Andreas811
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Hallo,
ich hatte einen Termin beim JC, den ich aufgrund von Krankheit nicht wahrnehmen konnte. Für diesen Tag habe ich eine AU beim JC eingereicht. Eine normale AU reicht dem JC aber nicht, ich sollte zusätzlich eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Diese habe ich von meinem Arzt aber nicht erhalten und jetzt habe ich deswegen eine Sanktion von 10% erhalten.
In der Einladung zum Termin steht folgendes:
"Bitte beachten Sie im Krankheitsfall: Eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend, dass Sie nicht in der Lage sind, einen Meldetermin wahrzunehmen. Die Vorlage einer einfachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann daher nicht als wichtiger Grund für Ihr Nichterscheinen zum genannten Meldetermin anerkannt werden. Sollten Sie den genannten Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen können, legen Sie bitte eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes vor, aus der hervorgeht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen gehindert sind, den Termin wahrzunehmen. Sofern Ihnen Kosten für diese Bescheinigung entstehen, werden diese im Umfang von 5,36€ übernommen."
Muss ich die Sanktion jetzt so hinnehmen, oder kann ich was dagegen tun?
LG
Hier ein Scan vom Sanktionsbescheid:
ich hatte einen Termin beim JC, den ich aufgrund von Krankheit nicht wahrnehmen konnte. Für diesen Tag habe ich eine AU beim JC eingereicht. Eine normale AU reicht dem JC aber nicht, ich sollte zusätzlich eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Diese habe ich von meinem Arzt aber nicht erhalten und jetzt habe ich deswegen eine Sanktion von 10% erhalten.
In der Einladung zum Termin steht folgendes:
"Bitte beachten Sie im Krankheitsfall: Eine ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit bedeutet nicht zwingend, dass Sie nicht in der Lage sind, einen Meldetermin wahrzunehmen. Die Vorlage einer einfachen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann daher nicht als wichtiger Grund für Ihr Nichterscheinen zum genannten Meldetermin anerkannt werden. Sollten Sie den genannten Termin aus gesundheitlichen Gründen nicht wahrnehmen können, legen Sie bitte eine Bescheinigung Ihres behandelnden Arztes vor, aus der hervorgeht, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen gehindert sind, den Termin wahrzunehmen. Sofern Ihnen Kosten für diese Bescheinigung entstehen, werden diese im Umfang von 5,36€ übernommen."
Muss ich die Sanktion jetzt so hinnehmen, oder kann ich was dagegen tun?
LG
Hier ein Scan vom Sanktionsbescheid: