Sanktion - Weigerung Personalausweis bei der ZAF zu kopieren

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Rotwolf

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Etwas zu Vorgeschichte gibt es hier.
https://www.elo-forum.org/zeitarbeit-firmen/117539-zaf-telef-nr-personalausweis.html#post1505904

Jetzt hatte ich vor kurzem einen VV ohne Rechtsfolgenbelehrung bekommen.

Ich hatte mich bei der ZAF vorgestellt.
Die ZAF wollte meinen Personalausweis kopieren und den Personalausweis an die Entleihbetriebe weiter geben.

Beides hatte ich der ZAF nicht erlaubt.

Dann gab es ein Gespräch mit der SB . Hab der SB auch mitgeteilt, dass ich eine Kopie vom Personalausweis und vorallem die Weitergabe dieses Dokumentes der ZAF untersage.

Heute im Briefkasten der Sanktionsbescheid.

Übrigens habe ich noch die ZAF -Einladung mit der Forderung den Personalausweis mitzubringen.

 

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  • Sank-Bescheid.pdf
    1 MB · Aufrufe: 1.103
  • VV ohne RFB.pdf
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  • ZAF Einladung - Personalausweis.pdf
    192,2 KB · Aufrufe: 889
Ich habe hier im Forum bereits ein Schreiben von einem Datenschutzbeauftragten aus Hessen gelesen. Da steht auch drin, dass bei einem Vorstellungsgespräch kein Perso vorgelegt werden muss.
.

Es sollte nicht nur vorgelegt werden.

Die ZAF wollte den Perso kopieren!
Was auch richtig verweigert wurde.

Das die Jobcenter Drohne jetzt den Schuh umdreht und von genereller Verweigerung des AST zur Dokumentenvorlage spricht, zeigt die generelle Umsetzungspraxis der JC Pseudovermittlung.

Es wird doch generell Immer der AG oder Träger als Dritte Person zum Beweis einer Verweigerung angeführt um ein rechtswidriges Vorgehen der Vermittlung selbst zu vertuschen.

Jobcenter leben doch nur von Ihrer sinnlosen Dauerbedrohung.

Die sanktion ist natürlich rechtswidrig, da der Grund durch SB erfunden wurde. Praktisch gesehen schützt der SB sogar die Datenschutzverstösse der ZAF .
 
nimm das offene schreiben so wie du es bekommen hast und schmeiss es beim nächsten zeitungsverlag innen briefkasten und warte ab was passiert.
wie wichtig is denn das schreiben?
 
Ganz einfach frankiert oder unfrankiert.:icon_hug:

Der Briefumschlag war frankiert. ABER ! offen.
Dann hat es das JC einfach offen losgeschickt.

Es sollte nicht nur vorgelegt werden.

Die ZAF wollte den Perso kopieren!
Was auch richtig verweigert wurde.

Das die Jobcenter Drohne jetzt den Schuh umdreht und von genereller Verweigerung des AST zur Dokumentenvorlage spricht, zeigt die generelle Umsetzungspraxis der JC Pseudovermittlung.

Es wird doch generell Immer der AG oder Träger als Dritte Person zum Beweis einer Verweigerung angeführt um ein rechtswidriges Vorgehen der Vermittlung selbst zu vertuschen.

Stimme ich voll zu.
Bei der mündlichen Erörterung war mein Wort nichts wert.

Jobcenter leben doch nur von Ihrer sinnlosen Dauerbedrohung.

Die sanktion ist natürlich rechtswidrig, da der Grund durch SB erfunden wurde. Praktisch gesehen schützt der SB sogar die Datenschutzverstösse der ZAF .

Jepp !
Angenommen, ich würde das beim SG verlieren, dann müssten ALLE ihren Perso bei einer ZAF vorzeigen, kopieren lassen und an andere Sklaven-Buden diese Perso-Kopie weitergeben lassen.

nimm das offene schreiben so wie du es bekommen hast und schmeiss es beim nächsten zeitungsverlag innen briefkasten und warte ab was passiert.
wie wichtig is denn das schreiben?

Meinst du jetzt den Sanktionsbescheid oder das DSB-Schreiben ?
Das mit der Presse einschalten ist eine Option.
Aber JETZT der Zeitpunkt ist nicht richtig. Das JC soll sich bis Mitte Jan. laut BfDI zur Rechtsauffassung des DSB-Schreibens äußern, ob es mit der Rechtsauffassung des DSD übereinstimmt.
 
so wie ich das verstanden habe,

meint er das "offene" Schreiben des JC ...

ist ja fast wie ein offener Brief an dich...das hätte das JC ja auch in die Zeitung setzen können..

ich persönlich würde im Nachgang zu meiner Beschwerde an den Datenschützer auch diesen Vorfall mitteilen...mit deinen Gedanken dazu...

auf der anderen Seite wird sicherlich gesagt werden: das darf nicht passieren, dass ein Brief an Sie offen ist, aber...wir sind ja alles Menschen..das kann passieren..

oder: das darf nicht passieren, aber unser automatische Briefzuschlecker war defekt und von einem SB kann man nicht verlangen, dass er den Brief selber zu schleckt...:icon_neutral:
 
Der Briefumschlag war frankiert. ABER ! offen.
Dann hat es das JC einfach offen losgeschickt.
Und das geht natürlich nicht.
Sowas dürfen andere Leute nicht lesen können.
Den Datenschützer des JC und des Landes informieren, damit dem Fall nachgegangen werden kann und so etwas nicht mehr passieren kann(Schwachstelle finden).

Offen hätte er sein können, wenn ein JC -Mitarbeiter ihn eingeworfen hat.
 
Offen hätte er sein können, wenn ein JC -Mitarbeiter ihn eingeworfen hat.

selbst dann sollte der brief zugeklebt sein, wie will man sonst feststellen das das briefgeheimniss gewahrt bleibt, nehemen wir zb. an ich hab probleme selbst zum postkasten zu gehn und bitte einen nachbarn mir meine post mitzubringen, der kommt wieder und bringt mir einen brief der offnen is, was soll ich da denken?

werbesendungen und son zeuch da spielt das keine rolle.
 
so wie ich das verstanden habe,

meint er das "offene" Schreiben des JC ...

ist ja fast wie ein offener Brief an dich...das hätte das JC ja auch in die Zeitung setzen können..

ich persönlich würde im Nachgang zu meiner Beschwerde an den Datenschützer auch diesen Vorfall mitteilen...mit deinen Gedanken dazu...
(...)

ja genau so war es gemeint, kommt natürlich drauf an was drin steht.

Das ist eine Mitteilung über das Widerspruchsverfahren.
Mit BG -Nummer, Wid-Zeichen u.s.w.

Und das geht natürlich nicht.
Sowas dürfen andere Leute nicht lesen können.
Den Datenschützer des JC und des Landes informieren, damit dem Fall nachgegangen werden kann und so etwas nicht mehr passieren kann(Schwachstelle finden).
(...)

Ich könnte mich beim JC -DSB oder beim BfDI darüber beschweren.
Das Ganze ist aber schwer beweisbar. Ich hätte nur als Beweis den offenen Briefumschlag.
 
So Mitte März nach einigen Monaten kam der Abhilfebescheid zu meinem Widerspruch .
Das JC hat seine Zeit für die Entscheidung voll ausgenutzt.

Allerdings ist der Abhilfebescheid ''mager'' begründet.

Folgende Gründe könnte es für den Abhilfebescheid geben.

  • Ich habe das JC und die private Zeitarbeitsvermittlung beim Datenschutz gemeldet. Der Bundes-DSB aus Bonn (BfDI) hatte mir aufgegeben, dass ich eine Abschrift vom Landes-DSB dem JC geben soll. Das JC sollte sich zu dieser Rechtsauffassung äußern. Gemeint ist die Antwort vom Landes-DSB aus Beitrag 58 >https://www.elo-forum.org/allgemein...s-zaf-kopieren-119675/index2.html#post1550749.

    Dem JC hatte ich Ende Dezember 2013 die Antwort vom Landes-DSB gegeben mit der Bitte um Stellungnahme zu dieser Rechtsauffassung. Hatte aber keine Stellungnahme vom JC bekommen. Es kam der Abhilfebescheid zu meinem Widerspruch .

    Das JC hat keine Lust mit dem DatSchutzBeauf zu reden, nehme ich an.

  • Der VV für die private Zeitarbeitsvermittlung hatte keine RFB . Das hatte ich im Wid. auch erwähnt und dazu zu den BSG -Urteilen verwiesen.

  • Nun weiß das JC , dass ich vom Landes-DSB eine Bestätigung über die Unzulässigkeit einer Personalausweiskopie habe. Mit der Aussage vom Landes-DSB währe ich in das Klageverfahren gegangen. Also für das JC schon von vornherein schlechte Karten für eine Klage.
 

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  • Abhilfebescheid.pdf
    132,3 KB · Aufrufe: 419
Ich werde dann am WE einen Eintrag bei >erfolgreiche Gegenwehr< verfassen.

Das eigentliche ''Urteil'' ist hier das Schreiben vom Landes-DSB.

Auch ein Wirtschafts-Sklave hat Anspruch auf seinen Datenschutz.
 
@Rotwolf
Könntest du die Antwort des LDSB bitte mal einstellen?

Hab ein ähnliches Problem. Ich könnte ich die Unzulässigkeit einer Personalausweiskopie dann nämlich besser begründen.

Eine Frage an alle: Was kann man tun, wenn nach Einreichung einer Eingabe beim LSDB keine (schriftliche) Antwort erfolgt?

Telefonisches "Nachhaken" bringt auch nichts, da man vom zuständigen Sachbearbeiter nur vertröstet wird. Ich warte schon seit 1 Jahr auf eine Antwort! :eek:
 
Glückwunsch.
Ich hab jetzt nicht alles nachgelesen. Aber jetzt haste auf jeden Fall soviel Vermögen das du einer neuerlichen Sanktion gelassen entgegensehen kannst.
 
Bei der ganzen Diskussion ist ein wesentlicher Punkt immer wieder übersehen worden:

Die ZAF wollte die Personalausweiskopie keinesfalls lediglich zur Akte nehmen, sondern ohne Rücksprache mit dem Inhaber des Personalausweises an ihm unbekannte und unbekannt bleibende fremde Dritte verstreuen.

Nur mal so zur Erinnerung. In so einem Falle kann man heilfroh sein, wenn die eigene Schufa-Auskunft schon versaut ist, weil sich dann wenigstens die Einkäufe auf Rechnung des PA-Inhabers in Grenzen halten sollten. Alle anderen Betrügereien laufen natürlich trotzdem. Ich halte es für vollkommen ausgeschlossen, daß diese Truppe eine Arbeitsvermittlung auch nur im Entferntesten in Erwägung zog.

Frage an den Fredstarter: Ein Einstellungsbüro für mehrere ZAF (so etwas ist mir überhaupt noch nicht untergekommen) - waschen die sich dann auch noch in jeder Stunde, die Du arbeitest, ihre dreckigen Pfoten?
 
Glückwunsch.
Ich hab jetzt nicht alles nachgelesen. Aber jetzt haste auf jeden Fall soviel Vermögen das du einer neuerlichen Sanktion gelassen entgegensehen kannst.

Nee !
Das Geld ist wieder im Safe.
Ich hätte eine Einstw. Anordnung machen können.
Wollte ich aber nicht. Hätte ich beim SG verloren - dann in einer richtigen Klage, also im Namen des Volkes.

Eine Einstw. Anordnung ergeht nicht im Namen des Volkes.

Die Entrechtung hätte ich gern ''im Namen des Volkes'' gehabt.
Dann müssten alle eLB ihren Perso kopieren lassen, obwohl es das Datenschutzgesetz nicht zulässt.

Bei der ganzen Diskussion ist ein wesentlicher Punkt immer wieder übersehen worden:

Die ZAF wollte die Personalausweiskopie keinesfalls lediglich zur Akte nehmen, sondern ohne Rücksprache mit dem Inhaber des Personalausweises an ihm unbekannte und unbekannt bleibende fremde Dritte verstreuen.

Nur mal so zur Erinnerung. In so einem Falle kann man heilfroh sein, wenn die eigene Schufa-Auskunft schon versaut ist, weil sich dann wenigstens die Einkäufe auf Rechnung des PA-Inhabers in Grenzen halten sollten. Alle anderen Betrügereien laufen natürlich trotzdem. Ich halte es für vollkommen ausgeschlossen, daß diese Truppe eine Arbeitsvermittlung auch nur im Entferntesten in Erwägung zog.

Frage: an den Fredstarter: Ein Einstellungsbüro für mehrere ZAF (so etwas ist mir überhaupt noch nicht untergekommen) - waschen die sich dann auch noch in jeder Stunde, die Du arbeitest, ihre dreckigen Pfoten?

Ja, die Persokopie sollte einfach aus Dab-Dudel-Dei weiter an andere Sklavenhändler gegeben werden. Die priv. ZAF -Vermittlung wollten die Persokopie auch bei sich haben.

Die Sache mit dem ''Einstellungsbüro''
Ist auch das erste Mal, dass ich mit sowas in Kontagt gekommen bin.
Das ist kein priv. Arbeitsvermittler mit Vermittlungsgutschein:icon_evil:.
Ist schon eigenartig welche Gebilde sich in der H4-Industrie kristallisieren.

Dieses Unternehmen ist in meiner Stadt und steht mit duzenden ZAFs in Bruderschaft. Der Arbeitsvertrag sollte mit einer ZAF zustande kommmen, die ca. 100 km weg ist.

Vielleicht fehlte im VV deswegen die RFB , weil es eine private Zeitarbeitsvermittlung ist.
 
Bei der ganzen Diskussion ist ein wesentlicher Punkt immer wieder übersehen worden:
Die ZAF wollte die Personalausweiskopie keinesfalls lediglich zur Akte nehmen, sondern ohne Rücksprache mit dem Inhaber des Personalausweises an ihm unbekannte und unbekannt bleibende fremde Dritte verstreuen.

Wie ist denn nochmal? Muß sich ein Arbeitgeber nicht davon überzeugen, dass der neue Mitarbeiter auch der ist, auf dessen Name der Job laufen wird?

Aber selbst in diesem Fall würde es völlig reichen, wenn die Budentante den Perso in Augenschein nimmt und bei den Akten einen Vermerk macht, dass die Identität übereinstimmt. Absolut keine Kopie von Nöten!

Rotwolf, ich kann dir nur gratulieren! Deine erfolgreiche Gegenwehr zeigt den Menschen hier im Forum mal wieder, dass man durchaus gegen den ganzen JC /ZAF Terror erfolgreich ankämpfen kann. Kannst der Bude ja die Unterlagen mailen und noch ein paar lästernde Worte mit dazu:icon_razz:
 
Mich würde da mal interessieren,wenn man einen Widerspruch beim Jobcenter einlegt,ob man es nicht beweisen muß,das die ZAF eine Kopie des Personalausweises angefertigt hat ?

Was,wenn die ZAF dem Jobcenter eine ganz andere Begründung angibt ?

Ich muß doch beweisen können,das der Arbeitsvertrag nur wegen des Verstoßes des
BDSG und des PAuswG nicht zu stande gekommen ist,oder nicht ?
 
Mich würde da mal interessieren,wenn man einen Widerspruch beim Jobcenter einlegt,ob man es nicht beweisen muß,das die ZAF eine Kopie des Personalausweises angefertigt hat ?

Die priv ZAF -Vermittlung hatte schon in der Einladung nach dem Personalausweis gefordert. Den Ausweis sollte ich laut Einladung mitbringen.

Was,wenn die ZAF dem Jobcenter eine ganz andere Begründung angibt ?

Ich weiß nicht, welche Begründung die private ZAF -Vermittlung dem JC gegeben hat. Mit dem SB hatte ich nur eine mündliche Erörterung. Der SB hat mir die Vorwürfe der priv ZAF -Vermittlung nicht bekannt gegeben. Normalerweise werden die Vorwürfe mir schriftlich mittgeteilt. In diesem Schreiben müsste ich mich äußern, ob der Sachverhalt XY zutrifft.

Das Schreiben nennt sich etwa:
- Erörterung nach § 24 SGB X zum Eintritt einer möglichen Sanktion-


Darauf hatte ich im Widerspruch auch hingewiesen.

Ich muß doch beweisen können, dass der Arbeitsvertrag nur wegen des Verstoßes des
BDSG und des PAuswG nicht zu stande gekommen ist,oder nicht ?

Beim Gespräch in der priv. ZAF -Vermittlung ist der Typ ausgerastet.
Im vorgeschlagenen Arbeitsvertrag sollte ich zustimmen, dass die erhobenen Daten (samt Ausweiskopie) an Hin- und Kunz gehen.

Der Typ drohte auch mit einer Meldung an das JC . Zum Beweis habe ich den vorgeschl. Arbeitsvertrag an mich gerissen und hatte die priv ZAF -Vermittlung verlassen.

Als Beweis über eine geforderte Personalausweiskopie habe ich

  • Einladung mit Forderung des Ausweises
  • Passage vom ArbVertrag über Weiterleitung meiner Daten samt Ausweis.
Diese zwei Beweise hat auch das JC von mir bekommen.
Die Passage vom ArbVertrag hat der SB nach dem Gespräch kopiert. Das Einladungsschreiben (Forderung den Ausweis mitzubringen) hatte ich zum Widerspruch beigefügt.

Dem DSB hatte ich auch diese Unterlagen (ArbVertrag + Einladung) als Kopie übersandt.

Frage:

Mich würde auch mal Interessieren, wie hier die Beweislast des JC aussieht. Auch Wenn die priv ZAF -Vermittlung was anderes behaupten könnte, ABER ! ich schriftliche Beweise habe.
 
Wie ist denn nochmal? Muß sich ein Arbeitgeber nicht davon überzeugen, dass der neue Mitarbeiter auch der ist, auf dessen Name der Job laufen wird?

Das bekommt er bei Einstellung ja ohnehin mit per Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse etc.

Mal davon abgesehen ist es schon sehr weit hergeholt, daß sich jemand unter fremdem Namen bei einer Sklavenklitsche ausbeuten lassen möchte.

Es gibt schlicht keinen Grund, sich bei einem Vorstellungsgespräch überhaupt ausweisen zu müssen - hab ich bei richtigen Unternehmen auch noch nie erlebt.
 
So sehr ich den TE auch verstehen mag, aber heutzutage ist es bei jeder größeren Firma Usus sich beim Pförtner auszuweisen, sollte dieser dann noch Uniformträger sein Kopiert er deinen Ausweis selbstverständlich mit dem Hinweis
das es aus Sicherheitsgründen von der Firmenleitung angeordnet wurde.

Wenn jemand als Lieferant , Kurier oder ähnliches Arbeit hat derjenige schnell ein Problem. Denn wie will er seinen Chef erklären er konnte nicht Ausliefern/ Abholen weil er sein Ausweis nicht kopieren lassen wollte.

Datenschutz im Alltag wird permanent nicht beachtet.

Gruß Stuart
 
Hallo,

ich war während meiner beruflichen Tätigkeit oft genug als Besucher in großen Firmen....nicht ein einziges Mal wurde beim Pförtner oder beim Sicherheitsdienst mein Perso kopiert...niemals...

allerdings habe ich jedesmal eine Visitenkarte von mir hinterlassen...mit den Kontaktdaten..und das hat gereicht..

ich glaube dir nicht, dass jeder Pförtner bei Besuchern oder Lieferanten Kopien von den Perso's anfertigt...
 
Hallo,

ich war während meiner beruflichen Tätigkeit oft genug als Besucher in großen Firmen....nicht ein einziges Mal wurde beim Pförtner oder beim Sicherheitsdienst mein Perso kopiert...niemals...

allerdings habe ich jedesmal eine Visitenkarte von mir hinterlassen...mit den Kontaktdaten..und das hat gereicht..

ich glaube dir nicht, dass jeder Pförtner bei Besuchern oder Lieferanten Kopien von den Perso's anfertigt...

Während meiner Dienstzeit bei der Bundeswehr ('00-'08) haben wir im Wachdienst bei Besuchern den Personalausweis einkassiert im Tausch gegen einen von uns ausgefüllten Besucherschein. Den Perso kriegte man am Ende natürlich wieder aber so ganz sauber war das im Nachhinein wohl auch nicht.
 
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