Sanktionen abschaffen - Antrag der Linken am Freitag 11.15 BT

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Gollum1964

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moin,

schade, zu dem Termin habe ich gerade einen VT.
Aber da der Politik eine milliardenschwere Maßnahmenlobby, ein entsprechender aufgeblähter JC-Verwaltungsapparat (meiner Meinung nach die bestbezahlten AGH ´s der Republik) und profitgeile Arbeitgeber, die keine Lohnverhandlungen auf Augenhöhe wollen, im Nacken liegt, kann man wohl lange auf eine Abschaffung der Sanktionen warten, die das ganze kranke System zum Absturz bringen würden.
Aus gleichem Grunde wird es wohl auch kein positives Ergebnis wegen der Verfassungsklage geben.
 
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ZarMod

Gast
Der ausführliche Antrag kann als PDF Datei ► hier heruntergeladen werden.

Ich mache mir angesichts der milliardenschweren Brisanz ebenfalls wenig Hoffnung.
Der Einfluß der Wirtschaft ist zu groß, was man inzwischen in allen Bereichen beobachten kann.
 

götzb

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Das Bundesverfassungsgericht lässt sich Zeit.
Dieses Jahr soll ja dann die Entscheidung fallen, ob Sanktionen unter H.IV Höhe verfassungswidrig sind.
Warum man sich bei so einen relevanten Thema nicht an den selber vorgegeben Zeitplan hält, das schon 2017 zu verhandeln ?
 
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Es wäre schon ein Erfolg, wenn unter 25-jährige nicht mehr mit 100 % sanktioniert werden. Bevor solche Regelungen abgeschafft werden, wird eher das Gegenteil eintreten und die Bestimmungen werden sich für andere Altersgruppen weiter verschärfen. Ob Große Koalition, rot-grün, schwarz-gelb, Jamaika-Bündnis, Ampel-Koalition oder sonst etwas. Alle diese Konstellationen sind neoliberal und verfolgen ausschließlich die Interessen der Arbeitgeber und Unternehmer.
 

Hannes63

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Eigentlich verstehe ich es nicht, denn das Bundesverfassungsgericht hat doch bereits festgelegt das es ein Existenzminimum gibt, welches nicht unterschritten werden darf.

Darauf bezieht sich sogar das Sozialgericht Frankfurt am Main in einem Urteil.
Da geht es zwar um Asylbewerber, aber möchte man jetzt Hartz4 Empfänger schlechter stellen als Asylbewerber?

Kann ich mir nicht vorstellen.

10.09.2013 [S 20 AY 11/13 ER] Sozialgericht Frankfurt am Main, Beschluss | Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz durfen auch bei Fehlverhalten nicht gekurzt werden < kostenlose-urteile.de

Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012
Leitsatz 2:
"Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG garantiert ein Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums.
Art. 1 Abs. 1 GG begründet diesen Anspruch als Menschenrecht.
Er umfasst sowohl die physische Existenz des Menschen als auch die Sicherung der Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.
Das Grundrecht steht deutschen und ausländischen Staatsangehörigen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, gleichermaßen zu." (Leitsatz 2)
 
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ZarMod

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Darauf bezieht sich sogar das Sozialgericht Frankfurt am Main in einem Urteil.
In dem Urteil geht es aber um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Daß hier eine Verbindung zur Entscheidung des BSG hergestellt wurde, ist folgerichtig.
Allerdings fehlte es bislang an einer diesbezüglichen Klage gegen das entsprechende Sozialgesetz.
Was ja nun durch die Richtervorlage des SG Gotha durchgezogen werden soll.
 
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