Hallo,
wie aus anderen Beiträgen von mir erkennbar, erhalte ich 630 Euro netto , bin sozialversichert über Arbeitgeber und bin jedoch auf monatlich 250 Euro aufstockendes ALG II angewiesen.
In meiner EGV habe ich leider unterschrieben, mich 4 mal monatlich zu bewereben.
Diese EGV ist noch bis Ende März 2013 gültig.
Nun folgendes Problem:
Ich bin der Vereinbarung, mich 4 mal monatlich zu bewerben nachgekommen, obwohl ich gerne in meiner Stelle bleiben möchte.
Mir wurde eine Bewerbungsaufforderung zugesandt, welcher ich auch nachgekommen bin.
Am 22 Oktober rief mich die potentielle Arbeitgeberin während meiner Arbeitszeit an, wo ich jedoch keine Zeit hatte, mit ihr zu sprechen.
Ich habe dann nach der Arbeit von meinem eigenen Handy sie zurückgerufen.
Nun am Tel. ging es um die Anbahnung eines Vorstellungstermins.
Ich sagte ihr jedoch die Wahrheit, dass ich gerne in meiner Stelle bleiben würde und ergänzend auf Hartz - IV - Leistung angewiesen bin, da wir leider seit September zu wenig Patienten (Arbeitsaufkommen) haben .
Im Tel wurde mir weder ein Arbeitsvertrag angeboten , noch wurde über Arbeitsbedingungen (Wochenstunden,Gehalt, Urlaub...) gesprochen.
Heute nun flatterte mir die Androhung einer Sanktion über 30 % ins Haus, natürlich wieder von meiner AVM eigenhändig rausgeschickt.
"Der Arbeitgeber hat hierzu folgendes mitgeteilt...
Sie haben sich beworben, aber als die Arbeitgeberin telefonisch einen Vorstellungstermin mit Ihnen vereinbaren wollte, gaben Sie an, dass Sie sich nur bewerben, um die Auflagen des Jobcenters zu erfüllen und Sie eigentlich kein anderes Beschäftigungsverhältnis suchen. "
Die Sanktion solle die nächsten 3 Monate jeweils 30 % des maßgeblichen Regelbedarfs betragen.
Dies entspricht laut Schreiben einer Kürzung um 115, 20 Euro monatlich.
Die mir zustehende Leistung beträgt monatlich jedoch nur 258 Euro (ab Januar) und keine 382 Euro (Regelbedarf ab Januar), da ich ja auch noch arbeite.
Beweise, was am Tel. gesprochen wurde, habe ich nicht.
Ich gehe davon aus, dass pot. Arbeitgeberin ebenfalls das Telefonat nicht aufgezeichnet hat.
Sie könnte natürloch als Zeugen eine Angestelle benennen oder ihren Ehemann, welche dann sicher zu ihren Gunsten aussagen.
Frage...
Was kann ich nun unternehmen, um die Sanktion abzuwenden???
Kann ich diese Aussage abstreiten, da dann Aussage gegen Aussage steht?



Grüße Marisa?
wie aus anderen Beiträgen von mir erkennbar, erhalte ich 630 Euro netto , bin sozialversichert über Arbeitgeber und bin jedoch auf monatlich 250 Euro aufstockendes ALG II angewiesen.
In meiner EGV habe ich leider unterschrieben, mich 4 mal monatlich zu bewereben.
Diese EGV ist noch bis Ende März 2013 gültig.
Nun folgendes Problem:
Ich bin der Vereinbarung, mich 4 mal monatlich zu bewerben nachgekommen, obwohl ich gerne in meiner Stelle bleiben möchte.
Mir wurde eine Bewerbungsaufforderung zugesandt, welcher ich auch nachgekommen bin.
Am 22 Oktober rief mich die potentielle Arbeitgeberin während meiner Arbeitszeit an, wo ich jedoch keine Zeit hatte, mit ihr zu sprechen.
Ich habe dann nach der Arbeit von meinem eigenen Handy sie zurückgerufen.
Nun am Tel. ging es um die Anbahnung eines Vorstellungstermins.
Ich sagte ihr jedoch die Wahrheit, dass ich gerne in meiner Stelle bleiben würde und ergänzend auf Hartz - IV - Leistung angewiesen bin, da wir leider seit September zu wenig Patienten (Arbeitsaufkommen) haben .
Im Tel wurde mir weder ein Arbeitsvertrag angeboten , noch wurde über Arbeitsbedingungen (Wochenstunden,Gehalt, Urlaub...) gesprochen.
Heute nun flatterte mir die Androhung einer Sanktion über 30 % ins Haus, natürlich wieder von meiner AVM eigenhändig rausgeschickt.
"Der Arbeitgeber hat hierzu folgendes mitgeteilt...
Sie haben sich beworben, aber als die Arbeitgeberin telefonisch einen Vorstellungstermin mit Ihnen vereinbaren wollte, gaben Sie an, dass Sie sich nur bewerben, um die Auflagen des Jobcenters zu erfüllen und Sie eigentlich kein anderes Beschäftigungsverhältnis suchen. "
Die Sanktion solle die nächsten 3 Monate jeweils 30 % des maßgeblichen Regelbedarfs betragen.
Dies entspricht laut Schreiben einer Kürzung um 115, 20 Euro monatlich.
Die mir zustehende Leistung beträgt monatlich jedoch nur 258 Euro (ab Januar) und keine 382 Euro (Regelbedarf ab Januar), da ich ja auch noch arbeite.
Beweise, was am Tel. gesprochen wurde, habe ich nicht.
Ich gehe davon aus, dass pot. Arbeitgeberin ebenfalls das Telefonat nicht aufgezeichnet hat.
Sie könnte natürloch als Zeugen eine Angestelle benennen oder ihren Ehemann, welche dann sicher zu ihren Gunsten aussagen.
Frage...
Was kann ich nun unternehmen, um die Sanktion abzuwenden???
Kann ich diese Aussage abstreiten, da dann Aussage gegen Aussage steht?
Grüße Marisa?