Hallo,
ich muß ein wenig ausholen um mein Anliegen besser erklären zu können.
Ich bin 29 Jahre jung und gelernte Restaurantfachfrau, seit September 2012 im ALG 2 .
Mein Partner ist seit 8 Jahren selbstständig (Bereich: Werbetechnik & Folientechnik) und ich helf ihm hin und wieder bei seinen Aufträgen, wenn Not am Mann ist - unentgeltlich.
Nun plane und bereite ich mich seit ein paar Wochen auf meinen Einstieg in die eigene Selbstständigkeit vor, im selben Bereich.
Erfahrungen konnte ich durch meine Hilfseinsätze bereits sammeln,
weitere bekomme ich durch seine zugesicherte Unterstützung.
Der Weg vom ALG 2 zur Selbstständigkeit führt mich zum Einstiegsgeld,
jedoch bin ich noch mitten in der Erstellung meines Businessplanes und möchte auch noch ein Seminar für "Existensgründer" besuchen (wurde durch meine Vermittlerin auch empfohlen).
Um ganz ehrlich zu sein,
klar könnte ich nen Schnellschuss machen und morgen das Gewerbe anmelden, ohne Businessplan, ohne ESG, ohne evtl. einmalige unrückzahlbare Mittel.
Aber ich möchte, ohne das alles "Hand und Fuß" hat,
nicht alles überstürtzen und ohne großes Eigenkapital die Banken anbetteln müssen.
Nun komm ich zu meinem eigentlichen Problem:
Trotz "nur im Amt interner Veröffentlichung" meines Profils bekomm ich wöchentlich 2 - 3 Jobangebote für meinen gelernten Beruf.
95 % dieser Angebote beziehen sich auf Teilzeitstellen im Umkreis von mind. 20 km und teilweise sogar im tägl. 2-Shichtsystem.
Ich bewerbe mich, wenn möglich per Mail oder per Telefon und teile den Arbeitgebern aber auch in der BW mit, dass ich voraussichtlich Ende Juli in die Selbstständigkeit gehe.
Bisher haben die Arbeitgeber dies als eher unvorteilhaft angesehen und meine Bewerbung abgelehnt.
2 Arbeitgeber konnte ich mehrfach per Telefon nicht erreichen und habe
(ja mein Verschulden
) vergessen eine Bewerbung per Post zu versenden.
Daraufhin erhielt ich jeweils 1 Androhung einer 30%igen Sanktion.
Hatte am Montag ein Termin bei meiner Selbstständigen-Beraterin im Jobcenter,
diese ist eigentlich sehr nett,
sagte mir aber nun das die 2 angedrohten Sanktionen eintreten werden und sie diese nicht verhindern könnte.
1. Frage:
Hat ein Widerruf hier einen Sinn oder nur den Hauch einer Chance?
2. Frage:
Wenn alles klappt geh ich Anfang August in die Selbstständigkeit und beantrage bzw. erhalte das Einstiegsgeld.
Nehme ich die Sanktion von 60 % (ab August) dann auch mit?
Dies würde mir den Einstieg in die Selbstständigkeit extrem erschweren,
da die Ausgaben weitaus höher liegen als ein "normaler" ALG2-Empfänger.
Alles in allem ist die Sache jetzt sehr verzwickt und ich habe es mir selbst eingebraut - ich weiß, Asche auf mein Haupt.
Nur rein vom logischen Menschenverstand,
hat die Annahme einer Teilzeitstelle in der Gastronomie für mich zur Folge,
dass sich sowohl meine Planung als auch die Umsetzung der Selbstständigkeit um Monate verzögert.
Ganz doof gefragt:
Ist dies ein Grund zur Ablehnung einer Arbeitsstelle bzw. eine Begründung warum keine schriftl. Bewerbung erfolgt ist?
Es geht ja darum, meine Hilfebedürftigkeit so schnell wie möglich zu beenden und sie nicht noch um Monate heraus zu zögern um dann erst ESG zu beantragen.
Ich bin dankbar für jede Hilfe und jeden Rat.
Liebe Grüße,
honey
ich muß ein wenig ausholen um mein Anliegen besser erklären zu können.
Ich bin 29 Jahre jung und gelernte Restaurantfachfrau, seit September 2012 im ALG 2 .
Mein Partner ist seit 8 Jahren selbstständig (Bereich: Werbetechnik & Folientechnik) und ich helf ihm hin und wieder bei seinen Aufträgen, wenn Not am Mann ist - unentgeltlich.
Nun plane und bereite ich mich seit ein paar Wochen auf meinen Einstieg in die eigene Selbstständigkeit vor, im selben Bereich.
Erfahrungen konnte ich durch meine Hilfseinsätze bereits sammeln,
weitere bekomme ich durch seine zugesicherte Unterstützung.
Der Weg vom ALG 2 zur Selbstständigkeit führt mich zum Einstiegsgeld,
jedoch bin ich noch mitten in der Erstellung meines Businessplanes und möchte auch noch ein Seminar für "Existensgründer" besuchen (wurde durch meine Vermittlerin auch empfohlen).
Um ganz ehrlich zu sein,
klar könnte ich nen Schnellschuss machen und morgen das Gewerbe anmelden, ohne Businessplan, ohne ESG, ohne evtl. einmalige unrückzahlbare Mittel.
Aber ich möchte, ohne das alles "Hand und Fuß" hat,
nicht alles überstürtzen und ohne großes Eigenkapital die Banken anbetteln müssen.
Nun komm ich zu meinem eigentlichen Problem:
Trotz "nur im Amt interner Veröffentlichung" meines Profils bekomm ich wöchentlich 2 - 3 Jobangebote für meinen gelernten Beruf.
95 % dieser Angebote beziehen sich auf Teilzeitstellen im Umkreis von mind. 20 km und teilweise sogar im tägl. 2-Shichtsystem.
Ich bewerbe mich, wenn möglich per Mail oder per Telefon und teile den Arbeitgebern aber auch in der BW mit, dass ich voraussichtlich Ende Juli in die Selbstständigkeit gehe.
Bisher haben die Arbeitgeber dies als eher unvorteilhaft angesehen und meine Bewerbung abgelehnt.
2 Arbeitgeber konnte ich mehrfach per Telefon nicht erreichen und habe
(ja mein Verschulden

Daraufhin erhielt ich jeweils 1 Androhung einer 30%igen Sanktion.
Hatte am Montag ein Termin bei meiner Selbstständigen-Beraterin im Jobcenter,
diese ist eigentlich sehr nett,
sagte mir aber nun das die 2 angedrohten Sanktionen eintreten werden und sie diese nicht verhindern könnte.
1. Frage:
Hat ein Widerruf hier einen Sinn oder nur den Hauch einer Chance?
2. Frage:
Wenn alles klappt geh ich Anfang August in die Selbstständigkeit und beantrage bzw. erhalte das Einstiegsgeld.
Nehme ich die Sanktion von 60 % (ab August) dann auch mit?
Dies würde mir den Einstieg in die Selbstständigkeit extrem erschweren,
da die Ausgaben weitaus höher liegen als ein "normaler" ALG2-Empfänger.
Alles in allem ist die Sache jetzt sehr verzwickt und ich habe es mir selbst eingebraut - ich weiß, Asche auf mein Haupt.
Nur rein vom logischen Menschenverstand,
hat die Annahme einer Teilzeitstelle in der Gastronomie für mich zur Folge,
dass sich sowohl meine Planung als auch die Umsetzung der Selbstständigkeit um Monate verzögert.
Ganz doof gefragt:
Ist dies ein Grund zur Ablehnung einer Arbeitsstelle bzw. eine Begründung warum keine schriftl. Bewerbung erfolgt ist?
Es geht ja darum, meine Hilfebedürftigkeit so schnell wie möglich zu beenden und sie nicht noch um Monate heraus zu zögern um dann erst ESG zu beantragen.
Ich bin dankbar für jede Hilfe und jeden Rat.
Liebe Grüße,
honey