Sanktion_Kinder in der BG_Meldepflicht des Jobcenter an das Jugendamt

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MichaelBelek

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Hallo :welcome:,

las gerade über Kooperation zwischen JC + Jugendamt. Mithin soll das JC Meldung an das Jugendamt machen wenn in einer Bedarfsgemeinschaft mit Kindern eine Sanktion in Form einer Leistungsminderung eintritt, oder Stromsperre, etc.

:sorry: kooperation kann ich theoretisch nachvollziehen aber was geschieht in der praxis?

das jc sanktioniert auch die BG mit kindern. notfall auch in bezug auf kinder ist gegeben. was macht denn dann das jugendamt? zahlt die stromrechnung und bringt "essen auf rädern" für die kinder? hat jemand erfahrung mit dem jugendamt in dieser situation?

ich bin neugierig, weil ich selbst zwei schulpflichtige kinder habe und noch keine dramatische leistungskürzung erfahren habe.

LG
 

eljey

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Nein, das tut das Jugendamt nicht. Die werden dir dann ein nettes Schreiben schicken, dass eventuell das Kindeswohl durch die Sanktion gefährdet wird und dann hast du die Mitarbeiter vom Jugendamt auf dir sitzen.
 

erwerbsuchend

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Dann wäre das Jugendamt in dem Fall nur ein weiterer Sanktionserfüllungsgehilfe des JC , indem es dem Sanktionierten verdeutlicht, welche Auswirkungen seine Weigerung, den Anweisungen des JC zu folgen, haben kann? Ist das so vorgesehen?
 

MichaelBelek

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Nein, das tut das Jugendamt nicht. Die werden dir dann ein nettes Schreiben schicken, dass eventuell das Kindeswohl durch die Sanktion gefährdet wird und dann hast du die Mitarbeiter vom Jugendamt auf dir sitzen.

hi, danke für die info. was machen denn dann die mitarbeiter konkret im sinne der kinder wenn das kindeswohl gefährdet ist? kinder in die obhut nehmen und verpflegen oder?

im grunde verursacht das jc durch (allzu oft rechtswidrige) sanktionen) die gefährdung des kindeswohls!

ich wundere mich das bis heute das verfassungsgericht die rechtswidrigkeit der sanktionen noch nicht beurteilt hat. die behörden (incl. jugendamt) stecken alle unter einer decke...in bezug auf kinder ist die scheinheiligkeit nicht zu überbieten...

Lg
 

eljey

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Hier war mal eine Frage, bei der die Threa-Erstellerin auf dem Sanktionsbescheid stehen hatte, dass das Jugendamt wegen einer evtl. Kindeswohlgefährdung eingeschaltet wird. Mehr wurde aber auch nicht dazu geschrieben.

Ich denke mal nicht, dass das Kind entzogen wird, wir hatten damals in der Oberstufe in Pädagogik mal ein wenig das Thema angeschnitten und es ist ein langwidriger Weg, bis einem das Sorgerecht entzogen werden kann. Nur in Notfällen geht es schneller.

In so einer Situation bzgl. der Sanktionen wird es aber so sein, dass (wie wenn man z.b. nicht zu den U-Untersuchungen mit seinem Kind geht) ein Mitarbeiter vor der Tür steht und mal schauen will, wie es bei dir so aussieht und wie es dem Kind geht. Das wird wahrscheinlich ein Besuch sein und mehr nicht. Es gibt aber sicherlich hartnäckige Mitarbeiter, die dann auch Beratungsgespräche mit dir führen, wie du z.b. mit weniger Geld über die Runden kommst, was es für Hilfsmöglichkeiten gibt (Tafel etc.)

Mehr wird erst passieren, wenn ersichtlich wird, dass das Kind unterernährt ist etc.
 

MichaelBelek

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Hier war mal eine Frage, bei der die Threa-Erstellerin auf dem Sanktionsbescheid stehen hatte, dass das Jugendamt wegen einer evtl. Kindeswohlgefährdung eingeschaltet wird. Mehr wurde aber auch nicht dazu geschrieben.

Vielen Dank :welcome:,

eine solche Situation ist "absurd"...mangelnde Ernährung (auch der Kinder) wegen (häufig rechtswidrigen) Leistungskürzungen und dann das Jugendamt informieren ohne Abhilfe zu schaffen...:censored: LG Micha
 

eljey

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Ich habe gerade noch etwas gefunden:

Das Jobcenter meldet, dass es einer Familie zu 100 Prozent die Bezüge streicht. Mathias Lütjemüller übernimmt das. Er wird dort anrufen, nach den Gründen fragen und sicherstellen, dass die Leistungen für die Kinder bestehen bleiben.

„Streichungen für Familien ist eine ganz schwierige Kiste“, sagt Mathias Lütjemüller. „Im schlimmsten Fall ist auch die Miete davon betroffen und die Familie steht auf der Straße. Ich kann nur appellieren, es nicht so weit kommen zu lassen.“ Lütjemüller ist hier in einem Zwiespalt. Die Kürzungen bedrohen die Familien und damit die Kinder. Doch: „Wenn jemand nicht zu den Jobcenter-Gesprächen geht, obwohl er um die Konsequenzen weiß, dann ist das schon wieder grob fahrlässig und damit eigentlich eine Kindeswohlgefährdung“, sagt er.


https://www.tagesspiegel.de/berlin/...em-job-gehe-es-selten-gut-aus/22852826-2.html
 
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