D
densch
Gast
Hallo,
ich musste mich aufgrund VV mit RfB bei der örtlichen Poco bewerben. Das war am 9.10..
Am 11.10. bekam ich dann die Email
"Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Bewerbung und Ihr Interesse an einer Mitarbeit bei POCO.
Ich habe noch einige Rückfragen zu Ihren Bewerbungsunterlagen, konnte Sie jedoch leider bislang telefonisch nicht erreichen.
Bitte rufen Sie mich zurück.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen"
Ich rief diese also an.
Erzählte (wobei man mir jede weitere Antwort aus der Nase ziehen muste)
dass ich Email gekriegt habe, sollte mich bei ihr melden, es gäbe Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen.
Da Sie wohl das schwerfällig voranschreitende Telefongespräch bemerkte, fragte Sie dann:
"Sie wollen doch bei uns arbeite, oder?
Denn das hört sich gar nicht so an."
Ich dann:
"ja, klar will ich. Im Prinzip muss man ja auch wollen, sonst bekäme man ja sanktionen. Steht ja extra in den Rechtsfolgenbelehrungen bei den Vermittlungsvorshcölägen mit dabei"
Sie: "Nein,d ann brauchen wir gar nicht weiter zu machen. Das hat dann keinen Wert. Da kann ich Ihnen direkt absagen."
Ich dann sinngemäß: "Oh, das ist dann aber schade."
beiderseitige Verabschiedung. Ende des Gesprächs.
Nun kam angehängtes Sanktionsschreiben bzw. zumindest Sanktionsandrohung.
Angeblich hätte ich irgendeinen Bewerbertag abgelehnt und auch kein Interesse an Arbeit bei ihr gehabt.
Dabei kamen wir noch gar nicht zu den Details, als sie hörte dass ich mich im Prinzip nur wegen des VV und der Sanktionsandrohung beworben hatte, hat sie ja direkt abgelehnt.
Von Bewerbertag war nie die Rede, geschweige denn habe ich irgendwas gesagt, ich hätte kein interesse an ihrem Job . Was ich denke ist zwar ne andere Sache aber gesagt habe ich definitiv nix in die Richtung!
Nun stellt die Olle dem jobcenter gegenüber diese Behauptungen in den Raum.
Natürliich lasse ich das nicht auf soch sitzen und werde Stellung abgeben.
Die Frage ist nur, wie viel ich da am besten schreibe und wie ich das formuliere.
Was meint ihr dazu?
Oder hätte ich das mit dem VV mit RfB grundsätzlich gar nicht erwähnen dürfen?
ich musste mich aufgrund VV mit RfB bei der örtlichen Poco bewerben. Das war am 9.10..
Am 11.10. bekam ich dann die Email
"Sehr geehrter Herr ,
vielen Dank für Ihre Bewerbung und Ihr Interesse an einer Mitarbeit bei POCO.
Ich habe noch einige Rückfragen zu Ihren Bewerbungsunterlagen, konnte Sie jedoch leider bislang telefonisch nicht erreichen.
Bitte rufen Sie mich zurück.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen"
Ich rief diese also an.
Erzählte (wobei man mir jede weitere Antwort aus der Nase ziehen muste)
dass ich Email gekriegt habe, sollte mich bei ihr melden, es gäbe Rückfragen zu den Bewerbungsunterlagen.
Da Sie wohl das schwerfällig voranschreitende Telefongespräch bemerkte, fragte Sie dann:
"Sie wollen doch bei uns arbeite, oder?
Denn das hört sich gar nicht so an."
Ich dann:
"ja, klar will ich. Im Prinzip muss man ja auch wollen, sonst bekäme man ja sanktionen. Steht ja extra in den Rechtsfolgenbelehrungen bei den Vermittlungsvorshcölägen mit dabei"
Sie: "Nein,d ann brauchen wir gar nicht weiter zu machen. Das hat dann keinen Wert. Da kann ich Ihnen direkt absagen."
Ich dann sinngemäß: "Oh, das ist dann aber schade."
beiderseitige Verabschiedung. Ende des Gesprächs.
Nun kam angehängtes Sanktionsschreiben bzw. zumindest Sanktionsandrohung.
Angeblich hätte ich irgendeinen Bewerbertag abgelehnt und auch kein Interesse an Arbeit bei ihr gehabt.
Dabei kamen wir noch gar nicht zu den Details, als sie hörte dass ich mich im Prinzip nur wegen des VV und der Sanktionsandrohung beworben hatte, hat sie ja direkt abgelehnt.
Von Bewerbertag war nie die Rede, geschweige denn habe ich irgendwas gesagt, ich hätte kein interesse an ihrem Job . Was ich denke ist zwar ne andere Sache aber gesagt habe ich definitiv nix in die Richtung!
Nun stellt die Olle dem jobcenter gegenüber diese Behauptungen in den Raum.
Natürliich lasse ich das nicht auf soch sitzen und werde Stellung abgeben.
Die Frage ist nur, wie viel ich da am besten schreibe und wie ich das formuliere.
Was meint ihr dazu?
Oder hätte ich das mit dem VV mit RfB grundsätzlich gar nicht erwähnen dürfen?