Dieses tolle Schreiben hatten wir vor kurzem im Briefkasten!!
Minderung Ihres Arbeitslosengeldes II (Sanktion)
Sehr geehrter ...,
für die Zeit vom 01.Januar 2013 bis 31. März 2013 (Minderungszeitraum) wird eine Minderung Ihres Arbeitslosengelds II monatlich um 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, höchstens jedoch in Höhe des Ihnen zustehnenden Gesamtbetrags festgestellt.
Daraus ergibt sich eine Minderung Ihres Arbeitslosengelds II in Höhe von 101,10 Euro monatlich.
Im Einzelnen sind von der Absenkung betroffen:
- der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II)
Begründung:
In Ihrer Eingliederungsvereinbarung vom 08.10.2012 wurden folgende Pflichten mit ihnen vereinbart
das Sie regelmäßig am Integrationsprojekt "..." beim .... vom 10.10.2012 bis zum 09.08.2013 teilnehmen.
Sie sind trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen der Vereinbarung nicht nachgekommen, da Sie am ersten der Maßnahme nicht erschienen sind.
Sie haben trotz Aufforderung keine Gründe angegeben, die Ihr Verhalten erklären und als wichtige Gründe im Sinne der Vorschriften des SGB II anerkannt werden können.
Für die Zeit vom 01. Januar 2013 bis 31. März 2013 (Minderungszeitraum) wird eine Minderung ihres Arbeitslosengelds II monatlich um 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, höchstens jedoch in Höhe des Ihnen zustehenden Gesamtsbetrags, festgestellt (§ 31 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 31a Absatz 1 und § 31b SGB II).
Ergänzende Sachleistungen:
Mit dem Anhörungsschreiben vom 12. Oktober 2012 wurden Sie darüber informiert, dass Ihnen ergänzende Sachleistungen (Gutscheine) und geldwerte Leistungen gewährt werden können. Für die Zeit vom 01. Januar 2013 bis 28. Februar 2013 werden Ihnen daher ergänzende Sachleistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen gewährt und zwar mit einem Gutscheinwert in Höhe von 17,00€ monatlich.
Die Gutscheine können unter vorheriger Terminvereinbarung gegen Vorlage des gültigen Bundespersonalausweises bei der im Briefkopf genannten Stelle abgeholt werden.
So nun meine Frage:
Ist das rechtens für jemanden der wo sowieso schon unter der Armutsgrenze lebt durch lauter Sperren einem nur 17,00€ im Monat zu geben, das ist doch ein Witz oder?
Minderung Ihres Arbeitslosengeldes II (Sanktion)
Sehr geehrter ...,
für die Zeit vom 01.Januar 2013 bis 31. März 2013 (Minderungszeitraum) wird eine Minderung Ihres Arbeitslosengelds II monatlich um 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, höchstens jedoch in Höhe des Ihnen zustehnenden Gesamtbetrags festgestellt.
Daraus ergibt sich eine Minderung Ihres Arbeitslosengelds II in Höhe von 101,10 Euro monatlich.
Im Einzelnen sind von der Absenkung betroffen:
- der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts (§ 20 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II)
Begründung:
In Ihrer Eingliederungsvereinbarung vom 08.10.2012 wurden folgende Pflichten mit ihnen vereinbart
das Sie regelmäßig am Integrationsprojekt "..." beim .... vom 10.10.2012 bis zum 09.08.2013 teilnehmen.
Sie sind trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen der Vereinbarung nicht nachgekommen, da Sie am ersten der Maßnahme nicht erschienen sind.
Sie haben trotz Aufforderung keine Gründe angegeben, die Ihr Verhalten erklären und als wichtige Gründe im Sinne der Vorschriften des SGB II anerkannt werden können.
Für die Zeit vom 01. Januar 2013 bis 31. März 2013 (Minderungszeitraum) wird eine Minderung ihres Arbeitslosengelds II monatlich um 30 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs, höchstens jedoch in Höhe des Ihnen zustehenden Gesamtsbetrags, festgestellt (§ 31 Absatz 1 Nummer 1 in Verbindung mit § 31a Absatz 1 und § 31b SGB II).
Ergänzende Sachleistungen:
Mit dem Anhörungsschreiben vom 12. Oktober 2012 wurden Sie darüber informiert, dass Ihnen ergänzende Sachleistungen (Gutscheine) und geldwerte Leistungen gewährt werden können. Für die Zeit vom 01. Januar 2013 bis 28. Februar 2013 werden Ihnen daher ergänzende Sachleistungen in Form von Lebensmittelgutscheinen gewährt und zwar mit einem Gutscheinwert in Höhe von 17,00€ monatlich.
Die Gutscheine können unter vorheriger Terminvereinbarung gegen Vorlage des gültigen Bundespersonalausweises bei der im Briefkopf genannten Stelle abgeholt werden.
So nun meine Frage:
Ist das rechtens für jemanden der wo sowieso schon unter der Armutsgrenze lebt durch lauter Sperren einem nur 17,00€ im Monat zu geben, das ist doch ein Witz oder?