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Hallo,
wie ich gelesen habe, beträgt die Sanktionsvollstreckungsfrist seitens des Jobcenters bei einer Pflichtverletzung sechs Monate (§ 31b Abs. 1 Satz 5) findet damit seine Anwendung. Mich würde allerdings interessieren, wie sieht es bei der Sanktionsvollstreckungsfrist bei dem Thema Meldeterminen aus? Darüber konnte ich nichts finden. Oder gibt es keine?
wie ich gelesen habe, beträgt die Sanktionsvollstreckungsfrist seitens des Jobcenters bei einer Pflichtverletzung sechs Monate (§ 31b Abs. 1 Satz 5) findet damit seine Anwendung. Mich würde allerdings interessieren, wie sieht es bei der Sanktionsvollstreckungsfrist bei dem Thema Meldeterminen aus? Darüber konnte ich nichts finden. Oder gibt es keine?