Die Tochter -mit der Mutter in Bedarfsgemeinschaft- hat von der Arge eine schulische Maßnahme vermittelt bekommen. Nach Fehlzeiten wurde ihr gekündigt. Kann die Arge nun Sanktionen verhängen, in dem sie Gelder für die Bedarfsgemeinschaft kürzt?
Die Tochter -mit der Mutter in Bedarfsgemeinschaft- hat von der Arge eine schulische Maßnahme vermittelt bekommen. Nach Fehlzeiten wurde ihr gekündigt. Kann die Arge nun Sanktionen verhängen, in dem sie Gelder für die Bedarfsgemeinschaft kürzt?
Schaue bitte hier nach:Aufgrund welches Gesetzes/Verwaltungsordnung darf gekürzt werden?
Warum unfaßbar? Bei Fehlverhalten von Minderjährigen sind noch immer die Eltern/Erziehungsberechtigten mit verantwortlich dafür, daß der Minderjährige wieder auf die richtige Bahn kommt. Und sei es, daß die Eltern sich Hilfe beim Jugendamt holen, oder diesem den Minderjährigen abgeben.
Hallo,
ich wusste schon dass es die Sanktionen für jedes Fehlverhalten gibt.
@ Gannaio, wenn man das schwarz auf weiss liest, gehen die Haare hoch.
Mit der Beschaffung s.g. Bedarfsgemeinschaft zieht man alle Mitglieder der BG zu Verantwortung für angebliches Fehlverhalten des Eines (Tochter, Sohn u.s.w.)
Es stimmt zwar, dass nur der Jenige sanktioniert wird, der was falsch gemacht hatte. Sollte dem aber auch die KdU gestrichen werden, dann leidet ganze BG darunter.
Kollektive Verantwortung!
Unfassbar!
Grüße
Isabell
Warum unfaßbar? Bei Fehlverhalten von Minderjährigen sind noch immer die Eltern/Erziehungsberechtigten mit verantwortlich dafür, daß der Minderjährige wieder auf die richtige Bahn kommt. Und sei es, daß die Eltern sich Hilfe beim Jugendamt holen, oder diesem den Minderjährigen abgeben.
ich habe nichts über Minderjährige geschrieben.
Aber das war das Thema...seh ich grad, schau mal Beitrag 1 an.
Sanktion gegen Minderjährige in Bedarfsgemeinschaft?
Hallo, Ludwigsburg,
ich habe tatsächlich über gegenseitige Verantwortung in der BG allgemein geschrieben.
Ich habe mir jetzt auch genau den #1 gelesen. Die Tochter kann noch minderjährig sein, aber auch kein Kind mehr.
Meine Tochter (damals 14) hat auch „blau“ gemacht, ich konnte das nicht einmal merken: ich habe gearbeitet .
Man kann die Kinder, besonders in der Pubertät, nicht auf schritt und tritt beobachten.
Vor allem, es hat mich mächtig geärgert, das jemand (Rounddancer) so leichtsinnig mit Erziehungsfragen umgeht:
Zitat:
„Und sei es, daß die Eltern sich Hilfe beim Jugendamt holen, ODER DIESEM DEN MINDERJÄHRIGEN ABGEBEN.“
Sollte das der Weg aus der Verantwortung sein? Einfach ein Kind abgeben? Weil man sonst unter deren Sanktionen zu leiden hat?
Schulische Probleme haben nicht nur Kinder aus Harz 4 Familien.
Bin gespannt, wie das Jugendamt mit den allen Kindern zu Recht kommen würde .
Die eine werden von ARGE bestraft, samt ganzer Familie, den anderen sollte das eigentlich egal sein – einfach andere Schule!
Wo bleibt die Chancengleichheit?
Haben die Kinder von Harzfamilien überhaupt eine Wahl?
Wo sind die GG geblieben?
Gruß
Isabell
PS:
Wie kann ich für manche Sätze andere Schrifft oder Farbe benutzen?
Frohe OsternMeine Tochter (damals 14) hat auch „blau“ gemacht, ich konnte das nicht einmal merken: ich habe gearbeitet .
Das ist ja das Absurde: einerseits soll man arbeiten, andererseits kann man sich dann nicht mehr um seine Kinder kümmern,wie man sollte...mir war zum Beispiel immer wichtig, die Freunde zu kennen... mich drum zu kümmern, daß genug für die Schule getan wird, hab meine Kinder unterstützt wo ich konnte...das hätt ich alles nicht können, wenn ich arbeiten hätte gehen müssen.
Man kann die Kinder, besonders in der Pubertät, nicht auf Schritt und Tritt beobachten.
Richtig...siehe Versicherungsrecht/Strafrecht: da muß man schuldhaft gehandelt haben, ansonsten passiert gar nichts, wenn die Kinder einen Schaden anrichten...
Aber was dabei raus kommt, wenn man sie alleine lassen muß, kann man im Freuindeskreis meiner Kinder beobachten:
Bullemie, Selbstverletzungen, übermäßiger Alkoholkonsum, sogar Gefängnis...
Vor allem, es hat mich mächtig geärgert, das jemand (Rounddancer) so leichtsinnig mit Erziehungsfragen umgeht:
vor allem Jugendamt: da bekommt man alles, aber keine Hilfe !
Ich denke, der Rounddancer hat einfach nicht verstanden, worum es überhaupt geht. Und wenn er das verstanden hatte, und trotztdem so ein Unsinn schreibt..... zum Nachdenken......
Es gibt Kinder, die das auch ohne permanente "Beaufsichtigung" können, viele sogar. Man kann früh genug die Weichen stellen, dass das klappt.mich drum zu kümmern, daß genug für die Schule getan wird.
Man soll und darf die Kinder, besonders in der Pubertät, nicht auf Schritt und Tritt beobachten, denke ich.Man kann die Kinder, besonders in der Pubertät, nicht auf Schritt und Tritt beobachten.
Kenn ich alles aus Familien à la "klassisches Alleinernährermodell" - sowas passiert auf der anderen Seite auch, wenn man überbehütet.Aber was dabei raus kommt, wenn man sie alleine lassen muß, kann man im Freuindeskreis meiner Kinder beobachten:
... Selbstverletzungen, übermäßiger Alkoholkonsum ...
Nach meiner Erfahrung: stimmt!vor allem Jugendamt: da bekommt man alles, aber keine Hilfe !
Die Tochter -mit der Mutter in Bedarfsgemeinschaft- hat von der Arge eine schulische Maßnahme vermittelt bekommen. Nach Fehlzeiten wurde ihr gekündigt. Kann die Arge nun Sanktionen verhängen, in dem sie Gelder für die Bedarfsgemeinschaft kürzt?
Klingt alles technokratisch, ist auch so gedacht!!
Ich könnt' mir die Haare ausreißen! :icon_eek:
So oft merke ich in diesem Forum, dass von sich auch auf alle anderen geschlossen wird; die eigenen Erfahrungen sollten nicht als allgemeingültig hingestellt werden, meine ich. Um zu sagen "alles wäre schlechter gelaufen, wenn..." hätte man es auch leben müssen; alles andere ist Hörensagen. Es reicht nicht, die Lebensläufe der Kids rauszuziehen, die schief verlaufen sind; es gibt sowohl hier als auch da solche und solche Beispiele.
Es gibt Kinder, die das auch ohne permanente "Beaufsichtigung" können, viele sogar. Man kann früh genug die Weichen stellen, dass das klappt.
Man soll und darf die Kinder, besonders in der Pubertät, nicht auf Schritt und Tritt beobachten, denke ich.
Kenn ich alles aus Familien à la "klassisches Alleinernährermodell" - sowas passiert auf der anderen Seite auch, wenn man überbehütet.
Nach meiner Erfahrung: stimmt!
Gruß von Arwen
Vielleicht wäre es mal angebracht, die Threadschreiberin zu fragen, warum "Fehlzeiten" entstanden sind?! Krankheit, Dusseligkeit?Der Mensch muß bei diesen Typen der Sache dienen und nicht umgekehrt.
Die Tochter -mit der Mutter in Bedarfsgemeinschaft- hat von der Arge eine schulische Maßnahme vermittelt bekommen. Nach Fehlzeiten wurde ihr gekündigt. Kann die Arge nun Sanktionen verhängen, in dem sie Gelder für die Bedarfsgemeinschaft kürzt?
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