Hi Foris,
ich habe mal eine Frage. Wie verhält es sich bei folgenden .....
In einer BG leben eine junge Mutter, alleinerziehend mit 2 Kindern (3,5). Gesetz den Fall das Jobcenter würde die Mutter sanktionieren, wäre es da statthaft die KDU nicht mehr zu zahlen, obwohl kleine Kinder in der BG sind?
Die Frage tauchte auf, weil eine neue Wohnung bezogen werden könnte und die Vermieter (Immobiliengesellschaft) gerne einen Bürgen hätten, weil wohl angeblich bei Sanktionen des HE die Miete vom JC nicht mehr oder nicht mehr vollständig gezahlt wird.
Ich höre das zum ersten Mal.
Bisher ging ich davon aus, dass Sanktionen sich lediglich auf den Regelsatz beschränken und Kleinkinder, die Bestandteil der BG sind nicht sanktioniert werden dürfen und auch KDU davon unangetastet wären. Sprich, wenn die Mutter sanktioniert werden würde, betrifft das ihre Regelleistung, nicht aber die der Kinder und auch nicht die KDU.
Wie ist da momentan die Lage?
Eine andere Option, die die Immobiliengesellschaft angeboten hat, war, dass ich die Wohnung anmiete und dann untervermiete. Da ich aber einige Kilometer weg wohne, also kaum vor Ort wäre, daher die ganze Sache auch gar nicht im Blick hätte, schmeckt mir die Alternative nicht so ganz.
Ich habe jetzt erstmal versucht der Dame von der Immobiliengesellschaft zu erklären, dass das Amt ja die Miete übernehmen würde und dies staatliche Leistungen seien. Eigentlich sind die doch immer am sichersten.
Eine Zeit lang war ich da mal etwas besser auf dem Stand, aber da sich alle nasenlang was ändert und ich seit Jahren kein ALG2 mehr beziehe ...... bin ich nicht mehr up-to-date.
Wäre schön, wenn Ihr da was hättet (gerne auch mit § bzw. Urteilen) was auf dem Stand der Zeit ist, was man der Vermieterin eventuell vorlegen könnte.
In Sachen Umzug müsste man vorab einige Dinge, wie:
- Umzugskostenbeihilfe,
- Renovierungskosten,
- Kautionskosten
beantragen. Fehlt was in der Auflistung? Falls ja benennen.
Wie sieht das aus mit Erstausstattung? Die Wohnung hat ja 2 Zimmer mehr und die Singleküche der jetzigen Wohnung gehört zur jetzigen Wohnung, muss also drin bleiben. Stünde da in der Richtung was zu?
Ich erinnere mich, dass es im Elo- Forum mal eine Downloadrubrik gab, wo man diverse Musteranträge downloaden konnte. Bin ich einfach nur blind oder gibts die nicht mehr?
LG
ich habe mal eine Frage. Wie verhält es sich bei folgenden .....
In einer BG leben eine junge Mutter, alleinerziehend mit 2 Kindern (3,5). Gesetz den Fall das Jobcenter würde die Mutter sanktionieren, wäre es da statthaft die KDU nicht mehr zu zahlen, obwohl kleine Kinder in der BG sind?
Die Frage tauchte auf, weil eine neue Wohnung bezogen werden könnte und die Vermieter (Immobiliengesellschaft) gerne einen Bürgen hätten, weil wohl angeblich bei Sanktionen des HE die Miete vom JC nicht mehr oder nicht mehr vollständig gezahlt wird.
Ich höre das zum ersten Mal.
Bisher ging ich davon aus, dass Sanktionen sich lediglich auf den Regelsatz beschränken und Kleinkinder, die Bestandteil der BG sind nicht sanktioniert werden dürfen und auch KDU davon unangetastet wären. Sprich, wenn die Mutter sanktioniert werden würde, betrifft das ihre Regelleistung, nicht aber die der Kinder und auch nicht die KDU.
Wie ist da momentan die Lage?
Eine andere Option, die die Immobiliengesellschaft angeboten hat, war, dass ich die Wohnung anmiete und dann untervermiete. Da ich aber einige Kilometer weg wohne, also kaum vor Ort wäre, daher die ganze Sache auch gar nicht im Blick hätte, schmeckt mir die Alternative nicht so ganz.
Ich habe jetzt erstmal versucht der Dame von der Immobiliengesellschaft zu erklären, dass das Amt ja die Miete übernehmen würde und dies staatliche Leistungen seien. Eigentlich sind die doch immer am sichersten.
Eine Zeit lang war ich da mal etwas besser auf dem Stand, aber da sich alle nasenlang was ändert und ich seit Jahren kein ALG2 mehr beziehe ...... bin ich nicht mehr up-to-date.
Wäre schön, wenn Ihr da was hättet (gerne auch mit § bzw. Urteilen) was auf dem Stand der Zeit ist, was man der Vermieterin eventuell vorlegen könnte.
In Sachen Umzug müsste man vorab einige Dinge, wie:
- Umzugskostenbeihilfe,
- Renovierungskosten,
- Kautionskosten
beantragen. Fehlt was in der Auflistung? Falls ja benennen.
Wie sieht das aus mit Erstausstattung? Die Wohnung hat ja 2 Zimmer mehr und die Singleküche der jetzigen Wohnung gehört zur jetzigen Wohnung, muss also drin bleiben. Stünde da in der Richtung was zu?
Ich erinnere mich, dass es im Elo- Forum mal eine Downloadrubrik gab, wo man diverse Musteranträge downloaden konnte. Bin ich einfach nur blind oder gibts die nicht mehr?
LG