Elo-User/in
Thematiker*in
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Hallo,
Heute ging meine dreiwöchige Maßnahme "beraterische Hilfeleistung des Maßnahmeträgers BBZ Altenkirchen GmbH zu ende.
Da ich bei der Maßnahme keinen Lebenslauf nach dem standart des BBZ
Altenkirchen schrieb,da ich meine Bewerbungsmappe beim Maßnahmeträger
ohne beanstandung abgegeben habe,kann das Jobcenter jetzt sanktionieren
und mir nichtmitwirkung der Maßnahme ankreiden ?
Fakt ist,das ich mit meinen Bewerbungsunterlagen erfolge bei Vorstellungsgesprächen vorweisen kann.
Fakt ist auch,das meine Bewerbungsmappe nie beanstandet wurde,sei es vom
Jobcenter,Agentur für Arbeit oder anderer Bildungsträger.
Da ich meine Bewerbungsmappe abgegeben habe,und auch nicht beanstandet
wurde,ging ich davon aus,das ich keinen neuen Lebenslauf brauche.
Lediglich den Lebenslauf sollte ich gegenchronologisch schreiben,von einem
neuen Lebenslauf war nie die Rede.
Könnte mir das Jobcenter jetzt eine Sanktion androhen ?
Heute ging meine dreiwöchige Maßnahme "beraterische Hilfeleistung des Maßnahmeträgers BBZ Altenkirchen GmbH zu ende.
Da ich bei der Maßnahme keinen Lebenslauf nach dem standart des BBZ
Altenkirchen schrieb,da ich meine Bewerbungsmappe beim Maßnahmeträger
ohne beanstandung abgegeben habe,kann das Jobcenter jetzt sanktionieren
und mir nichtmitwirkung der Maßnahme ankreiden ?
Fakt ist,das ich mit meinen Bewerbungsunterlagen erfolge bei Vorstellungsgesprächen vorweisen kann.
Fakt ist auch,das meine Bewerbungsmappe nie beanstandet wurde,sei es vom
Jobcenter,Agentur für Arbeit oder anderer Bildungsträger.
Da ich meine Bewerbungsmappe abgegeben habe,und auch nicht beanstandet
wurde,ging ich davon aus,das ich keinen neuen Lebenslauf brauche.
Lediglich den Lebenslauf sollte ich gegenchronologisch schreiben,von einem
neuen Lebenslauf war nie die Rede.
Könnte mir das Jobcenter jetzt eine Sanktion androhen ?