Sanktionen bei Nichtbewerbung

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Hallo,

ich habe ein Problem, ich denke der Sachbearbeiter hat nachgeforscht, ich bin felsenfest der Überzeugung, ich habe mich bei der Firma schriftlich beworben, allerdings sagte mir die Sachbearbeiterin am Telefon, ihr lägen keine Unterlagen vor. Ich habe das dann nicht weiterverfolgt.
Tja, jetzt bekomme ich ein Schreiben, das ich mich nicht vorgestellt habe.

Er droht mit Sanktionen, was muss ich tun, wie soll ich mich verhalten? Was kann mich erwarten?

LG

Ralf Kasper aus Oberhausen
 
bevor man dir wahrscheinlich abschliessend antworten kann, wären evtl. folgende fragen zu klären:

war das ein jobvorschlag des amtes ?
war diesem vorschlag eine rechtshilfebelehrung angeheftet ?
kam dieser vorschlag vor dem 1.4 oder danach ?

Tja, jetzt bekomme ich ein Schreiben, das ich mich nicht vorgestellt habe.
handelt es sich bei dem schreiben schon um eine anhörung ?

wenn ja, einfach schreiben, dass du dich beworben hast.
es kann niemand von dir erwarten, dass du jede berwerbung per einschreiben abschickst.
und post kann auch mal verschwinden.

ich mache es immer so, dass ich die "adressseite" meiner bewerbungsbriefe mit marke kopiere.
sagt zwar jetzt auch nix darüber aus, ob ich den brief abgeschickt habe, aber es ist ein nachweis über seine existenz. (hoffe ich zumindest :icon_smile:)
 
Erst einmal würde mich interessieren, ob die Stelle über das JC vermittelt wurde oder nicht.

Zum weiteren würde ich prüfen, ob der SB da wirklich nachgefragt hat. Grundsätzlich ist das eine Sache vom Datenschutz. Wenn eine Behörde (JC oder Jugendamt etc.) bei einem potenziellen Arbeitgeber des Beroffenen Auskunft einholt, ob dieser sich beworben hat, gibt der Sachbearbeiter mit dieser einfachen Frage schon DATEN weiter. Nämlich er setzt den pot. Arbeitgeber davon in Kenntnis, dass der Bewerber "etwas mit einer Behörde zu tun hat".

Dies ist grundsätzlich Weitergabe von Sozialdaten!

Das Jugendamt hatte dies im Falle meines Mannes einmal telefonisch nachgeprüft, als dieser arbeitslos war. Aufgrund von Urlaub beim Arbeitgeber fand man seine Unterlagen nicht und sagte einfach nein... dies gab der JA-Geier auch dem Familienrichter so weiter und brachte damit meinen Mann in Misskredit.

NICHT damit gerechnet hatten Geier und Fledermaus damit, dass ICH das alles schon aufgelistet hatte und beweisen konnte.
Da ich den Anruf sehr grenzwertig fand, fragte ich beim Landesdatenschützer nach.
Der Geier wurde umgehend abgemahnt. Sozialdaten müssen beim Betroffenen selbst eingeholt werden.
Im übrigen gab es Dienstaufsichtsbeschwerde und die Unterstellung unsererseits, dass vermutet werden durfte, dass anscheinend AUFGRUND dieses Anrufes keine Bewerbung zustande kam :biggrin:

Daher wäre es interessant, ob das JC in deinem Falle mit der Stelle sowieso vermittelnd zusammenarbeitet und der AG schon wusste, dass du als Bewerber Hartzler bist - oder es ein allgemeines Angebot war und der AG dies nicht wusste und nicht wissen muss.

Wehret den Anfängen!
 
Nachsatz: wenn man eine kleine Poststelle hat und dort bekannt ist, kann man eine Liste machen, Adressen und Datum und die Frau Post bitten, diese List abzustempeln als Bestätigung, dass man Briefe X, Y, Z am soundsovielten eingereicht hat.
 
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