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xyz345
Gast
Hallo,
ich habe mal eine spezielle Frage an unsere Tschäkker:
Habe nen
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gem. § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGG
wegen Nichtigkeit des Verwaltungsaktes nach § 40 SGB X
gemacht.
Prompt bekamen die Spezies beim Jobcenter nen Herzinfarkt und beeilten sich nach kurzer Erholung dem Gericht und mir mitzuteilen, dass sie die Sanktion zurücknehmen.
Ich hatte nun folgerichtig erwartet, dass ich einen Rücknahme-Bescheid für die Sanktion erhalte. Pustekuchen. Stattdessen bekam ich nur einen Brief über die Rücknahme, gleichzeitig überwiesen sie die Minderbetrag.
Frage nun: Müssen die JC -Spezies mir einen Bescheid zu der Rücknahme der (rechtswidrigen) Sanktion zusenden?
Oder erübrigt sich der offizielle Bescheid, da ja von mir die VA (über die Sanktion) wegen Nichtigkeit des VA nach § 40 SGB X abgewehrt wurde? Also reicht hier tatsächlich nur ein Brief über die Rücknahme aus?


Wer was weiß, bitte melden. Danke.
PS: Habe noch eine wichtige Info vergessen: Das grauenvolle JC will, dass ich meinen Widerspruch zurücknehme. Häh?
ich habe mal eine spezielle Frage an unsere Tschäkker:
Habe nen
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gem. § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGG
wegen Nichtigkeit des Verwaltungsaktes nach § 40 SGB X
gemacht.
Prompt bekamen die Spezies beim Jobcenter nen Herzinfarkt und beeilten sich nach kurzer Erholung dem Gericht und mir mitzuteilen, dass sie die Sanktion zurücknehmen.
Ich hatte nun folgerichtig erwartet, dass ich einen Rücknahme-Bescheid für die Sanktion erhalte. Pustekuchen. Stattdessen bekam ich nur einen Brief über die Rücknahme, gleichzeitig überwiesen sie die Minderbetrag.
Frage nun: Müssen die JC -Spezies mir einen Bescheid zu der Rücknahme der (rechtswidrigen) Sanktion zusenden?
Oder erübrigt sich der offizielle Bescheid, da ja von mir die VA (über die Sanktion) wegen Nichtigkeit des VA nach § 40 SGB X abgewehrt wurde? Also reicht hier tatsächlich nur ein Brief über die Rücknahme aus?

Wer was weiß, bitte melden. Danke.
PS: Habe noch eine wichtige Info vergessen: Das grauenvolle JC will, dass ich meinen Widerspruch zurücknehme. Häh?