MamaSandra2004
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Hallo,
ich brauche mal dringend Hilfe.
Am 27.01.2009 war man bei der ARGE (Thüringen) zur Absprache wegen einer neuen Wohnung, da die Wohnung gewechselt werden muss, wegen Trennung, da die alte zu groß + teuer für 1 Person ist.
Nun bekam ich ein Schreiben von der ARGE wegen Absenkung des Regelsatzes um 10%, da ich angeblich einen Meldetermin vom 10.02.2009 bei der gleichen Bearbeiterin verpasst hätte. Nur leider ist bis heute keine Einladung zu diesem Termin gekommen, worauf man hätte reagieren können. Denn bisher wurden alle Termin wahrgenommen und auch dieser wäre wahrgenommen wurde, wenn man eine Einladung dazu erhalten hätte.
Die Bearbeiterin schrieb mir nun heute, dass sie gegen die Sanktion angeblich nichts machen könne. Jedoch bin ich damit nicht einverstanden. Gleichzeitig hat sie mir heute mitgeteilt, dass der neue Term in für den 09.03.2009 festgelegt wurde, der natürlich wahrgenommen wird, wie alle anderen Termine auch bisher.
In dem Schreiben über die Absenkung steht einmal drin „ Es wurden weder im Anhörungsverfahren entscheidungsrelevante Gründe vorgetragen, noch ergeben sich nach Aktenlage Anhaltspunkte, um von dieser Sanktion abzusehen.
Begründung:
Sie sind trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen zu dem Meldetermin am 10.02.2009 ohne wichtigen Grund nicht erschienen.
Gründe, die dieses Verhalten erklären und als wichtig im Sinne der Vorschriften des SGB II anerkannt werden könnten, wurden trotz Aufforderung nicht angegeben und nachgewiesen.
Es gab nie eine Anhörung oder Aufforderung oder ähnliches. Und das Schreiben mit dem Termin ist auch nie angekommen.
Was kann ich jetzt machen? Besteht nur die Möglichkeit einen Widerspruch zu schreiben? Wenn ja, was kann man am besten als Begründung schreiben, damit der Widerspruch auch Erfolg hat?
Gruß Sandra
ich brauche mal dringend Hilfe.
Am 27.01.2009 war man bei der ARGE (Thüringen) zur Absprache wegen einer neuen Wohnung, da die Wohnung gewechselt werden muss, wegen Trennung, da die alte zu groß + teuer für 1 Person ist.
Nun bekam ich ein Schreiben von der ARGE wegen Absenkung des Regelsatzes um 10%, da ich angeblich einen Meldetermin vom 10.02.2009 bei der gleichen Bearbeiterin verpasst hätte. Nur leider ist bis heute keine Einladung zu diesem Termin gekommen, worauf man hätte reagieren können. Denn bisher wurden alle Termin wahrgenommen und auch dieser wäre wahrgenommen wurde, wenn man eine Einladung dazu erhalten hätte.
Die Bearbeiterin schrieb mir nun heute, dass sie gegen die Sanktion angeblich nichts machen könne. Jedoch bin ich damit nicht einverstanden. Gleichzeitig hat sie mir heute mitgeteilt, dass der neue Term in für den 09.03.2009 festgelegt wurde, der natürlich wahrgenommen wird, wie alle anderen Termine auch bisher.
In dem Schreiben über die Absenkung steht einmal drin „ Es wurden weder im Anhörungsverfahren entscheidungsrelevante Gründe vorgetragen, noch ergeben sich nach Aktenlage Anhaltspunkte, um von dieser Sanktion abzusehen.
Begründung:
Sie sind trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen zu dem Meldetermin am 10.02.2009 ohne wichtigen Grund nicht erschienen.
Gründe, die dieses Verhalten erklären und als wichtig im Sinne der Vorschriften des SGB II anerkannt werden könnten, wurden trotz Aufforderung nicht angegeben und nachgewiesen.
Es gab nie eine Anhörung oder Aufforderung oder ähnliches. Und das Schreiben mit dem Termin ist auch nie angekommen.
Was kann ich jetzt machen? Besteht nur die Möglichkeit einen Widerspruch zu schreiben? Wenn ja, was kann man am besten als Begründung schreiben, damit der Widerspruch auch Erfolg hat?
Gruß Sandra