Problematisch ist, aus meiner Sicht, ein Widerspruch ohne Begründung, falls evtl. noch eine Überprüfung durch das Sozialgericht erfolgen soll. In diesem Fall sind dem Antrag auch der (kurz begründete) Widerspruch beizufügen. Eine (zumindest kurze) Begründung wäre dem Widerspruch, für alle Fälle, dienlich. lg