Hallo Gemeinde,
ich versuche es kurz zu halten...diese Woche kam ein Schreiben vom Jobcenter in der mir eine Sanktion in Höhe von 30% angedroht wird.
Grund dafür ist, dass ich ein "Angebot einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger" vor 2 Wochen NICHT Unterschrieben- und um Zeit zur Prüpfung gebeten habe....nach 5 tagen kam dann ein Schreiben des Trägers (AWO) mit einem Termin an dem ich erscheinen sollte (ein Schreiben ohne Rechtfolgebelehrung o.ä), bin nicht erscheinen, 2 Tage später kam dann wieder ein Schreiben des Trägers, ebensfalls ohne Rechtfolgebelehrung.
Nun kam Post vom JC, dass ich mich schriftlich wegen einer möglichen Sanktion äussern muss.(30%)
Da ich aber nie die EGV unterschrieben habe, ist es doch nicht Rechtens mich deswegen zu Sanktionieren oder??
es sei gesagt, dass ich noch eine Gültige EGV vom April habe in der es heisst Gültig bis auf weiteres.
Was soll ich nun zurückschreiben? bzw Antworten.
Im Anhang noch die relevanten Passagen
ich versuche es kurz zu halten...diese Woche kam ein Schreiben vom Jobcenter in der mir eine Sanktion in Höhe von 30% angedroht wird.
Grund dafür ist, dass ich ein "Angebot einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bei einem Träger" vor 2 Wochen NICHT Unterschrieben- und um Zeit zur Prüpfung gebeten habe....nach 5 tagen kam dann ein Schreiben des Trägers (AWO) mit einem Termin an dem ich erscheinen sollte (ein Schreiben ohne Rechtfolgebelehrung o.ä), bin nicht erscheinen, 2 Tage später kam dann wieder ein Schreiben des Trägers, ebensfalls ohne Rechtfolgebelehrung.
Nun kam Post vom JC, dass ich mich schriftlich wegen einer möglichen Sanktion äussern muss.(30%)
Da ich aber nie die EGV unterschrieben habe, ist es doch nicht Rechtens mich deswegen zu Sanktionieren oder??
es sei gesagt, dass ich noch eine Gültige EGV vom April habe in der es heisst Gültig bis auf weiteres.
Was soll ich nun zurückschreiben? bzw Antworten.
Im Anhang noch die relevanten Passagen