Sanktion ohne Sanktionsbescheid

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Martin Schubert

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Hallo,

Ich habe am 31. Januar 2018 nicht den vollen Regelsatz erhalten. Daraufhin habe ich nachgerechnet und es fehlen genau 10% des Geldes. Deswegen denke ich, dass ich sanktioniert wurde. Dies würde auch passen, da ich vor kurzen ein Anhörungsschreiben aufgrund eines versäumten Meldetermins erhalten habe. Einen Sanktionsbescheid oder dergleichen habe ich jedoch nie erhalten.

Sollte ich nun warten bis der Sanktionszeitraum abgelaufen ist bevor ich etwas unternehme um zu vermeiden, dass das Jobcenter seinen Fehler noch irgendwie ausbügelt? Oder wie genau ist nun vorzugehen um die Sanktion vielleicht noch aus dem Weg zu räumen?

Wäre toll wenn mir jemand sagen könnte wie in meinem Fall am besten vorzugehen ist.

Schon mal danke für eure Hilfe .
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Mit dem aktuellen Bewilligungsbeschied zum SG und Leistungsklage erhaben: bewilligte Leistungen wurden nicht gezahlt, du weißt nicht warum.
Wenn du dir das zutraust, kannst du das auch selber schreiben und per Post hinschicken.
Im Falle einer Sanktion müsste das JC den Zugang des Sanktionsbescheids nachweisen.
 

Jiyan

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Sofort zu Gericht ist keine gute Idee. Das Gericht wird das bestimmt nicht lustig finden. Das man nicht zuerst zum JC kontakt aufgenommen hat. Da auch 10% bestimmt nicht als Existenzbedrohenden gesehen werden, siehe Ratenzahlungen. Damit verspielt man nur seine eigene Glaubwürdigkeit. Daher frage beim Jc nach, vor Ort oder per Telefon.
 

Solanus

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... Daher frage beim Jc nach, vor Ort oder per Telefon.

Vor Ort oder per Telefon KEINE gute Idee! Das macht man schriftlich per Fax oder Bote und fordert eine schriftliche Antwort binnen 5 Werktage...länger darf das nicht dauern, da eine einfache Antwort ausreichend ist.
 

Martin Schubert

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Ja, nun müsste ich noch wissen ob ich das erst nach Ablauf der Sanktion (3 Monate) mache oder lieber gleich. Ich habe ein bisschen Bammel, dass die einfach den Sanktionsbescheid nachreichen und dann wenigstens noch für 2 Monate sanktionieren können.
 
E

ExitUser

Gast
Worauf willst du warten? Das JC darf dir nicht einfach Leistungen vorenthalten.

Ich würde das JC über das Problem nachweisbar (per Fax) in Kenntnis setzen. Wie es dann weitergeht, hängt davon ab, wie und ob das JC antwortet.

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Regelleistung für den Monat Februar ist aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen nicht in voller Höhe eingegangen, sondern es fehlen 10 Prozent.

Ich gebe Ihnen hiermit die Gelegenheit, den fehlenden Betrag bis zum 02.03.2018 nachzuzahlen.

Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich mich umgehend im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes an das Sozialgericht wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Die Behörde muß eine Sanktion auch korrekt vollziehen, d. h. den Betroffenen auch rechtzeitig in Kenntnis setzen. Ohne Sanktionsbescheid geht es nicht.
 

Martin Schubert

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Hallo,

Worauf willst du warten? Das JC darf dir nicht einfach Leistungen vorenthalten.

Ich würde das JC über das Problem nachweisbar (per Fax) in Kenntnis setzen. Wie es dann weitergeht, hängt davon ab, wie und ob das JC antwortet.

Und was wenn die das Geld einfach für den einen Monat zahlen und den Sanktionsbescheid dann raussenden und mich für die folgenden 3 Monate sanktionieren?

Ich hatte mal in einem Thread in dem es um einen fehlenden Änderungsbescheid bei einer Sanktion ging, gelesen, dass es klüger wäre die Sanktion laufen zu lassen und erst nach den 3 Monaten zu reagieren
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Wenn du dir das finanziell leisten kannst/willst, dann kannst du das so machen.
Allerdings wäre dann zu überlegen, ab dem versäumten Meldetermin (= Grund für die Sanktion) gleich 6 Monate verstreichen zu lassen. Dann geht deswegen nämlich keine Sanktion mehr. :icon_pfeiff:
Und wenn das JC dann auf die Sanktion verweist, müssen die immer noch den Zugang des Sanktionsbescheides nachweisen können. Was sie nach deiner Schilderung aber nicht können.
 
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