Sanktion - Weigerung Personalausweis bei der ZAF zu kopieren

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Rotwolf

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Etwas zu Vorgeschichte gibt es hier.
https://www.elo-forum.org/zeitarbeit-firmen/117539-zaf-telef-nr-personalausweis.html#post1505904

Jetzt hatte ich vor kurzem einen VV ohne Rechtsfolgenbelehrung bekommen.

Ich hatte mich bei der ZAF vorgestellt.
Die ZAF wollte meinen Personalausweis kopieren und den Personalausweis an die Entleihbetriebe weiter geben.

Beides hatte ich der ZAF nicht erlaubt.

Dann gab es ein Gespräch mit der SB . Hab der SB auch mitgeteilt, dass ich eine Kopie vom Personalausweis und vorallem die Weitergabe dieses Dokumentes der ZAF untersage.

Heute im Briefkasten der Sanktionsbescheid.

Übrigens habe ich noch die ZAF -Einladung mit der Forderung den Personalausweis mitzubringen.

 

Anhänge

  • Sank-Bescheid.pdf
    1 MB · Aufrufe: 1.103
  • VV ohne RFB.pdf
    409,3 KB · Aufrufe: 643
  • ZAF Einladung - Personalausweis.pdf
    192,2 KB · Aufrufe: 889
Jetzt hatte ich vor kurzem einen VV ohne Rechtsfolgenbelehrung bekommen.

Ich hatte mich bei der ZAF vorgestellt.
Die ZAF wollte meinen Personalausweis kopieren und den Personalausweis an die Entleihbetriebe weiter geben.

Beides hatte ich der ZAF nicht erlaubt.

Flankierend mal bei der Kriminalprävention der Polizei um Unterstützung dahingehend anfragen, wozu man eine Ausweiskopie fremder Leute gebrauchen kann.
 
Na gut, wenn ein Arbeitsgericht dir eine solche Auskunft gibt, ist das natürlich wertvoll.
Hilft das auch gegen eine Sanktion vom JC ?

Was denkst du beim Stichwort Bewerberpool füllen?

Diese Frage kann ich dir nicht beantworten. Weil das ein anderes Thema ist.

Du kannst dich ja selber beim Arbeitsgericht oder bei einem Rechtsanwalt erkundigen.

Ich denke das musst du erst einmal beweisen können, dass die Zeitarbeit nur Ihren Bewerberpool füllen will, sofern diese Stellen auch in der Jobbörse veröffentlicht sind.
 
MERKE: Sobald es in einem Amtsgespräch (zu dem man ohnehin nicht solo geht) erkennbar um das Thema "Sanktion" bzw. "Anhörung" geht, ist Schluss mit lustig-mündlich. Man verlangt die Aufforderung sich zu äußern schriftlich. Mit schriftlichen Angaben, worum es geht, was vorgeworfen wird.

Und man äußert sich dann - so man es überhaupt möchte - nur noch schriftlich, nachweisbar eingereicht.

Hier wurden aus meiner Sicht in dem ganzen Geschehen Fehler über Fehler gemacht.

Der Sanktionsbescheid ist hinsichtlich des behaupteten Vergehens zu unbestimmt und sollte daher rel. leicht zu kippen sein. Dazu sollte man aber jetzt schon all die Infos, die man schon hat, strukturiert zusammenstellen.

Schriftliche Meinung von Datenschutzbeauftragten und weiteren Institutionen einholen. Ggf. zusätzlich Presse einschalten, da das Thema PA-Kopiererei samt potenziellem Identitätsdiebstahl, gerde bei absehbarem Verbreiten der Kopie, von allgemein–öffentlichem Interesse ist.

Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung.
 
Ich denke das musst du erst einmal beweisen können, dass die Zeitarbeit nur Ihren Bewerberpool füllen will, sofern diese Stellen auch in der Jobbörse veröffentlicht sind.
Nein, du irrst.
Ich muß überhaupt nichts beweisen und man wird ja vielleicht irgendwann mal hier lesen, was aus der Weigerung, den DPA kopieren zu lassen, wird.
Bin gespannt.
 
... da das Thema PA-Kopiererei samt potenziellem Identitätsdiebstahl, gerde bei absehbarem Verbreiten der Kopie, von allgemein–öffentlichem Interesse ist.

...

Wenn dem wirklich so wäre, dann würde man sich auch um die unzähligen Übertretungen des GG kümmern. Es interessiert niemanden.

Na Albertt, dann muss (u.a. ) ich niemand (Niemand?) sein. Nebenher erlaube ich mir anzumerken, dass BSI, CCC und div. Datenschützer sich m.E. ebenfalls bereits zu diesem Sachverhalt einließen.
 
Wenn dem wirklich so wäre, dann würde man sich auch um die unzähligen Übertretungen des GG kümmern. Es interessiert niemanden.

Ganz im Gegenteil. Die Zeiten waren selten besser als jetzt, um solche Themen entsprechend positionieren zu können. Man müsste es nur machen ...

Daran wird es hier scheitern. Weil zum Beispiel der Hinweis auf den DSB schon lange gegeben wurde. Aber offenbar keine Handlung erfolgte.
 
Flankierend mal bei der Kriminalprävention der Polizei um Unterstützung dahingehend anfragen, wozu man eine Ausweiskopie fremder Leute gebrauchen kann.

Gute Idee, auch Googeln hilft (Zitat von Missbrauch Ausweis, Website pfiffige-senioren.de):
Risiko: Kopie vom Personalausweis

Schicken Sie keine Ausweiskopie an Unbekannte
Mit der Kopie des Ausweises kann man eine Schufa-Auskunft einholen.
Betrüger können mit Ihren Ausweisdaten strafbare Geschäfte im Internet tätigen, Polizei und Betrogene werden sich dann an Sie wenden. Ihre Schufa wird wegen Zahlungsverzugs mit negativen Einträgen überschwemmt. Sie werden dann keinen Handyvertrag, ja sogar keine neue Wohnung mehr bekommen. Wenn es soweit kommt, hilft nur noch ein Rechtsanwalt. Und mit den Daten der Ausweiskopie kann ein gefälschter Personalausweis hergestellt werden, sofern es sich nicht um den elektronischen Personalausweis handelt.
Betrüger stellen unter Ihrem Namen Autos zum Verkauf ins Internet. Beim Autokauf im Internet können betrügerische Autoverkäufer Ihre Ausweiskopie als Sicherheit für den Käufer verwenden. Der wird dann in gutem Glauben die Anzahlung hinblättern. Natürlich wird der Wagen nicht geliefert und der vermeintliche Lottogewinner kann mit einer Strafanzeige des gutgläubigen Käufers rechnen.
Auch bei Wohnungsanmietungen im Internet kann so betrogen werden.
Ein 45-Jähriger Geschädigter aus Mettingen interessierte sich für ein Fahrzeug, welches im Internet angeboten wurde. Nach der Kontaktaufnahme meldete sich eine Person aus Irland. Diese wollte haben, dass der Kaufpreis in Höhe von 4.000 Euro auf ein spanisches Treuhandkonto überwiesen wird.
Dies kam dem Geschädigten jedoch mehr als "spanisch" vor, so dass er die Geschäftsbeziehungen abbrach. Allerdings hatte er zur Vorbereitung des Kaufvertrages eine Ablichtung seines Personalausweises an den angeblichen Verkäufer gemailt. Jetzt stellte er fest, dass unter seinem Namen fälschlicherweise Gebrauchtfahrzeuge zum Verkauf im Internet angeboten werden. Der Betrüger versucht so, seine eigene Identität zu verbergen.
Quelle: Polizeipresse Bayern v. 26.09.07
Dies sind nur einige Beispiele, was passieren kann, wenn ein Dieb mit dem Ausweis sozusagen die Identität stiehlt.
Zur Ausweiskopie beim elektronischen Personalausweis
 
Auf jeden Fall.
Das Urteil werde ich den Datenschutzbeauftragten zukommen lassen. Hoffentlich erscheint dann der DatenSchBeauf bei der ZAF und macht Druck.

Das wäre dumm. Käseglocke drüber. Urteil wenig bekannt machen. Und eine Sanktionsmöglichkeit weniger im Falle eines Falles ... Zumindest eine Weile lang.
 
Ich habe auf den link von Roter Bock geklickt, Post 38, und mir den Text durchgelesen. Hinter dem fett geschriebenen Hannover.
Dort steht, ich zitiere:
Unternehmen dürfen Personalausweise von Kunden oder Geschäftspartnern nicht einscannen und speichern.

Man wäre aber Arbeitnehmer und NICHT Kunde und NICHT Geschäftspartner.
Also stelle ich mir die Frage, ob man das dann einfach so auf die Beziehung Arbeitgeber-Arbeitnehmer übertragen kann?

Weiterhin ist ein neuer Perso abgebildet. Also stellt sich mir die Frage, ob es nun für den neuen Perso gilt oder für alle?

Wirklich sooooo eindeutig sehe ich das nicht. Aber natürlich würde ich das auch verwenden, klar.
 
Man wäre aber Arbeitnehmer und NICHT Kunde und NICHT Geschäftspartner.
Also stelle ich mir die Frage, ob man das dann einfach so auf die Beziehung Arbeitgeber-Arbeitnehmer übertragen kann?
Ich würde sagen ja, man kann. Denn das hier gilt ja auch bei den Ausweisen von Mitarbeitern:
Ein Ausweis diene der Identifizierung, indem er vorgelegt wird. Das unbeschränkte Erfassen der Daten sei unzulässig, urteilten die Richter. Einmal erfasste Daten könnten leicht missbräuchlich verwendet werden, hieß es zur Begründung. (AZ: 10 A 5342/11).
Gerichtsurteil: Ausweis nicht scannen oder speichern - Deutschland - Politik - Handelsblatt
 
Ich bin jetzt schon fertig mit der Beschwerde zum Datenschutzbeauftragten.
Ich habe den Sachverhalt mit der Firma und des JC beschrieben.
Man kann sogar nachschauen wie man es verfasst >Anfragen und Beschwerden

4 Punkte gegen die Zweifel sind angegeben.

  • Datenmissbrauch
  • kurz das Urteil dargestellt (Unternehmen dürfen PersAus nicht kopieren und speichern
  • § 1 Personalausweisgesetz - nur berechtigte Institutionen dürfen Personalausweis verlangen.
  • Gesetzentwurf zu § 14 PAuswG - Kopieren vom Personalausweis verboten

Weitere Hinweise nehme vom DatSch entgegen. Ich muss nicht alles dazu erforschen. Denn beim Datenschutz sind Fachleute. Zu viele Seiten soll die Beschwerde auch nicht haben.

Empfohlen wird dem Datenschutz:
JC und ZAF sollen außreichend sensibilisiert werden. Damit Sanktionen bei Datenschutz bedenklichen Erhebungen ausgeschlossen werden und die Firma in Zukunft solche Maßnahmen für Arbeitnehmer einstellt.

Das Ganze geht mit Unterlagen nächsten Woche an den DatenschutzBeauf raus.

Welche Maßnahmen der Datenschutz da unternimmt, steht nur ihm zu.
Mit vielleicht etwas Glück steht er vor Weihnachten bei der ZAF an der Tür. Das JC wird zumindest eine Mitteilung bekommen.

Der DatenschutzBeaut. kann aber auch die Presse einschalten.
 
So !
Die Beschwerde beim DatenSchBeauf ist heute zur Post gebracht.
Die Beschwerde richtet sich geg. JC und ZAF .
 
Ja, das Ding ist auch mit drin.
Wie gesagt, sind beim Datenschutz Fachleute.
Das JC wird dann, so nehme ich an, dann vom DatenSchBeauf sehr gut informiert werden. Bestimmt besser als wir es können - dazu ist ja diese Behörde da.

nicht nur das sie informiert werden sonder auch stellung dazu beziehen müßen. so geschehen bei unserer beschwerde über das kopieren und zur akte nehmen von kontoauszügen.
 
nicht nur das sie informiert werden sonder auch stellung dazu beziehen müßen. so geschehen bei unserer beschwerde über das kopieren und zur akte nehmen von kontoauszügen.

Na das ist doch mal was anderes als Widerspruch und einstw. Annordnung. Dann muss also die ZAF und das JC sich beim DSB rechtfertigen. Bin gespannt wie lange sowas dauert bzw. bis ich etwas davon mitbekomme.

Das ist ja gar keine richtige ZAF sondern ein Einstellungsbüro für viele ZAFs. Wenn dieses Einstellungsbüro nun schon den PersoAusweis von seinen Mitarbeitern gespeichert hat, dann könnte durch meinen Hinweis der DSB bei diesem Büro erscheinen und diese Daten dort löschen - wäre denkbar.

Dieses Einstellungsbüro ist keine Vermittlung mit Vermittlungsgutschein.
 
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