Sanktionen - Rechnungen bezahlen ?

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klebeband

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Derzeit läuft vieles falsch bei mir und Verwandten.
Vor allem gesundheitlich.

Ich war und bin mit der Situation völlig überfordert und habe das Jobcenter ganz hinten angestellt und deswegen Sanktionen.

Lebensmittelgutscheine beantragt und Widerspruch geschickt.

Jedenfalls muss ich meine monatlichen Rechnungen bezahlen.

Ich habe noch etwas Geld für Notfälle. Aber das ist eher um gesundheitliche Sachen. Zählt das als Grundfreibetrag ? Also 150 EuroXLebensjahr ? Darf dieser Betrag dann nicht vom Jobcenter genommen werden ?

Vielleicht wäre es möglich, dass mir Freunde für einige Zeit Geld leihen würden, zumindest für die Rechnungen. Keine Ahnung, ich habe die noch nicht gefragt.

Wie würde sich es mit dem Jobcenter verhalten ?
 
E

ExUser 2606

Gast
Auf der sicheren Seite wärst Du, wenn die Freunde das Geld nicht Dir überweisen würen, sondern direkt die Rechnungen bezahlen.
 
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@Klebeband,

beim ALG II hast Du durchaus einen Grund - Freibetrag nach Lebensalter, aber hier werden neben Barvermögen auch sachliche Werte und Sparrücklagen aus Sparverträgen mit eingerechnet, sofern sie nicht der unantastbaren Altersrückstellung dienen.

Ansonsten steht es Dir relativ frei, wo auch immer zweckgebundene Darlehen zur Schuldentilgung zu beantragen.

Dieses solltest Du Dir dann aber stets schriftlich vom Darlehensgeber bestätigen lassen als solches mit vereinbarter Rückzahlungsrate.

Am besten so, wie @Gast es bereits andeutete :

Jemand bezahlt direkt für Dich eine Schuldenforderung mit entsprechenden Nachweisen und gibt Dir einen entsprechenden Vertrag über darlehensweiser Ersatzvornahme mit entsprechender Rückzahlungsvereinbarung.

Die Schulden und Tilgungen sind dem JC dann zwar auch egal, aber in zweckgebundener Vornahme kann es Dir dann auch nicht unterstellen, dieses Geld direkt in die Hände bekommen zu haben.

Es Mus halt nur nachweislich klar bleiben, dass es sich nicht um einen geldeswerten Vorteil, sondern eindeutig um ein vereinbartes Darlehen zweckgebundener Art mit geregelten Tilgungsraten handelte.
 
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