Hallo zusammen,
ich bin ja nun schon länger hier und lese viel mit. Jedoch habe ich grade ein Anliegen, wo ich mir unsicher bzgl. der Rechtsgrundlage bin.
Es geht um mein volljähriges (nicht mehr schulpflichtiges) Kind, welches die Oberstufe besucht. Nun möchte es zusätzlich einen Minijob annehmen.
Meine Frage wäre nun, was wenn sich herausstellt, dass Schule und Minijob doch zuviel auf einmal ist? Darf mein Kind dann den Minijob wieder kündigen? Nach meiner Logik, dürfte keine Sanktion eintreten, da Schule immer vorgeht, somit nach meiner Einschätzung ein "wichtiger Grund" für die Kündigung vorliegen würde.
Aber ich kenne mein JC, die versuchen immer was. Daher habe ich Sorge, dass es dann heißen würde, mein Kind würde -im Falle einer Eigenkündigung- die Hilfebedürftigkeit absichtlich erhöhen. Schließlich wird das Einkommen über dem Freibetrag liegen und damit leistungsmindernd sein.
Ich konnte auch in den entsprechenden Sanktions-Paragraphen keine Ausnahmen für z.B. Schüler finden. Wisst ihr da was oder kennt Urteile auf die man sich berufen kann?
Wie gesagt es sind noch ungelegte Eier. Aber ich würde meinem Kind abraten einen Minijob anzunehmen, wenn es schwer werden würde, da ggf. wieder raus zu kommen.
Vielen Dank für Eure Antworten
ich bin ja nun schon länger hier und lese viel mit. Jedoch habe ich grade ein Anliegen, wo ich mir unsicher bzgl. der Rechtsgrundlage bin.
Es geht um mein volljähriges (nicht mehr schulpflichtiges) Kind, welches die Oberstufe besucht. Nun möchte es zusätzlich einen Minijob annehmen.
Meine Frage wäre nun, was wenn sich herausstellt, dass Schule und Minijob doch zuviel auf einmal ist? Darf mein Kind dann den Minijob wieder kündigen? Nach meiner Logik, dürfte keine Sanktion eintreten, da Schule immer vorgeht, somit nach meiner Einschätzung ein "wichtiger Grund" für die Kündigung vorliegen würde.
Aber ich kenne mein JC, die versuchen immer was. Daher habe ich Sorge, dass es dann heißen würde, mein Kind würde -im Falle einer Eigenkündigung- die Hilfebedürftigkeit absichtlich erhöhen. Schließlich wird das Einkommen über dem Freibetrag liegen und damit leistungsmindernd sein.
Ich konnte auch in den entsprechenden Sanktions-Paragraphen keine Ausnahmen für z.B. Schüler finden. Wisst ihr da was oder kennt Urteile auf die man sich berufen kann?
Wie gesagt es sind noch ungelegte Eier. Aber ich würde meinem Kind abraten einen Minijob anzunehmen, wenn es schwer werden würde, da ggf. wieder raus zu kommen.
Vielen Dank für Eure Antworten