Sanktion der KDU

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Eka

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Hallo,

mein großer Sohn soll zum 1. 06 - 31. 08. sanktioniert werden.

Ich arbeite, mein jüngster ist aus der BG raus und da der Große so gut wie gar nichts von der Jobcenter bezieht, da ja alles an Einkommen angerechnet wird, wollen sie in einer ersten Stufe auf die angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung die Sanktion beschränken, das heißt i.H.v. monatlich 165, 93.
Wie kommen die überhaupt auf solch einen Betrag.

Ist es überhaupt rechtens sofort, wenn man nur wenige Euros an Leistungen bezieht, die KDU zu sanktionieren?

Das heißt, ich muss selber aus dem wenigen Lohn die KDU komplett alleine tragen?

Weiteres:
Ab morgen soll der Große in so einer Maßnahme anfangen, wird er auch tun, aber mit Sanktionen keine vorleistungen der Busfahrkarte. Heute erhielt er zusätzlich ein Schreiben, dass er sich für zwei Monate als Hilfsarbeiter für Landwirtschaft (Erntehelfer....) vorstellen soll. 8 Euro Brutto 40 Stunden Woche.

Ja bitte was denn nun? Beides geht wohl nicht, zudem hat er Asthma und kann überhaupt nicht in der Blütenzeit auf Wiesen und Felder rumwerkeln.
 
Stell bitte mal den Sanktionsbescheid anonymisiert hier ein.

und da der Große so gut wie gar nichts von der Jobcenter bezieht,
Was genau bezieht er?

Wie ist sein Einkommen?

Ab morgen soll der Große in so einer Maßnahme anfangen, wird er auch tun, aber mit Sanktionen keine vorleistungen der Busfahrkarte.

Wenn er da hin soll, müßte auch die Fahrkarte im Voraus übernommen werden. Hat er das schriftlich beantragt?
 
Stell bitte mal den Sanktionsbescheid anonymisiert hier ein.

Was genau bezieht er?

Wie ist sein Einkommen?



Wenn er da hin soll, müßte auch die Fahrkarte im Voraus übernommen werden. Hat er das schriftlich beantragt?

Okay, ich scanne den Bescheid gerade ein.

Von der Jobcenter bezieht er:

15,85 an Lebensunterhalt
193,33 KDU

Mein Lohn ist zur Zeit nicht jeden Monat gleich.


Muss noch erwähnen, dass er eine EGV per Verwaltungsakt bekommen hat.
Angeblich hat er sich nicht auf eine Stelle beworben, die ihm angeblich am 30.03.2011 persönlich bei dem Meldetermin gegeben wurde. Die EGV hat er an diesem Tag nicht unterschrieben.
Daraufhin kam ein Verwaltungsakt am 14.4.2011
 
Die Stelle wäre wohl laut diesem Bescheid bei einer Lackfirma gewesen. Asthmatiker und Lacke...klasse. Reicht ja nur, dass er dieses Jahr schon mehrere Asthmaanfälle hatte...
 

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Wenn er da hin soll, müßte auch die Fahrkarte im Voraus übernommen werden. Hat er das schriftlich beantragt?

Das wurde den FM auch gesagt, auch einer der Bekannten die im ALG 2 Bereich begleiten rief dort an. Der FM meinte, das würde der Massnahmeträger schon regeln. Diese Woche bekamen wir erst einen Brief des Nassnahmeträgers. Sie sagten, wenn er vorher noch keinen Fahrkostenantrag gestellt hat, dann solle er seine Bankverbindung etc. mitbringen.
Der FM hatte vorher nie was vom Fahrtkostenantrag erzählt, sondern immer nur auf den Träger verwiesen.
 
Fahrtkosten betreffend: Er sollte mit einer Mehrfahrtenkarte hinfahren, und dann im Fahrtkostenantrag vermerken, daß er die Kosten für eine monatsfahrkarte im Voraus braucht.

Wenn es seine erste Sanktion ist, dürfte meines Wissens nicht gleich die Miete wegfallen - nur der Regelsatz darf zu 100 % weg fallen.

Nur, es müßte so sein, daß man dir seinen Mietanteil überweist...nicht ihm.
 
Hallo Kiwi,

die KDU von ihm wurden bislang immer auf meinem Konto überwiesen.

Ich denke die Jobcenter hier ist zur Zeit ziemlich spitz was Sanktionen betrifft und ich meine auch, dass die KDU erst zum Schluß angefasst werden dürfte.

vielleicht dachte sich der SB , von 15, 85 wäre es zuwenig was die 'sparen' könnten. Keine Ahnung was er denkt. Das wäre dann ja eine 100 % Sanktion an ihm oder?
Bzw. das geht ja auch nicht, da passt der o.g. Sanktionsbetrag nicht zu...
 
Wenn ich den Bescheid richtig verstehe, betrifft die Sanktion nur die Regelleistung - nicht die KDU .

Stimmt es denn, daß er in der Anhörung gesagt hat, er hätte den Vermittlungsvorschlag nicht erhalten, und stimmt es, daß ihm der persönlich übergeben wurde?
Die Stelle wäre wohl laut diesem Bescheid bei einer Lackfirma gewesen. Asthmatiker und Lacke...klasse. Reicht ja nur, dass er dieses Jahr schon mehrere Asthmaanfälle hatte...
Warum hat er den Vorschlag denn nicht mit dieser Begründung abgelehnt?

Wie die auf einen Kürzungsbetrag von 163,95 € kommen kann ich im Moment auch nicht nachvollziehen.

Wie hoch ist sein Regelsatz?

Einkommen besteht aus ...€ Kindergeld + ...€ Unterhalt?
 
Wenn ich den Bescheid richtig verstehe, betrifft die Sanktion nur die Regelleistung - nicht die KDU .

Stimmt es denn, daß er in der Anhörung gesagt hat, er hätte den Vermittlungsvorschlag nicht erhalten, und stimmt es, daß ihm der persönlich übergeben wurde?
Warum hat er den Vorschlag denn nicht mit dieser Begründung abgelehnt?

Wie die auf einen Kürzungsbetrag von 163,95 € kommen kann ich im Moment auch nicht nachvollziehen.

Wie hoch ist sein Regelsatz?

Einkommen besteht aus ...€ Kindergeld + ...€ Unterhalt?

Mit der Anhörung ist es richtig, dass er angegeben hat, dass er den Vermittlungsvorschlag nicht erhalten hat. Aber er hat diese Anhörung auch mit dieser Begründung abgegeben gegen Stempel!! Er hatte einen Termin am 30.3 wo er eine EGV unterschreiben sollte, was er aber nicht tat, sondern diese erst mit nachhause brachte. Ob er irgendwas persönlich bekommen hat außer die EGV , kann icht sein, denn er hat mir die Unterlagen (EGV ) gegeben, die er von der Jobcenter hatte und er hätte mir sicherlich auch den Rest gegeben, wenn was noch dabei gewesen wäre. Es war an diesem Tage leider keiner da, der ihn begleiten konnte, somit kann ich mir nur auf dem verlassen, was mein Sohn sagt und was der FM bzgl. der Fahrtkosten zu einem Bekannten sagte.

Der FM weiß, dass er Asthmatiker ist, und hätte wohl selber drauf kommen können, dass er sicherlich nicht in eine Lackfirma hätte arbeiten können. Wir wussten erst um welche Firma es ging, als wir diese Anhörung und heute diesen Sanktionsbescheid bekamen.

Er bezieht nur KG und der Rest an Einkommen wird umverteilt.
 
Kindergeld 184 €?

364 € - 184 € - 30 € Freibetrag = 150 € ALG II + Mietanteil...
da würde ich einen Antrag auf Auskunft und Beratung stellen, wie die auf den Kürzungsbetrag von 165 € kommen.

Und Widerspruch einlegen... soll SB erst einmal nachweisen daß er deinem Sohn das mitgegeben hat... und auch damit begründen, daß er keinen Grund zu ner Falschaussage hatte, weil er das Angebot, wenn er es denn mitgenommen hätte, leicht aus gesundheitlichen Gründen hätte ablehnen können.
 
Hallo Kiwi,

sein Regelsatz wäre nur 281 Euro.

Dann eben:


281 € - 154 € Einkommen aus KG = 127 € ALG II + Mietanteil...
da würde ich einen Antrag auf Auskunft und Beratung stellen, wie die auf den Kürzungsbetrag von 165 € kommen.

Und Widerspruch einlegen... soll SB erst einmal nachweisen daß er deinem Sohn das mitgegeben hat... und auch damit begründen, daß er keinen Grund zu ner Falschaussage hatte, weil er das Angebot, wenn er es denn mitgenommen hätte, leicht aus gesundheitlichen Gründen hätte ablehnen können.
 
Verstehe ich das jetzt richtig?
Sippenhaftung ist rechtswidrig!
Du musst jetzt den KDU Mehranteil zahlen???

Aber sofort ab zum SG und EA beantragen die die Jobcenter verpflichtet das deine KDU neu berechnet wird.

Das scheint ja ne ganz dreiste Jobcenter zu sein!
Die brauchen wohl Feuer, oder?
Ganz abgesehen davon das jede Sanktion rechtswidrig ist!

Einfach mal lesen wie man dagegen vorgehen kann und muss!
 
Die KdU muss voll übernommen werden. D.H., der Anteil, welcher sonst der Sohn erhält, muss auf die Mutter übertragen werden, da sie sonst nicht in der Lage ist, ihren Vertragspflichten nachzukommen.
Zu Sanktionen bei wiederholten Pflichtverstoß nach § 31 Abs. 1 oder 4 (Satz 2 und 5) SGB II, Rz. 135 (Berlit in LPK-SGB II, 2. Auflage):

Der obligatorische Wegfall auch der unterkunftsbezogenen Leistungen führt in Fällen, in denen der junge Hilfebedürftige in einer Bedarfsgemeinschaft mit seinen Eltern wohnt und diese im Außenverhältnis zum Vermieter für die Unterkunftskosten einzustehen haben, notwendig zu einer zumindest faktischen, bei Volljährigen durch nichts zu rechtfertigenden Mitbetroffenheit der Eltern. Stehen Eltern selbst im SGB II-Leistungsbezug, führt diese nicht gerechtfertigte, "sippenhaftige" Übergreifen auf Personen, die sich selbst obliegenheitskonform verhalten haben, allzumal nach den zum 1.4.2006 bewirkten Änderungen mit dem Ziel, junge Hilfebedürftige auf die Bedarfs- und Wohngemeinschaft mit den Eltern zu verweisen, zu sinnwidrigen Ergebnissen. Die Eltern haben keine rechtlich gesicherte, sinnvolle Möglichkeit der Reaktion auf den zeitweiligen Wegfall eines Unterkunftskostenanteils des auf ihre Haushaltsgemeinschaft verwiesenen jungen Hilfebedürftigen. In diesen Fällen ist in Abweichung von der Aufteilung der Unterkunftskosten nach der Kopfzahl ( Berlit in LPK-SGB II, 2. Auflage § 22 Rz. 24) der auf den jungen Hilfebedürftigen entfallenden Unterkunftskostenanteil für die Dauer der Mietminderung den Eltern (bzw. anderen im Außenverhältnis verpflichteten) Personen zuzurechnen. Satz 2steht dem nicht entgegen, weil der junge Hilfebedürftige selbst insoweit keine Leistung erhält und lediglich die Eltern in die Lage versetzt werden, ihren zum Erhalt auch der eigenen Unterkunft erforderlichen Verpflichtungen im Außenverhältnis nachzukommen.
Sozialgericht Aurich, Beschluss vom 06.06.2008, S 25 AS 298/08 ER , Trotz 100% Leistungseinstellung eines volljährigen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft gem. § 31 SGB II haben die übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (Eltern und Geschwister) einen Anspruch auf Übernahme der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung.
Quelle
 
Dann eben:


281 € - 154 € Einkommen aus KG = 127 € ALG II + Mietanteil...
da würde ich einen Antrag auf Auskunft und Beratung stellen, wie die auf den Kürzungsbetrag von 165 € kommen.

Und Widerspruch einlegen... soll SB erst einmal nachweisen daß er deinem Sohn das mitgegeben hat... und auch damit begründen, daß er keinen Grund zu ner Falschaussage hatte, weil er das Angebot, wenn er es denn mitgenommen hätte, leicht aus gesundheitlichen Gründen hätte ablehnen können.


Hallo Kiwi,

nein, habe mich vertan. Habe doch kürzlich einen neuen Bescheid erhalten, da ich mehr Stunden mittlerweile arbeite und etwas mehr dann auch verdiene.

Er bekommt von der Jobcenter nichts mehr an Lebensunterhalt, und nur die anteilige Miete gezahlt, wenn ich es nun richtig deute.

Das heißt die anteilige Miete für ihn wären in dem Fall nach der Verrechnung meines Verdienstes auf ihn:

165, 93 Euro (ab dem 1.6.2011)

und genau diesen KDU Anteil sanktionieren sie. Somit gehen sie in sippenhaft. Und wie soll ich den fehlenden Anteil bitte zahlen? Ich verstehe die Berechnung eh nicht mehr. Alles von dem wenigen Verdienst rechnen sie eh den Großen an. Dann bekomme ich von denen noch was an Lebensunterhalt und KDU , aber der Große nicht... Man man man..
 
und genau diesen KDU Anteil sanktionieren sie. Somit gehen sie in sippenhaft. Und wie soll ich den fehlenden Anteil bitte zahlen? Ich verstehe die Berechnung eh nicht mehr. Alles von dem wenigen Verdienst rechnen sie eh den Großen an. Dann bekomme ich von denen noch was an Lebensunterhalt und KDU , aber der Große nicht... Man man man..
Siehe #17.
Der KdU -Anteil deines Sohnes muss auf dich übertragen werden, damit du deinen Vertragspflichten deinem Vermieter nachkommen kannst.
 
Nochmal: Laut Sanktionsbescheid ist nur die Regelleistung betroffen. ich kann aber den Betrag nicht nachvollziehen...

hängt wahrscheinlich damit zusammen daß Einkommen von der Mutter auf den Sohn übertragen wird und man nicht weiß wieviel.

Mal schauen, wenn Biddy das Thema sieht, was die dazu zu sagen hat... sie kennt sich mit Berechnungen besser aus!
 
Nochmal: Laut Sanktionsbescheid ist nur die Regelleistung betroffen. ich kann aber den Betrag nicht nachvollziehen...

hängt wahrscheinlich damit zusammen daß Einkommen von der Mutter auf den Sohn übertragen wird und man nicht weiß wieviel.

Ja genau, sie haben Einkommen auch fiktiv berechnet, was sich jetzt wohl hoffentlich bald legen wird, denn die neue Gehaltsrechnung kam heute per Post erst an. .

Die anteilige Miete wäre für jeden 193,33

Da mein Verdienst angerechnet wird, beläuft sich sein Mietanteil den sie auszahlen bzw. auszuzahlen hätten nur noch auf 165.93 Euro und kein Lebensunterhalt mehr. Das ist genau der Betrag den sie sanktionieren wollen, da sie ja sonst nichts bei ihm sanktionieren könnten, da sie komplett alles auf ihn von mir überrechnen an Einkommen.

Ich selber beziehe aber noch Lebensunterhalt und KDU von der Jobcenter. Heißt sie verrechnen jeden Cent von mir auf ihn. Muss niemand verstehen hmmm, ich selber raffe auch nicht, was die da so machen und komische Sachen berechnen, sodaß ich von denen noch einiges beziehe. Okay der Freibetrag...
 
Den Änderungsbescheid mit der Sanktion haben wir noch gar nicht bekommen.

Bisher kam nur der Sanktionsbescheid. (s.o. )

Der Bewilligungsbescheid wurde Ende April neu berechnet, weil ich da schon wusste und angegeben hatte, dass ich mehr Stunden arbeite.
 
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