Gibt es eine Regelung, innerhalb welches Zeitraumes eine Sanktion (VA) erfolgen muss?
*Bitte ggf. mit Verweis auf die Rechtsprechung!
Danach ist er in ein befristetes Arbeitsverhältnis gelandet.
Rechtssprechung, such bitte selber.
Das habe ich bereits den ganzen Vormittag.Auch meine Kollegin konnte hierzu keine Rechtsprechung finden. Deshalb habe ich meine Frage ans Forum gerichtet.
... Vorliegend handelt es sich ... um einen Arbeitslosengeld I Anspruch!
Mein Mandant hat im Jahr 2012 ein Aufhebungsvertrag mit seinem ehem. AG geschlossen. Danach ist er in ein befristetes Arbeitsverhältnis gelandet.
Nun erwägt die Agentur für Arbeit, eine Sanktion einzuleiten. Natürlich müssen die Formalien eingehalten werden. Mir geht es nur darum, ob eine Sanktion, die nicht mehr im unmittelbaren Zusammenhang mit der Pflichtverletzung steht, noch zulässig ist.
In diesem Fall würde die Sanktion erst nach 1 Jahr erlassen.
Also für einen (Fach)Anwalt eine ganz ganz miese Leistung !
Als Anwalt würde man den Unterschied zwischen Sanktion und Sperre kennen.
...
Am besten mal den Thread schließen, weil das ist dreist, dass ein "Anwalt" (jetzt bezweifle ich das es tatsächlich einer ist) sich hier im Forum Hilfe sucht, womit er dann sein Lebensunterhalt verdient![]()
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