Sanktion in der Schwangerschaft - Terminverschiebung

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Fräulein_Pfefferminz

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ich habe heute nicht meinen besten tag, bereits woanders habe ich mein problem geschildert, aber so richtig hilfreich war es leider nicht. sehr nett, aber nicht wirklich hilfreich. es geht um folgendes:

seit einem jahr etwa beziehe ich (33) algII, im januar wurde ich schwanger, zur gleichen zeit habe ich mir einen untersuchungstermin bei meiner gynäkologin besorgt, der in den februar fiel. kurz darauf bekam ich eine einladung zum gespräch und zur erörterung meiner möglichkeiten von meinem zuständigen jobcenter, beide termine kreuzten sich nun und ich habe am gleichen tag im servicecenter angerufen, und mein problem geschildert. ich muss dazu sagen, dass ich doch recht akribisch bin was solche dinge angeht, es geht hier schließlich für meinen achtjährigen sohn und mich um unsere lebensgrundlage.
am telefon wurde mir gesagt, dass das kein problem sei, ich solle das kurz schriftlich schildern und bekäme daraufhin einen ausweichtermin. gesagt, getan, per einschreiben/einwurf.

ich bekam weder einen neuen termin, noch sonstige mitteilungen. ich nahm die sache dann selbst in die hand und faxte vorab eine kopie des mutterpasses, woraufhin ich ein schreiben erhielt, in dem man mir mitteilte dass die schwangerschaft vermerkt sei, aber noch immer keine entschuldigung zum versäumten termin vorliege.
ich habe mir von meiner gynäkologin also diesen termin noch einmal schriftlich bestätigen lassen, und eine kopie verschickt.
kurze zeit später bekam ich einen brief: ich möchte doch bitte das original vorlegen. ich nahm das original, und verschickte es -ebenfalls wieder per einschreiben/einwurf.

für mich war die sache damit erledigt: ich erhielt in den letzten zwei wochen massenhaft post, unter anderem einen neuen berechnungsbogen. die unterlagen habe ich ausgefüllt, abgeschickt, die bewilligungen kamen in der letzten woche bei mir an.

heute nun erhielt ich ein schreiben, in der mir mitgeteilt wird, dass ich trotz schriftlicher belehrung über die rechtsfolgen zum meldetermin am 10.02. nicht erschienen bin, und mir daher die leistung gekürzt wird.

ich habe mich also heute vormittag auf den weg zum jobcenter gemacht, um die angelegenheit zu klären und mir das attest noch einmal vorzeigen zu lassen. man sagte mir dass ich heute KEINE einsicht in die unterlagen haben könne. ich hätte lediglich die möglichkeit, am donnerstag um 09:15 uhr bei der zuständigen SB vorzusprechen, und mir dort das attest zeigen zu lassen.

des weiteren wurde mir erklärt, dass "so ein termin beim arzt" auch um ein paar wochen verschoben werden könne, woraufhin ich mir einen herzhaften lacher nicht verkneifen konnte (ist eigentlich nicht meine art, aber das war wirklich die spitze des eisberges) und fragte, ob die dame jemals eine gynäkologische praxis von innen gesehen hätte, wovon ich ausgehe, denn sie müsse am besten wissen dass frau

a.) einen untersuchungstermin zur schwangerschaft aus rein vorsorglicher hinsicht nicht verschiebt
b.) ein erneuter, kurzfristiger termin ohne bestätigung zur schwangerschaft wohl nicht wirklich zu kriegen sei

natürlich hätte ich einen normalen arzttermin verschoben, ohne frage würde ich mich bei meinem hausarzt melden und bescheid geben, dass ich zwecks meines hustens einen neuen termin bräuchte. aber es ging und geht hier nicht um einen kleinen schnupfen, sondern um körperliche veränderungen, die NICHT nur mich betreffen sondern auch mein ungeborenes kind. wäre das eine so lapidare angelegenheit, die ich um glatte drei wochen verschieben könnte, ohne zu wissen ob ich in dieser schwangerschaft irgendwelche schwerwiegenden dinge zu beachten habe (ich spreche hier von toxoplasmose, schwangerschaftsdiabetes, mangelerscheinungen etc.), wäre das alles kein problem gewesen. bis dato hätte ich mich auch nicht darauf festlegen können, ob ich nicht vielleicht doch eine eileiterschwangerschaft habe - all das muss abgeklärt werden, bin ich nicht dazu verpflichtet, mich und evtl. das ungeborene leben nach bestmöglichem wissen und gewissen zu schützen? man tut hier gerade so, als würde ich mich lustlos und kartoffelchipsfressend auf meinem sofa zurücklehnen!!!

wie kann man nur so ignorant sein?! da entzieht sich mir wirklich jegliches verständnis!

aber immerhin darf ich am kommenden donnerstag -man bemerke: die sanktion beginnt mit dem 01.05.2001- mein anliegen vorbringen und bei bedarf einen widerspruch einlegen.

im übrigen hieß es, dass ich das attest zwar übersandte, aber die bestätigung der arztpraxis fehlte - reicht da nicht im endeffekt die unterschrift der ärztin sowie der praxisstempel, oder muss ich am donnerstag meine gynäkologin mitbringen!?

ich bin mir jetzt, ehrlich gesagt, nicht sicher, ob das denn überhaupt etwas bringt. es hieß, der termin wäre um 09:00 uhr gewesen, um 11:45 uhr hatte ich den termin (auf den ich bereits nervenaufreibende drei wochen warten musste) bei meiner gynäkologin. ich habe nicht erst am gleichen tag bescheid gegeben, und bin meiner mitteilungspflich nachgekommen - nicht so, wie man es mir in dem heutigen schreiben unterstellt. hätte ich nicht darum gebeten den termin zu verschieben (im übrigen habe ich bis heute keinen neuen erhalten!) -was man mir telefonisch auch als problemlos erklärte- hätte ich zeitlich keine möglichkeit gehabt, hätte ich mich nicht noch einmal auf die untersuchung vorbereiten können (bitte, verschwitzt zum gynäkologen - ich putz mir vor dem zahnarzttermin schließlich auch die zähne!).
 
Hast du jetzt schon den Absenkungsbescheid bekommen, oder eist die Anhörung?
Wenn des der Absenkungbescheid ist, erfolgte vorher eine Anhörung?
 
heute habe ich den absenkungsbescheid erhalten.

als ich heute im jobcenter vorsprach hieß es, ich hätte keine anhörung abgegeben, was die absolute höhe ist, denn ich habe die anhörung mitsamt dem attest dem postbeamten als einschreiben übergeben, und vorhin nochmals meinen einlieferungsbeleg vom 09.03. vorgelegt.

ich sitze hier grad und heule. hab mich den ganzen tag so tapfer gehalten, aber jetzt gehts auf einmal los. dabei wollte ich heute mit meinem sohn noch die ostereier färben, und ich kann mich einfach nicht mehr zusammenreissen.
 
wisst ihr, wenn ich alle nase lang ein kind kriegen würde, und seit jahren arbeitslos wäre - ich hätte soviel bockmist vielleicht verdient. aber es ist mein zweites kind nach acht jahren, und es ist ein überraschungsei, es war nicht mal geplant. womit hab ich denn jetzt dieses ganze theater verdient?!

@reiner zufall: wie sind denn die allgemeinen prognosen bei solchen fällen, sobald nürnberg hinzugezogen wird? ich habe mittlerweile eher das gefühl, das eine krähe der anderen kein auge auskratzt.
 
wisst ihr, wenn ich alle nase lang ein kind kriegen würde, und seit jahren arbeitslos wäre - ich hätte soviel bockmist vielleicht verdient. aber es ist mein zweites kind nach acht jahren, und es ist ein überraschungsei, es war nicht mal geplant. womit hab ich denn jetzt dieses ganze theater verdient?!

Hast Du jemanden, der Dich unterstützen u. begleiten kann?

Allein ist es schwer.
 
moralische unterstützung bekomme ich von meinem partner, der noch nicht bei mir lebt. unterstützung vor ort ist relativ schwierig, in meinem freundes- und bekanntenkreis haben alle berufliche verpflichtungen. ich bin wirklich kein scheues reh, aber mit dieser sanktionsgeschichte schwindet meine große klappe allmählich.
 
In welcher Gegend wohnst Du denn?

Schon mal hier nachgesehen:

Information - Suche/Biete Begleitung zur Jobcenter/Jobcenter im Erwerbslosen Forum Deutschland
 
Jetzt heißt es Widerspruch einlegen und Kämpfen, ansonsten ist man verloren.
Die warten nur auf solche die sich nicht wehren.
Ich weiß nur nicht ob der Widerspruch aufschiebende Wirkung hat, wenn nicht, dann muß dieser beim SG beantragt werden.
 
@reiner zufall:
ich werd mich da mal umschauen, wobei es schon ein komisches gefühl ist, jemand fremdes mitzunehmen und dem dann quasi mein ganzes leid zu klagen - er/sie bekommt es ja in vollem umfang mit.
was sind denn das so für menschen??

@jordon:
ich werde am donnerstag alles tun, um meinen widerspruch geltend zu machen. ich habe eben nur wahnsinnige angst, dass die absolut nicht mit sich reden lassen. immerhin haben sie -theoretisch- recht, wenn sie sich hier an ihre paragraphen festkrallen. ich habe diese vereinbarung unterschrieben, und mich damit -jetzt merk ich es erst- im prinzip versklavt. so fühlt es sich jedenfalls an!
und ich war nicht geistig umnachtet, als ich das tat.
aber was blieb mir anderes übrig? hätte ich es nicht getan, stünde ich vor dem ruin.

allerdings bin ich der meinung, dass man für schwangere frauen doch wohl andere regelungen einführen sollte. aber würde das nicht vielleicht auch dazu führen, dass sich einige schwarze schafe durch schwangerschaften aus der affaire ziehen!?
ich habe mir die von reiner zufall gelinkte liste durchgelesen und unterschrieben. natürlich muss eine änderung her. aber wie kann die problemlos umgesetzt werden? frauen wie mir, mit gerade mal 1 1/2 kindern ;), käme das natürlich zugute. aber es gibt sicherlich auch damen da draussen, die sich die brady-bunch anschaffen würden, um aus der finanziellen sackgasse zu kommen.
 
ich hab jetzt soviel geheult, jetzt mach ich mir n kaffee, färbe dann mit dem kleinen die eier, und werde versuchen mal n bisschen runter zu kommen. ich lass mir von denen doch mein osterfest nicht vermiesen!!!
 
Das sind fast alles Leute aus dem Forum, die ihre Hilfe anbieten u. ggf. natürlich auch welche erwarten.

Ist aber kein MUß.

Laß Dir die Feiertage nicht vermiesen.

@reiner zufall:
ich werd mich da mal umschauen, wobei es schon ein komisches gefühl ist, jemand fremdes mitzunehmen und dem dann quasi mein ganzes leid zu klagen - er/sie bekommt es ja in vollem umfang mit.
was sind denn das so für menschen??

@jordon:
ich werde am donnerstag alles tun, um meinen widerspruch geltend zu machen. ich habe eben nur wahnsinnige angst, dass die absolut nicht mit sich reden lassen. immerhin haben sie -theoretisch- recht, wenn sie sich hier an ihre paragraphen festkrallen. ich habe diese vereinbarung unterschrieben, und mich damit -jetzt merk ich es erst- im prinzip versklavt. so fühlt es sich jedenfalls an!
und ich war nicht geistig umnachtet, als ich das tat.
aber was blieb mir anderes übrig? hätte ich es nicht getan, stünde ich vor dem ruin.

allerdings bin ich der meinung, dass man für schwangere frauen doch wohl andere regelungen einführen sollte. aber würde das nicht vielleicht auch dazu führen, dass sich einige schwarze schafe durch schwangerschaften aus der affaire ziehen!?
ich habe mir die von reiner zufall gelinkte liste durchgelesen und unterschrieben. natürlich muss eine änderung her. aber wie kann die problemlos umgesetzt werden? frauen wie mir, mit gerade mal 1 1/2 kindern ;), käme das natürlich zugute. aber es gibt sicherlich auch damen da draussen, die sich die brady-bunch anschaffen würden, um aus der finanziellen sackgasse zu kommen.
 
Darum gibt es ja auch keine Sonderregelungen für Schwangere - außer Mehrbedarf und Erstausstattung ......
wird ja überall propagiert - eine Schwangerschaft ist keine Krankheit.
Wenn dir dein Gyn bestätigen könnte das die Untersuchung lebensnotwendig war zb wegen Verdacht auf Schwangerschaftsvergiftung - oder Eileiterschwangerschaft zb, dann sind die medizinischen Vorraussetzungen für einen sofortigen Eingriff gegeben und du könntest damit die Wichtigkeit bzw Vorrangigkeit dieses Termins begründen.
Da sehe ich deine einzigste Chance bei einem Widerspruch .
Deine Begründungen (für dich und mich plausibel - aber nicht für das JC ) du möchtest dich vor dem Gyn Termin erst frisch machen, bzw wärst in Sorge wegen dem Baby - werden sie nicht anerkennen. Das interessiert die nicht !
Du hättest hingehen können, persönlich Bescheid geben das du einen weiteren Termin hast ( die haben sich ja leider nicht überschnitten) und dein SB hätte die Gesprächsdauer verkürzen können.
Mach bitte keine telefonischen Sachen mehr mit dem JC , erzählen können die viel und du siehst ja was dabei herauskommt.
Trotzdem schöne Ostern und lass den Kopf nicht hängen - deinen Kindern zuliebe.
lg
 
ich habe heute nicht meinen besten tag, bereits woanders habe ich mein problem geschildert, aber so richtig hilfreich war es leider nicht. sehr nett, aber nicht wirklich hilfreich. es geht um folgendes:

.
Also ich denke, dass der Arzttermin schon als Grund zählt. Aber die SBs sind von ihrer gefühlten Macht so überwältigt, dass der menschliche Verstand ausgesetzt hat.
Ich kenne das mit den unberechtigten Saktionen, meine Empfehlung ist grundsätzlich Widerspruch ein zureichen sobald man das Schreiben in der Hand hat und sofort an des SG wenden.
Kopien von den Beweisen dazu legen und der Richter kümmert sich sofort um die Angelegenheit. Durch langes disskutieren wird nur Zeit vertan und das reibt die Nerven auf.
Vielleicht kannst Du einen Beratungsschein erhalten und nimmtst Dir einen RA aber blos nicht scheuchen lassen von den SBs.
Die sind angehalten Terror zu verbreiten, da stört die weder eine Schwagerschaft oder ob einer mit dem Kopf untern Arm geschlichen kommt.:icon_daumen:
 
im übrigen hieß es, dass ich das attest zwar übersandte, aber die bestätigung der arztpraxis fehlte - reicht da nicht im endeffekt die unterschrift der ärztin sowie der praxisstempel, oder muss ich am donnerstag meine gynäkologin mitbringen!?

Das wäre meines Erachtens der Ansatz für einen Widerspruch , weil die nach dieser Aussage ein Attest vorliegen haben. Du hast rechtzeitig mitgeteilt, dass du einen wichtigeren Termin hast.

Wenn irgend möglich keine Telefonate keine mündliche Vereinbarungen mit dem Jobcenter. Alles ausschließlich schriflich. Beim Besuch dieses "Amtes" nur mit versierten Beistand nach § 13 Abs. 4 erscheinen. Briefe an den Haufen bitte nur "Einschreiben mit Rückschein", dann kannst du auch beweisen, dass sie das Schreiben erhalten haben oder Schreiben persönlich abgeben und den Empfang quttieren lassen..

Wünsche dir trotz der Korintenkacker ein schönen Osterfest.
 
wisst ihr, wenn ich alle nase lang ein kind kriegen würde, und seit jahren arbeitslos wäre - ich hätte soviel bockmist vielleicht verdient. aber es ist mein zweites kind nach acht jahren, und es ist ein überraschungsei, es war nicht mal geplant. womit hab ich denn jetzt dieses ganze theater verdient?!

@reiner zufall: wie sind denn die allgemeinen prognosen bei solchen fällen, sobald nürnberg hinzugezogen wird? ich habe mittlerweile eher das gefühl, das eine krähe der anderen kein auge auskratzt.
Dein Ärger ist verständlich und auch rechtlich begründet. Allerdings finde ich Deinen vorurteilsbehafteten Vergleich daneben. Es gibt weder eine gute, noch eine schlechte Schwangerschaft.
 
hallo zurück, und vielen, vielen dank für die doch recht plausiblen erklärungen und hilfestellungen. ich bin geradezu erstaunt über die resonanz, das hätte ich wirklich nicht erwartet.

ich habe jetzt ein bisschen zeit gehabt, um die ganze geschichte noch einmal revue passieren zu lassen, und bin zu dem schluss gekommen, dass ich in meinem widerspruch ebenfalls erwähnen werden, dass ich bereits bei meiner -termingerechten- mitteilung beim jobcenter das einverständnis erhielt. zur not werde ich in meinen pdf´s rumwühlen, und zusehen (und hoffen), dass ich die detailierte auflistung meiner rechnung vom monat 01/11 noch finde. darauf sollte mein anruf vermerkt sein.

des weiteren werde ich anmerken, dass natürlich jeder erste termin, der aufgrund einer schwangerschaft wahrgenommen wird, zur aufklärung des gesundheitszustandes von mutter und ungeborenem beiträgt - ich habe nicht die kompetenz, mich selbst zu analysieren, und kann keine drei weiteren wochen warten, auf die gefahr hin, vielleicht mich und das ungeborene in eine gefahr zu begeben, die mir aufgrund des verbots eines bereits gebuchten termins unbekannt ist.

natürlich werde ich ebenfalls erwähnen, dass ich diese situation dem ELO-deutschland publik gemacht habe - nach allem, was ich in den letzten tagen über sanktionen bei schwangeren gelesen habe, dürfte diese seit mittlerweile keine unbekannte mehr sein :biggrin:. das mag dreist klingen, aber man gibt mir keine andere möglichkeit. des weiteren werde ich sofort einen rechtsgültigen bescheid für das sozialgericht beantragen. eine bekannte erzählte mir gestern, dass sich die angelegenheit eine ganze weile hinziehen kann. ich muss zugeben, dass mir das jetzt recht egal ist, hier geht es ums prinzip - und im prinzip fühle ich mich gerade höllisch verschei**ert!

ich würde mich freuen, eure meinung zu lesen. vielleicht habt ihr noch den einen oder anderen tipp für mich. gibt es etwas, dass ich noch erwähnen könnten? sollte ich etwas besonderes beachten??

bei meinem termin werde ich so sachlich wie möglich bleiben, es ist MEIN gesprächstermin. wenn das gespräch also für mich beendet ist, werde ich den raum verlassen und alle weiteren nötigen schritte einleiten.
 
hallo zurück, und vielen, vielen dank für die doch recht plausiblen erklärungen und hilfestellungen. ich bin geradezu erstaunt über die resonanz, das hätte ich wirklich nicht erwartet.

ich habe jetzt ein bisschen zeit gehabt, um die ganze geschichte noch einmal revue passieren zu lassen, und bin zu dem schluss gekommen, dass ich in meinem widerspruch ebenfalls erwähnen werden, dass ich bereits bei meiner -termingerechten- mitteilung beim jobcenter das einverständnis erhielt. zur not werde ich in meinen pdf´s rumwühlen, und zusehen (und hoffen), dass ich die detailierte auflistung meiner rechnung vom monat 01/11 noch finde. darauf sollte mein anruf vermerkt sein.

des weiteren werde ich anmerken, dass natürlich jeder erste termin, der aufgrund einer schwangerschaft wahrgenommen wird, zur aufklärung des gesundheitszustandes von mutter und ungeborenem beiträgt - ich habe nicht die kompetenz, mich selbst zu analysieren, und kann keine drei weiteren wochen warten, auf die gefahr hin, vielleicht mich und das ungeborene in eine gefahr zu begeben, die mir aufgrund des verbots eines bereits gebuchten termins unbekannt ist.

natürlich werde ich ebenfalls erwähnen, dass ich diese situation dem ELO-deutschland publik gemacht habe - nach allem, was ich in den letzten tagen über sanktionen bei schwangeren gelesen habe, dürfte diese seit mittlerweile keine unbekannte mehr sein :biggrin:. das mag dreist klingen, aber man gibt mir keine andere möglichkeit. des weiteren werde ich sofort einen rechtsgültigen bescheid für das sozialgericht beantragen. eine bekannte erzählte mir gestern, dass sich die angelegenheit eine ganze weile hinziehen kann. ich muss zugeben, dass mir das jetzt recht egal ist, hier geht es ums prinzip - und im prinzip fühle ich mich gerade höllisch verschei**ert!

ich würde mich freuen, eure meinung zu lesen. vielleicht habt ihr noch den einen oder anderen tipp für mich. gibt es etwas, dass ich noch erwähnen könnten? sollte ich etwas besonderes beachten??

bei meinem termin werde ich so sachlich wie möglich bleiben, es ist MEIN gesprächstermin. wenn das gespräch also für mich beendet ist, werde ich den raum verlassen und alle weiteren nötigen schritte einleiten.

Der VA muss zurück genommen werden die Sanktion :

Begründung Arzttermin eigene Gesundheit geht vor, um Schaden ab zu währen Folgeschäden was nur ein Arzt beurteilen kann um weiter für den Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen das muss ja immer erst abgeklärt werden ob man für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann hat immer Vorrang.


Falls mal eine Sanktion kommt:

Vor einer Sanktionierung ist es inzident auf seine
Rechtmäßigkeit
zu überprüfen.
sollte (s.o.
§ 15 a Rn 11), gilt dies für die behördliche Sanktionsfeststellung

eines rechtswidrigen, nicht begünstigenden Verwaltungsakts (§ 44 Abs.1, 2
SGB X)




§ 44 Abs 1, 2 SGB X :
Nichtigkeit des Verwaltungsaktes:


[FONT=&quot]Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)[/FONT]
[FONT=&quot]neugefasst durch B. v. 23.01.2003 BGBl. I S. 102; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 G. v. 14.08.2009 BGBl. I S. 2827; Geltung ab 30.05.1976
FNA: 201-6; 2 Verwaltung 20 Allgemeine innere Verwaltung 201 Verwaltungsverfahren und -zwangsverfahren [/FONT]
[FONT=&quot]§ 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes[/FONT]

[FONT=&quot](1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist. [/FONT]

[FONT=&quot](2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig, [/FONT]

[FONT=&quot]1. der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt; [/FONT]

[FONT=&quot]2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt; [/FONT]

[FONT=&quot]3. den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein; [/FONT]

[FONT=&quot]4. den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann; [/FONT]

[FONT=&quot]5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht; [/FONT]

[FONT=&quot]6. der gegen die guten Sitten verstößt. [/FONT]

[FONT=&quot](3) Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil [/FONT]

[FONT=&quot]1. Vorschriften über die örtliche Zuständigkeit nicht eingehalten worden sind, außer wenn ein Fall des Absatzes 2 Nr. 3 vorliegt; [/FONT]

[FONT=&quot]2. eine nach § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 6 ausgeschlossene Person mitgewirkt hat; [/FONT]

[FONT=&quot]3. ein durch Rechtsvorschrift zur Mitwirkung berufener Ausschuss den für den Erlass des Verwaltungsaktes vorgeschriebenen Beschluss nicht gefasst hat oder nicht beschlussfähig war; [/FONT]

[FONT=&quot]4. die nach einer Rechtsvorschrift erforderliche Mitwirkung einer anderen Behörde unterblieben ist. [/FONT]

[FONT=&quot](4) Betrifft die Nichtigkeit nur einen Teil des Verwaltungsaktes, so ist er im Ganzen nichtig, wenn der nichtige Teil so wesentlich ist, dass die Behörde den Verwaltungsakt ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte. [/FONT]

[FONT=&quot](5) Die Behörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat.[/FONT]



Gruß aufruhig
 
im übrigen fällt mir gerade auf, dass die absenkung meines ALGII völlig anders begründet ist als die vorwarnung der sanktion, auf derer hin ich meine anhörung schickte.

die absenkung bezieht sich auf den termin, und die tatsache dass ich einen anderen hätte wahrnehmen können.

die bitte um anhörung hatte mit dieser begründung nicht das geringste zu tun...
 
im übrigen fällt mir gerade auf, dass die absenkung meines ALGII völlig anders begründet ist als die vorwarnung der sanktion, auf derer hin ich meine anhörung schickte.

die absenkung bezieht sich auf den termin, und die tatsache dass ich einen anderen hätte wahrnehmen können.

die bitte um anhörung hatte mit dieser begründung nicht das geringste zu tun...


[FONT=&quot]§ 66 Folgen fehlender Mitwirkung[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot](1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ [/FONT][FONT=&quot]60[/FONT][FONT=&quot] bis [/FONT][FONT=&quot]62[/FONT][FONT=&quot], [/FONT][FONT=&quot]65[/FONT][FONT=&quot] nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert. [/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot](2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ [/FONT][FONT=&quot]62[/FONT][FONT=&quot] bis [/FONT][FONT=&quot]65[/FONT][FONT=&quot] nicht nach und ist unter Würdigung aller Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass deshalb die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen. [/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot](3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.[/FONT]


Das wäre doch ein Angriffspunkt gegen das Jobcenter

Gruß aufruhig
 
Ich würde gern auch meine Sicht einbringen. Was ich hier lese ist eigentlich nur noch ENTSETZLICH!

Da tut eine schwangere Hilfebedürftige alles, um den Anforderungen eines anscheinend ignoranten JCs gerecht zu werden, dokumentiert, protokolliert, telefoniert, gibt Geld aus für Einwurfeinschreibekosten etc. und wird dennoch sage und schreibe nun seit 2 Monaten wegen nichts und wieder nichts schikaniert und sanktioniert?

Ja sind denn unsere SBs und "Mitbürger" noch von allen guten Geistern verlassen? Nicht zum Aushalten ist das!

Ich habe selbst und wegen meiner beiden Töchter auch schon so einige Schikanen durch - meine Strategie für solche Unverschämtheiten war immer ein satter Rundumschlag und anscheinend habe ich nun eine rote Lampe auf deren PC leuchten - so vorsichtig geht man mit uns um :biggrin:

Ich kann nur sagen, wie ich persönlich das lösen würde:

Den Widerspruch erstmal nur schriftlich.
Und: Viel zu viel Rechtfertigung, warum-wieso-weshalb dein Arzttermin nötig oder nicht ... zu viel Rechtfertigung fordert zu Gegenargumenten eines vollgestörten und rücksichtslosen SB geradezu auf!

Du bist schwanger. Punkt. Du hattest einen Arzt-Termin. Punkt. Du hast das DEINE und mehr dazu getan. Punkt.

Sanktionen werte ich immer noch als verfassungswidrig und menschenunwürdig. Auch dies wäre Bestandteil meiner Beschwerde, die ich ganz schnell parellel zum Widerspruch nach ganz weit oben sowie auch nach Nürnberg schicken würde.

Gerade in der Schwangerschaft und immerhin nun im beginnenden 5. Monat bitte ich mir Rücksichten aus. Gerade da hat eine werdende Mutter einen erhöhten Bedarf an gesunder Ernährung, Arztkosten etc.
Eine Sanktion wegen so einer LÄCHERLICHKEIT wäre ein Grund, mit einer Strafanzeige zu drohen!
Ich würde sämtliche Beteiligte in meiner Beschwerde PERSÖNLICH in die Verantwortung nehmen, wenn diese Schikane, der du nun TROTZ ALLER BEMÜHUNGEN seit über 2 Monaten ausgesetzt bist, schon gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen zur Folge hat, und ich hier einer Gefahr einer Fehlgeburt ausgesetzt werde.
Schließlich noch am Rande: bist ja noch für ein Kind verantwortlich und musst funktionieren!

Glaube mir: Mit so einer gepfefferten Beschwerde an den Teamleiter, Amtsleiter sowie notfalls auch Bürgermeister, ganz klar auch Kundenmanagement Nürnberg - Drohung so etwas auch in der Tagespresse auszuschlachten, ziehen die sich sicherlich GANZ WARM AN !


Den Gang am Donnerstag würde ich mir sparen - es ist aus deinen Zeilen zu lesen, dass du durchaus in deinem Zustand "kippelig" bist und das ganze kann schwer nach hinten los gehen.
DAS würde ich jetzt in keinem Falle riskieren!

Willst du dich aufregen und soll der Gang im Krankenhaus enden??

Irgendwo muss Schluß sein mit solchen Auswüchsen!

Dem Ganzen würde ich mich für eine Weile durch ein AUSFÜHRLICHES Attest entziehen (deine Ärztin gibt dir da bestimmt Rückendeckung!) - Gefahr auch für das Ungeborene!
Anscheinend wird hier keine Rücksicht genommen - dann muss man sie dazu zwingen.

So etwas ist nur noch EKELHAFT und beschämend!

Hock dich hin - schreib deine Empörung in eine gesalzene Beschwerde, einen eben solchen Widerspruch - geh Dienstag zur Ärztin und lass dir ruhig bescheinigen, dass AUFGRUND DIESER DINGE der psychische Zustand in der Schwangerschaft nicht stabil ist und Gefahr im Verzug... ) und auf keinen Fall rechtfertige deinen Arzttermin!!
 
Boah ... regt mich das auf!

Ich könnte glatt :icon_kotz: bei sowas. Manchmal schäme ich mich für so vieles in unserem Lande und weiß gar nicht, was ich meinen jungen erwachsenen Kindern sagen soll, womit sie es hier zu tun kriegen.

:icon_kotz:

Hierzu gefunden: sanktionsskandal: erneut wurden schwangeren alle hartz iv-leistungen gestrichen » jobcenter verstoßen mit ihren sanktionen an schwangere hartz iv-bezieherinnen gegen das grundgesetzlich geschützte gebot der unversehrtheit des lebens das auch für das
 
aber immerhin darf ich am kommenden donnerstag -man bemerke: die sanktion beginnt mit dem 01.05.2001- mein anliegen vorbringen und bei bedarf einen widerspruch einlegen.
Wie gila völlig richtig schreibt, spar Dir den ganzen Mist mit "anliegen vorbringen". Wenn Dir für den Donnerstag keine schriftliche Meldeaufforderung vorliegt, würde ich nicht hingehen. Erreichen wirst Du ohnehin nichts und Dich danach noch beschissener fühlen. Schluss mit diskutieren, Schluss mit lustig!

Stattdessen:

Sofort einen Widerspruch schreiben (Begründung liegt ja auf der Hand: Wichtiger Arzttermin wg. Schwangerschaft = wichtiger Grund, den Jobcenter Termin nicht wahrzunehmen) und am Dienstag gegen Empfangsbestätigung beim Jobcenter Gesindel abgeben.

Anschließend mit allen Unterlagen / Belegen zum für Dich zuständigen Sozialgericht und einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86b SGG stellen. Ziel: Aussetzung der Sanktion bis zur abschließenden Klärung der Sache im Widerspruchs- bzw. Klageverfahren. Beim Sozialgericht gibt es extra dafür Rechtspfleger, die Dir gerne bei der Antragstellung helfen. Dieser Antrag sollte in Deinem Fall locker durchgehen. Wenn Du das gleich am Dienstag erledigst, dürfte ca. Mitte Mai die Leistung wieder fließen.


 
[FONT=&quot]§ 66 Folgen fehlender Mitwirkung[/FONT]

[FONT=&quot](1) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ [/FONT][FONT=&quot]60[/FONT][FONT=&quot] bis [/FONT][FONT=&quot]62[/FONT][FONT=&quot], [/FONT][FONT=&quot]65[/FONT][FONT=&quot] nicht nach und wird hierdurch die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert, kann der Leistungsträger ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen, soweit die Voraussetzungen der Leistung nicht nachgewiesen sind. Dies gilt entsprechend, wenn der Antragsteller oder Leistungsberechtigte in anderer Weise absichtlich die Aufklärung des Sachverhalts erheblich erschwert. [/FONT]

[FONT=&quot](2) Kommt derjenige, der eine Sozialleistung wegen Pflegebedürftigkeit, wegen Arbeitsunfähigkeit, wegen Gefährdung oder Minderung der Erwerbsfähigkeit, anerkannten Schädigungsfolgen oder wegen Arbeitslosigkeit beantragt oder erhält, seinen Mitwirkungspflichten nach den §§ [/FONT][FONT=&quot]62[/FONT][FONT=&quot] bis [/FONT][FONT=&quot]65[/FONT][FONT=&quot] nicht nach und ist unter Würdigung aller Umstände mit Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass deshalb die Fähigkeit zur selbständigen Lebensführung, die Arbeits-, Erwerbs- oder Vermittlungsfähigkeit beeinträchtigt oder nicht verbessert wird, kann der Leistungsträger die Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkung ganz oder teilweise versagen oder entziehen. [/FONT]

[FONT=&quot](3) Sozialleistungen dürfen wegen fehlender Mitwirkung nur versagt oder entzogen werden, nachdem der Leistungsberechtigte auf diese Folge schriftlich hingewiesen worden ist und seiner Mitwirkungspflicht nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist nachgekommen ist.[/FONT]


Das wäre doch ein Angriffspunkt gegen das Jobcenter

Gruß aufruhig

Ich möchte Dir nicht zur Nahe treten. Aber ein Meldetermin hat mit den Mitwirkungsparagraphen nichts zu tun. Diese regeln die Angaben von Tatsachen um über die Sozialleistungen entscheiden zu können.

Und dein Text über § 15 SGB II hat hier wenig zu suchen.
 
heute habe ich den absenkungsbescheid erhalten.

als ich heute im jobcenter vorsprach hieß es, ich hätte keine anhörung abgegeben, was die absolute höhe ist, denn ich habe die anhörung mitsamt dem attest dem postbeamten als einschreiben übergeben, und vorhin nochmals meinen einlieferungsbeleg vom 09.03. vorgelegt.

ich sitze hier grad und heule. hab mich den ganzen tag so tapfer gehalten, aber jetzt gehts auf einmal los. dabei wollte ich heute mit meinem sohn noch die ostereier färben, und ich kann mich einfach nicht mehr zusammenreissen.

Kannst Du den bitte mal anonym online stellen? Damit man gucken kann ob der Absenkungbescheid zusätzlich zum unmenschlichen Vorgehen auch Formfehler hat.

Ich würde den Widerspruch erstmal so begründen:


Jobcenter XXXX
-Widerspruchstelle-
XXXXXXXXX
XXXXX XXXXXXXXXXXX

Widerspruch gegen den Absenkungsbescheid vom XX.XX.XXXX

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

gegen Ihren Absenkungsbescheid vom XX.XX.XXXX mir zugegangen am XX.XX.XXXX lege ich Fristgerecht Widerspruch ein.

Gleichzeitig beantrage ich Akteneinsicht in Verbis , sowie in der schriftlichen Akte gemäß § 25 SGB X.

Eine Begründung wird ggf. nach der erfolgten Akteneinsicht nachgereicht.


MfG
XXXXXXXXXX

Durch die Akteneinsicht hast Du die Möglichkeiten beweise zu sichern. Du kannst nachschauen ob die Unterlagen sich in der Akte befinden und Du kannst Ausdrucke aus Verbis (Das ist das Computerprogramm wo die Daten abgelegt sind) verlangen. Du kannst auch Kopien verlangen aus der Papierakte. Allerdings sind die Jobcenter berechtigt dafür Gebühren zu verlangen. Deshalb zum Termin Fotoaparat mitnehmen und ggf. Fotografieren.

Die Akteneinsicht nach § 25 SGB X steht Dir während eines Rechtstreites zu. Durch das Widerspruchverfahren bist Du dazu berechtigt.

Und nichts mündlich bzw. telefonisch mehr abmachen mit denen.

Blinky
 
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