeselle

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AW: Sanktionsandrohung 30%, Bewerbung bei AG in Briefkasten geworfen

@iSlave: Ist ein relativ kleines Unternehmen, ich konnte gestern zum Samstag niemanden mehr erreichen. Ich werde nächste Woche nach Weihnachten nochmal anrufen, hoffentlich ist jemand dort und die haben keine Winterpause.

Ich werde dort höflich erläutern, dass ich durch das JC erfahren habe dass vor 2 Monaten meine Unterlagen angeblich nicht angekommen sind und ob diese nicht doch noch irgendwo auffindbar sind.

Wenn Du das so erzählst und gleichzeitig schilderst, dass Du den Tag und die Uhrzeit nicht mehr weisst, würde ich als SB tiefer bohren.

Dann erfinde ich einfach eine schlüssige Zeit und ja, meine Bekannten hatten sich das Anschreiben vorher auch nochmal durchgelesen.

Aber:

Die Firma sucht immernoch Leute, ehrlich gesagt ist mir aber die Lust vergangen dort überhaupt nochmal eine Bewerbung hinzuschicken weil ich a) nicht gerne angeschwärzt werde und b) dort gerade saisonbedingt die Hölle los ist und es c) kaum Unterschiede zu einem Callcenter gibt, nur dass ich eben für mich alleine bin, trotzdem aber den ganzen Tag nur verärgerte Kunden am Telefon habe. Wie gesagt, ich kenne die Branche sehr gut, will dort aber wieder im Einkauf/Vertrieb tätig sein und nicht an der Telefonzentrale als Sündenbock für Endkunden fungieren, wie man indirekt auf deren Homepage vernehmen.
Vor 2 Monaten war deren Stellenausschreibung noch anders, da klang das alles ziemlich gut und genau nach meinem Beruf. Jetzt suchen sie nur noch jemanden für das Telefon, aber mit gleicher Berufsbezeichnung.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

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AW: Sanktionsandrohung 30%, Bewerbung bei AG in Briefkasten geworfen

Du musst doch keine Zeit erfinden.

Kurz nach Dienstschluss ist ja ca. XxxxX

„If you tell the truth, you don't have to remember anything.“
Mark Twain
 
G

Gelöschtes Mitglied 30227

Gast
AW: Sanktionsandrohung 30%, Bewerbung bei AG in Briefkasten geworfen

Schreib in die Anhörung:
Ich habe die Bewerbung am xx.xx. nach Geschäftsschluss persönlich in den Briefkasten des Geschäftes an der xxxStraße eingeworfen.
Dann tackerst du die Kopie des Anschreibens dran und fertig.
 
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AW: Sanktionsandrohung 30%, Bewerbung bei AG in Briefkasten geworfen

Hast du einen direkten Ansprechpartner? Wie sind die Konditionen (Verdienst, Arbeitszeit) des Stellenangebots?
 

Nena

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AW: Sanktionsandrohung 30%, Bewerbung bei AG in Briefkasten geworfen

Auf dem Anschreiben steht nicht das Datum, an dem es erstellt wurde?
 

Junggeselle

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AW: Sanktionsandrohung 30%, Bewerbung bei AG in Briefkasten geworfen

Hast du einen direkten Ansprechpartner? Wie sind die Konditionen (Verdienst, Arbeitszeit) des Stellenangebots?

40 Stunden, ansonsten keine Ahnung.


Frage in die Runde: Man soll für Rückfragen seine Telefonnummer im Anhörungsbogen angeben. Das Feld lasse ich frei und setze nur meine Unterschrift drunter, hab deswegen aber sonst keine Nachteile?
 
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AW: Sanktionsandrohung 30%, Bewerbung bei AG in Briefkasten geworfen

Dadurch entstehen dir keine Nachteile. Du bist nicht verpflichtet, telefonisch erreichbar zu sein. Dasselbe gilt für die E-Mail-Adresse. Wenn es um Sanktionen geht, kommuniziert man nicht mündlich, sondern ausschließlich schriftlich (allein schon aus Gründen der Beweisführung).
 

Junggeselle

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AW: Sanktionsandrohung 30%, Bewerbung bei AG in Briefkasten geworfen

Dann bedanke ich mich, nun weiß ich was zutun ist. Wenn es News gibt, poste ich es hier :)
 

Junggeselle

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AW: Sanktionsandrohung 30%, Bewerbung bei AG in Briefkasten geworfen

Noch eine Frage, da ich die Stellungnahme morgen abgeben möchte:

Im Brief vom JC steht:

"nach meiner Kenntnis ist das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses daran gescheitert, dass Sie sich nicht vorgestellt haben"


Vorgestellt? Steht das immer da drin oder sind "sich vorstellen" und "sich bewerben" 2 Paar Schuhe? Tut mir wirklich Leid dass ich diesen ersten Satz jetzt erst genau lese und hier vortrage, aber das könnte ja bedeuten dass der Arbeitgeber sehr wohl meine Bewerbung gelesen und mich eingeladen hat, bei mir aber nichts angekommen ist oder?

Bei mir ist definitiv nichts angekommen.

Ich kann das Antwortschreiben ja allgemein gestalten und so formulieren:

"Sehr geehrte Frau K.,

ich habe die Bewerbungsunterlagen am XX.XX.XXX um XX.XX Uhr in den Briefkasten der Firma X in der X-Straße X vor zwei Augenzeugen persönlich eingeworfen, das Anschreiben dieser Bewerbung können Sie der Anlage entnehmen.

Leider ist Ihr Schreiben unklar formuliert, ob die Bewerbung nicht angekommen sein soll oder ob ich auf eine Einladung des Arbeitgebers nicht reagiert haben soll, da Sie schreiben "...sich nicht vorgestellt".

Falls letzteres, so habe ich nach meiner Bewerbung leider keine Rückmeldung Seitens des Arbeitgebers erhalten, hatte also demnach leider auch keine Chance mich bei ihm vorzustellen."


Kann ich das so schreiben?
 

Sonne11

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AW: Sanktionsandrohung 30%, Bewerbung bei AG in Briefkasten geworfen

Vorgestellt? .......Bei mir ist definitiv nichts angekommen.
Ich kann das Antwortschreiben ja allgemein gestalten und so formulieren:
[/I]
Tja, das System nennt auch Vorladungen -> Einladungen, obwohl etwas unter Sanktionsandrohung mit einem VA verlangt wird. Die Formulierung ist vielleicht mit Absicht so gewählt, da das JC nicht viel hat und nun versucht, das Opfer zu irritieren, damit es mehr erzählt, als es nötig wäre! :wink: Wenn es um einen Termin gehen würde, müsste vielleicht ein Datum oder ein Name des Einladenden erwähnt werden. Wird es aber nicht. Deinen Satz mit "Leider ist Ihr Schreiben...." finde ich zu ängstlich. Sollen die doch dann die Fakten dem Gericht auf den Tisch knallen, wenn Du Deine Anträge bei Gericht einreichen musst und das JC sich erklären muss. Eine Einladung müssten die dann nachweisen. Dass Du Dich tatsächlich mit Absicht nicht beworben hast, auch. Der Anscheinsbeweis Deiner Bewerbung
reicht.

Füge doch Dein "ich habe nach meiner Bewerbung (Wort "leider" weg lassen) keine Rückmeldung erhalten.
 

Pixelschieberin

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AW: Sanktionsandrohung 30%, Bewerbung bei AG in Briefkasten geworfen

Gehe nie zum Förscht - wenn du nicht gerufen wörscht...

Dazu gehört unter Anderem, den Modus "vorauseilender Gehorsam" unter Kontrolle zu bekommen:
- Keine unnötigen Rechtfertigungen.
Das klingt stets nach Rausred.
- Keine Papiere zur Akte legen lassen, die DRITTE - hier den den SB - GAR nichts angehen.
Vertrag oder Bewerbung sind doch keine Märchenbücher aus der Leihbibliothek.

Folgende Links könnten das Problembewußtsein schärfen:
Der Auflehnende - Bewerbungsunterlagen + Schriftverkehr an-von Jobcenter weitergeben ist unzulässig -
Anwalt für Arbeitsrecht - Bewerbungsunterlagen im Arbeitsrecht -
Tenzen - SB will Bewerbungsunterlagen kopieren und zur Akte legen -

Deinen Entwurf würde ich deshalb bewußt zusammenstreichen.

Sehr geehrte Frau K.,
mit Befremden habe ich Ihr Schreiben vom dd.mm.yy, eingetroffen am dd.mm.yy zur Kenntnis genommen.

Sie schreiben:
Zitat - "nach meiner Kenntnis ist das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses daran gescheitert, dass Sie sich nicht vorgestellt haben" - Zitat Ende

Unaufgefordert sollten Bewerber niemals auftauchen.
Da ich gar nicht eingeladen wurde, habe ich mich auch nicht vorgestellt.

Falls das zur Klärung beiträgt:
Meine Bewerbung hatte ich am dd.mm.yy gegen XX:YY Uhr - unter Zeugen - im Briefkasten der
[Firma Soundso
Adresse
]
eingeworfen.

Um zu ergründen, wer verabsäumt hat, mich persönlich einzuladen, könnten Sie sich mit der Personalabteilung der Firma ins Benehmen setzen.

Du-mich-auch (MfG)
Der-schon-wieder
Anlage/n: KEINE
Derartige Unterlagen würde ich nur einem Richter - auf Verlangen - einsehen lassen.

SB will dir eine Sanktion reindrehen?
Mitnichten.
SB tut ja nur ihre Pflicht und hört dich an.
Die Prozedur sollte dann auch allen Beteiligten Mehrarbeit machen. :icon_wink:
 
E

ExUser 1309

Gast
Normalerweise notieren Firmen per Eingangsstempel, wann Post bei Ihnen angekommen ist. Ich würde platt pers. bei der Personalabteilung anfragen, ob und wann mein Schreiben bei Ihnen angekommen ist und wie der Sachstand ist, da du auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch hoffen würdest.

Damit hättest du die Daten, die du benötigst. Wie sieht das vor Gericht aus, wenn deine Zeugen und du, ein ganz anderes Datum nennen, als vom AG dokumentiert...Fragen kostet nix.
 

Pixelschieberin

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[...] Ich würde platt pers. bei der Personalabteilung anfragen, ob und wann [...]
Wozu?
Damit rennst du schon wieder zum Fürsten...
[...] Damit hättest du die Daten, die du benötigst. [...]
WAS denn für Daten?
Denk mal mit.
Was interessieren mich - in diesem Zusammenhang - die Interna der Gegenseite?

Die "Daten", die der TE tatsächlich benötigt, hat er doch eh - sogar nachweisbar - vorliegen:
A) Auf seiner Festplatte sollte noch ein ausdruckbares Dokument dümpeln, an dem das Erstellungsdatum ablesbar ist.
B) Hat der TE seine Bewerbung höchstpersönlich in deren Briefkasten eingeworfen.
Am dd.mm.yy, um __:__ Uhr.
Zeugen vorhanden.
Lies noch mal die Beiträge des TE .
[...] Fragen kostet nix.
Hmmm, höchstens den Schaden, den völlig unnötige Kontaktaufnahmen anrichten kann.
Stichwort:
Schlafende Hunde wecken.


Wer wem auch immer am Zeug flicken will, soll die Arbeit gefälligst selbst machen.
Sollen DIE doch dem Kandidaten nachweisen, daß die Einladung zum VG am dd.mm.yy in dessen Machtbereich eingetroffen ist.
WAAAAS?
Können sie nicht?
Zu aufwendig/kompliziert für den suchenden Personaler?
Tscha.

Dabei ists so ziemlich Jacke, auf welches Datum du den Eingangsstempel gedreht hast.
Das ist ein Anhaltspunkt, nicht mehr.
Der Briefkasten zählt zum Machtbereich der Partei.
Egal, wann es im Körbchen des stempelnden Bearbeiters landet.

Wir halten fest:
Der TE hat seinen Job SOFORT gemacht.
Nun sollen die, die wesentlich besser geharzt sind - SBs zum Beispiel - ihren Job bitte auch machen.
 
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