Schreibtisch
Elo-User*in
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Hallo ihr lieben,
meine Frau hatte letzte Woche Termin beim JC. Die übliche halbjährliche Einladung. Wurde dann auch direkt gefragt nach Bewerbungen aus dem April! und anderen. Sie hätten ja keine Rückmeldungen erhalten. Glatt gelogen, haben wir alle gegen Eingangsstempel abgegeben.
Meine Frau hatte ihren Aktenordner dabei und konnte auch vorzeigen
.
Nun wollte die nette Dame natürlich auch eine EGV abschließen und hat diese meiner Frau zur Unterschrift vorgelegt. Sie sagte, das sie die Egv zur Überprüfung erstmal mitnimmt. Die JC-Tante sagte dann, eine Ausfertigung müsse sie dann aber unterschrieben hier lassen. Hat aber keine bekommen. Heute kam dann die nächste Einladung (Anhang).
Hier meine Fragen:
Wie lange kann man rückwirkend sanktioniert werden???
Wie beim nächsten Gespräch verhalten. Muss sie wirklich die ganzen Bewerbungsunterlagen nochmal anschleppen?
Wer ist die bessere Begleitung beim Termin? Ich als Ehemann oder eine neutrale Person.
Und die erstmal letzte Frage: Die Begleitung muss sich nicht ausweisen, wo steht das nochmal, finde es nicht wieder.
Die EGV geben wir sowieso nicht ab.
Hier wird eindeutig nach Möglichkeiten gesucht uns Sanktionen reinzudrücken, auch eine Heizkostennachzahlung (600€) ist mittlerweile 11 Wochen überfällig (das liegt jetzt beim Anwalt).
Vielen Dank für eure Antworten
meine Frau hatte letzte Woche Termin beim JC. Die übliche halbjährliche Einladung. Wurde dann auch direkt gefragt nach Bewerbungen aus dem April! und anderen. Sie hätten ja keine Rückmeldungen erhalten. Glatt gelogen, haben wir alle gegen Eingangsstempel abgegeben.
Meine Frau hatte ihren Aktenordner dabei und konnte auch vorzeigen

Nun wollte die nette Dame natürlich auch eine EGV abschließen und hat diese meiner Frau zur Unterschrift vorgelegt. Sie sagte, das sie die Egv zur Überprüfung erstmal mitnimmt. Die JC-Tante sagte dann, eine Ausfertigung müsse sie dann aber unterschrieben hier lassen. Hat aber keine bekommen. Heute kam dann die nächste Einladung (Anhang).
Hier meine Fragen:
Wie lange kann man rückwirkend sanktioniert werden???
Wie beim nächsten Gespräch verhalten. Muss sie wirklich die ganzen Bewerbungsunterlagen nochmal anschleppen?
Wer ist die bessere Begleitung beim Termin? Ich als Ehemann oder eine neutrale Person.
Und die erstmal letzte Frage: Die Begleitung muss sich nicht ausweisen, wo steht das nochmal, finde es nicht wieder.
Die EGV geben wir sowieso nicht ab.
Hier wird eindeutig nach Möglichkeiten gesucht uns Sanktionen reinzudrücken, auch eine Heizkostennachzahlung (600€) ist mittlerweile 11 Wochen überfällig (das liegt jetzt beim Anwalt).
Vielen Dank für eure Antworten