Sammelthread zur Orientierung der WAV Berlin und Normenkontrollverfahren

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Atze Knorke

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An die Forumsrunde,

dieser Aufarbeitungspfad zum Gesamtkomplex WAV Berlin und deren Normenkontrollverfahren dient bitte der
ORIENTIERUNG und dem Überblick!

03.04.212 - Neue Wohnaufwendungenverordnung WAV Berlin zum 01.05.2012:

06.04.2012
Quelle: https://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/89754-neue-kdu-verordnung-wav-berlin-mai-2012-a.html

In dieser Zusammenfassung bilden folgende chronologische Threads das Abbild zu den Problemen und Verfahren
'Kosten der Unterkunft':

24.04.2012
Quelle: https://www.elo-forum.org/kosten-un...plant-normenkontrollklage-gegen-neue-wav.html

05.05.2012
Quelle: https://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/91372-kostensenkung-inkrafttreten-wav-berlin.html

14.05.2012
https://www.elo-forum.org/kosten-un...hat-mietsenkungsaufforderung-12-erhalten.html

24.05.2012
Quelle: https://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/92334-neue-wav-vel-01-05-2012-normenkontrollklage.html

Wichtige Gerichtstermine mit der Bitte der aktiven zur Teilnahme:

04.08.2012
Quelle: https://www.elo-forum.org/austausch...ine-betr-kdu-bitte-hinkommen.html#post1212596

20.08.2012
Quelle: https://www.elo-forum.org/kosten-unterkunft/97235-wav-berlin-news-21-08-12-a.html

21.08.2012

Pressemitteilung des LSG Berlin-Brandenburg zum Aktenzeichen
L 36 AS 1162/12 NK (betreffend SGB XII)

Quelle:https://www.lsg.berlin.brandenburg.de/sixcms/media.php/4417/pressemitteilung_210812.pdf

Die Entscheidung im Volltext liegt noch nicht vor.

:icon_Info:
Überprüfungsanträge nach dem SGB II sind bitte nach der Entscheidung zu der Normenkontrollklage zu konkretisieren, da die WAV auf Leistungen nach dem SGB XII keine Anwendung findet!

Quelle: https://www.elo-forum.org/kosten-un...duktionen-uberpruefungsantraege-einlegen.html

Gruß Atze Knorke
 
An die Forumsrunde,

zur Vervollständigung und wegen dem Nachvollzug der Zusammenhänge trage ich nach:

Quelle:

13.09.2012

https://www.elo-forum.org/unterkunft/97310-wav-berlin-lsg-21-08-12-sgb-ii-xii.html

15.08.2012

https://www.elo-forum.org/unterkunft/96865-wav-berlin-kdu-36-1162-12-nk.html

(https://www.elo-forum.org/kosten-un...duktionen-uberpruefungsantraege-einlegen.html)

Mit der Bitte und Dank an die Stammelite weitere NKV-Informationen unter diesem Sammeltread zu veröffentlichen.

Gruß Atze Knorke
 
An die Forumsrunde,

damit dieser Orientierungs-Sammelthread nicht in der Versenkung landet, trage ich zwecks Nachvollzug & Vervollständigung nach:

06.03.2013

Quellen:

S 37 AS 30006/12 vom 22.02.2013

https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=159310

SG Berlin erklärt WAV Berlin für unwirksam – Urteil vom 22.02.2013- Az.: S 37 AS 30006/12 | Kay Füßlein

(https://www.elo-forum.org/kosten-un...enverordnung-wav-eingericht-94980/index2.html)

15.03.2013

Elke Breitenbach: Newsletter Nr. 11

https://www.parlament-berlin.de/ados/17/GesSoz/protokoll/gs17-020-wp.pdf

(https://www.elo-forum.org/kosten-un...-wav-eingericht-94980/index2.html#post1351402)

Hinweis:

Mit der Bitte und Dank an die Stammelite weitere KdU , NKV-Informationen unter diesem Sammeltread zu veröffentlichen.
 
Leider geht aus dem Artikel nicht hervor zu welcher Uhrzeit und in welchem Raum die Verhandlung am 25.04.2013 stattfindet. Interessierte sollten sich da vielleicht an die Pressestelle wenden.

Hartz-IV -Mieten
Landessozialgericht überprüft Berliner Richtwerte


23.04.2013 00:00 Uhr von Sigrid Kneist

Am Donnerstag wird das Landessozialgericht entscheiden, ob die Berliner Regelungen zur Übernahme von Hartz-IV -Mieten rechtmäßig sind. Zwei Leistungsbezieher haben ein Normenkontrollverfahren beantragt.
Tagesspiegel
 
So, Termin und Ort jetzt klar:

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
Försterweg 2 - 6
D-14482 Potsdam

25. April 2013 um 14:30

Saal 3

Die Verhandlung ist öffentlich.

Voraussichtlich wird es im Anschluss daran zu einer Urteilsverkündung kommen.

lifePR
 
AW: WAV BERLIN GEKIPPT

Na, dann ist ja jetzt das eingetreten, was ich erst kürzlich hinterfragt habe. Eine Änderung der Bruttowarmhöchstmieten durch Neuberechnung der Heizkosten. Ich hoffe, nicht zum Nachhteil der Betroffenen.
 
AW: WAV BERLIN GEKIPPT

Der Gesundheitssenator hat den Gang zur nächsten Instanz angekündigt.Er leitet aus dem Urteil ,das keine Änderungen notwendig sind.
Schließlich hat man sich an die Vorgaben des Bundessozialgericht gehalten.
Das von den Grünen angeregten Vorschlag,die KdU -Sätze an die Stadtlage (sprich zb. Randstadtlage oder Stadtmitte),erteilt der Senator auch eine Absage.
Da Berlin nur ein Mietspiegel hat und nicht für jeden Bezirk oder Kiez jeweils ein eigenen.
So der Senator in der Abendschau.
 
AW: WAV BERLIN GEKIPPT

Na dann :icon_razz:

LSG Berlin-Brandenburg: Berlin muss Hartz-IV -Mietsätze neu regeln - zum 2.mal wird die Berliner WAV für unwirksam erklärt :icon_hug:



sozialrechtsexperte: LSG Berlin-Brandenburg: Berlin muss Hartz-IV-Mietsätze neu regeln - zum 2.mal wird die Berliner WAV für unwirksam erklärt

RA Ludwig Zimmermann Blog ist nicht das Maß aller Dinge.

Das wichtigste wurde vergessen, blogartig nieder zu schreiben:
Die Werte der Heizkosten (Pauschalen) in der WAV waren hier strittig!

Es ein "Einzelfall", wobei es doch viele betrifft, doch es geht um die Verordnung an sich!

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!

Ich bitte um Berücksichtigung.
 
An die Forumsrunde,

diesbezüglich und aktuell vom rbb begleitet, setze ich mal die Pressemitteilung und die Links zu dieser LSG -Normenkontrollklage:

Berliner Wohnaufwendungenverordnung (WAV) unwirksam - Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - Pressemitteilung


(lifePR) (Potsdam, 25.04.2013) Der 36. Senat des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg in Potsdam hat heute die Berliner "Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch" vom 3. April 2012 (Wohnaufwendungenverordnung, WAV) und die dort vorgesehenen Gesamtangemessenheitsgrenzen ("Leistungssätze für Unterkunft und Heizung") für unwirksam erklärt.

In der WAV sind im Wesentlichen allgemeine Richtwerte festgelegt, bis zu denen Wohnkosten (Gesetzesbegriff: Bedarfe für Unterkunft und Heizung) für den Kreis der Leistungsberechtigten nach dem dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) jedenfalls übernommen werden. Im Normenkontrollverfahren nach § 55a Sozialgerichtsgesetz wird die Verordnung als solche und nicht der Einzelfall überprüft. Verhandelt wurde ein Antrag zweier Bezieher von Leistungen nach SGB II gegen das Land Berlin.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat die WAV für unwirksam erklärt, weil sie gegen höherrangiges Recht verstößt:

(1) Nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II werden für Leistungsberechtigte nach dem SGB II Bedarfe für Unterkunft und Heizung, d. h. Miete und Heizkosten, anerkannt, soweit diese angemessen sind. Dies wird in zwei Stufen getrennt für Miete und Heizkosten geprüft. Zunächst ist zu fragen, ob der geschuldete Betrag (bzw der auf das Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft entfallende Anteil) allgemein als angemessen gelten kann (abstrakte Angemessenheit). In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob Gesichtspunkte des Einzelfalls (etwa besondere Bedarfslagen älterer oder behinderter Menschen, Umzugshindernisse oder die fehlende Verfügbarkeit von Wohnraum, der den abstrakt angemessenen Bedarf entspricht) höhere - konkret angemessene - Leistungen rechtfertigen.

(2) In § 4 WAV hat der Senat von Berlin abstrakt angemessene Bedarfe für Unterkunft und Heizung als Summe aus den Werten für Bruttokaltmiete und Heizkosten bestimmt (so genanntes Bruttowarmmietenkonzept). Diese Verfahrensweise führt nur dann zu gesetzeskonformen Ergebnissen, wenn beide Werte richtig hergeleitet sind, d. h. ausgehend von tatsächlichen, nach der gesetzlichen Regelung als angemessen anzuerkennenden Bedarfen bestimmt werden. Dem genügt der herangezogene Heizkostenwert nicht. Denn es wurde eine Missbrauchsgrenze verwandt, die nicht darauf abzielt und nicht dazu geeignet ist, einen angemessenen Heizbedarf darzustellen. Die daraus folgende Verzerrung ist so gravierend, dass der Summenwert - also die in der WAV als Richtwert ausgewiesene angemessene Bruttowarmmiete - keinen Bestand hat.

(3) In der WAV kann immer nur bestimmt werden, welche Bedarfe abstrakt angemessen sind, denn konkret angemessene Bedarfe sind immer einzelfallbezogen zu bestimmen und vollständig anzuerkennen; sie können nicht pauschal festgelegt werden. Dagegen verstößt § 6 WAV, der für die dort genannten besonderen Bedarfslagen lediglich prozentual erhöhte Bedarfe vorsieht.

(4) Die zu (2) und (3) mitgeteilten Unwirksamkeitsgründe sind "methodischer Natur", betreffen also nur die Wirksamkeit der WAV als Rechtsverordnung. Sie besagen nichts darüber, ob die Verwaltung die für unwirksam erklärten "Leistungssätze" durch höhere, gleiche oder niedrigere Werte ersetzt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann dagegen Revision zum Bundessozialgericht eingelegt werden. Sobald die schriftlichen Entscheidungsgründe den Beteiligten bekannt gegeben sind, werden sie auf der Internetseite des Landessozialgerichts als Anlage zu dieser Pressemitteilung abrufbar sein.

Aktenzeichen: L 36 AS 2095/12 NK

Info:

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ist für die Entscheidung über die Gültigkeit der WAV erstinstanzlich zuständig aufgrund §§ 29 Abs. 2 Nr. 4, 55a Sozialgerichtsgesetz


Hartz-IV: Berliner Wohnkostenverordnung unrechtmäßig | rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg


Hartz-IV : Berliner Wohnkostenverordnung unrechtmäßig

Das Landessozialgericht hat die Berliner Wohnkosten-Verordnung für unwirksam erklärt Zu den Kritikpunkten des Gerichts zählten die Werte für Heizkosten, diese seien zu hoch angesetzt. Für die Verordnung müssten angemessene Werte ermittelt werden.

Zu Gast im Studio: Sozialsenator Mario Czaja

Eine Berliner Hartz-IV -Empfängerin und ihr Kind hatten einen sogenannten Normenkontrollantrag gestellt. In dem Verfahren geht es nicht um einen Einzelfall, sondern um die Verordnung als solche. Das Land Berlin kann nun Revision gegen das Urteil einlegen.
Beitrag von Norbert Siegmund


Sozialgericht kippt Berliner Wohnkostenverordnung | rbb Rundfunk Berlin-Brandenburg

Hartz-IV -Mietobergrenzen

Sozialgericht kippt Berliner Wohnkostenverordnung

Auf dem Prüfstand des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg stand die Berliner Wohnkosten-Verordnung. Die Richter kamen am Donnerstag zu dem Schluss, dass die geltende Regelung unwirksam ist.

Ob mehr als 300.000 Berliner Hartz-IV -Haushalte künftig weniger oder gar mehr Geld vom Staat bekommen - diese Frage ist weiter offen. Klar ist: Das Landessozialgericht hält aber die Art und Weise, in der in Berlin die Wohnkosten berechnet werden, für derart fehlerhaft, dass es kurzerhand die gesamte Verordnung für unwirksam erklärte, nach der seit 2012 die staatlichen Zuschüsse für Wohnung und Heizkosten berechnet werden.

So gehe die Verordnung beispielsweise von einer Bruttowarmmiete aus, in der eine viel zu hohe Heizkostenpauschale enthalten sei, sagte der Vorsitzende Richter Düe am Donnerstag bei der Urteilsverkündung in Potsdam. Das verzerre den Richtwert für die Miete stark.

Außerdem sehe die Verordnung zu viele pauschale Ausnahmeregelungen zum Beispiel für Schwangere oder über 60-Jährige vor. Nach Meinung des Gerichts müssen Härtefälle aber jeweils einzeln geprüft werden.
Eine Berliner Hartz-IV -Empfängerin und ihr Kind hatten vor Gericht einen sogenannten Normenkontrollantrag gestellt. In dem Verfahren geht es nicht um einen Einzelfall, sondern um die Verordnung als solche.

Praktische Auswirkungen hat das Urteil allerdings vorerst nicht, der Senat hat erstmal noch Gelegenheit Revision einzulegen.

Verordnung regelt Mietobergrenzen
In der Verordnung vom Mai 2012 sind allgemeine Richtwerte für die Übernahme von Wohnkosten festgelegt. So werden etwa Warmmieten zwischen 389 und 408 Euro monatlich für einen Ein-Personen-Haushalt angesetzt, für eine Bedarfsgemeinschaft von zwei Personen können Mietkosten zwischen 477 und 489 Euro übernommen werden. Überschritten werden kann der Betrag nur in begründeten Fällen um bis zu 10 Prozent - etwa wenn ein Umzug von Schwangeren nicht verlangt werden kann.
Kritik: keine Orientierung am Mietspiegel

Die Mieten steigen rasant, die Übernahme der Kosten dagegen nicht
Die neue Wohnkostenübernahme-Verordnung steht seit ihrer Einführung im vergangenen Mai in der Kritik. Der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) und die Landesarmutkonferenz Berlin hatten bereits gemahnt, die übernommenen Wohnkosten seien der Mietentwicklung nicht ausreichend angepasst worden.

Ihre Kritik: Seit 2006 seien die Durchschnittswerte des Berliner Mietspiegels um rund 9,7 Prozent gestiegen. Die Anhebung bei der Wohnkosten-Übernahme belaufe sich für Einpersonenhaushalte nur auf rund vier Prozent, bei Vierpersonenhaushalten auf gut sieben Prozent. Die Übernahme müsse sich aber an der Entwicklung des Mietspiegels orientieren - und auch die Anhebung von Mieten bei neuen Mietverträgen berücksichtigen.
Stand vom 25.04.2013
 
Obwohl das LG die WAV für unwirksam erklärt hat, halte ich das Urteil für zynisch. Da hier von zu HOHEN Pauschaulen-Werten gesprochen wird. Auch für Behinderte- etc. usw. geht man von zu hohen Werten aus und über die Realität am Wohnungsmarkt verliert man natürlich kein Wort.

Denn die Werte waren laut SG Berlin im Urteil vorab noch zu NIEDRIG bemessen

Nun liegt mal wieder alles am BSG .
 
AW: WAV BERLIN GEKIPPT

Guten Abend,

Für mich sieht das nach einem ersten Versuch aus, auszuprobieren wie die Menschen reagieren.
Und dass die immer und immer wieder einen Grund suchen, finden und dann das auch ausprobieren sieht man doch an der Vergangenheit, z.B. Ü-Antrag von vier Jahren auf ein Jahr verkürzt usw.

Warten wir´s also ab, doch kommen, wird da meiner Meinung nach irgend wann etwas.

mahawk
 
An die Forumsrunde,

zu beachten ist, dass es sich um zwei verschiedene Normenkontrollklagen handelt:

1. L 36 AS 1162/12 NK - SGB XII - RA Kay Füsslein

(RA-Link: Rechtsanwaltskanzlei Kay Füßlein Berlin Friedrichshain-Kreuzberg)

2. L 36 AS 2095/12 NK - SGB II - RA Sebastian Leonard

(RA-Link: Sebastian Leonhard)

Dann noch ergänzend die Pressemitteilung des Berliner Mietervereins:

Berliner Mieterverein Menu

Pressemitteilung Nr. 9/13
25.4.2013

Landessozialgericht kippt die Wohnungsaufwendungsverordnung
Berliner Mieterverein fordert eine neue Verordnung mit angemessenen Richtsätzen und ausreichenden Heizkostenerstattungen

Das Landessozialgericht hat heute die Rechtsverordnung des Senats (Wohnaufwendungsverordnung – WAV – vom 3.4.2012) für die Wohnkostenübernahme von ALG-II -Empfängern für unwirksam erklärt. „Damit haben wir schwarz auf weiß, was der Berliner Mieterverein bereits im vergangenen Jahr kritisierte: Die Richtsätze in der Verordnung sind nicht geeignet, eine angemessene Wohnraumversorgung für einkommensschwache Haushalte zu gewährleisten, insbesondere der Bezug auf Pauschalwerte bei den Heizkosten verstößt gegen geltendes Recht“, kommentiert der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins Reiner Wild die Entscheidung.
Einkommensschwache Haushalte stehen wegen der steigenden Mieten unter großem Druck und finden kaum mehr bezahlbaren Wohnraum in der Stadt. Wild sieht den Senat in der Pflicht: „Der Senat muss nun schleunigst handeln und endlich eine neue Verordnung erlassen mit höheren Richtsätzen, die auch die Heizkosten gebührend berücksichtigt.“

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Eine nicht unwesentliche Rolle spielen diese Zutaten, die am 01. Mai 2013 per Mietrechtsänderungen in Kraft treten.

Quelle:

Deutscher Mieterbund e.V.: 1. Mai 2013: Mietrechtsänderungen treten in Kraft

Räumung per einstweiliger Verfügung
Berliner Räumung


Gleichzeitig setze ich die 2. Miete ins Profil des Heizkostenspiegels.

Bundesweiter Heizspiegel:

Quellen:

Bundesweiter Heizspiegel*-*Heizspiegel

Deutscher Mieterbund e.V.: Heizspiegel
 
Elke Breitenbach von der Linkspartei, meist sehr gut informiert betr. Wohnfragen u. ALG II *, fasst den Stand der Dinge so zusammen:

26.04.2013
WAV erneut vor Gericht gescheitert - Senat muss handeln

Gericht moniert Heizkostenpauschalen

Seit dem 1. Mai 2012 gilt die neue Wohnaufwendungsverordnung (WAV), mit der die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft für Arbeitslosengeld II Beziehende, Rentnerinnen und Rentner mit Grundsicherung , Sozialhilfe Beziehende und Menschen mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geregelt wird.

Nun ist die WAV zum zweiten Mal binnen weniger Wochen von einem Gericht für unwirksam erklärt worden.

Schon im Februar hatte das Sozialgericht Berlin bemängelt, dass die Richtwerte in der WAV den Berliner Wohnungsmarkt nicht realistisch abbilden. Damit seien die Möglichkeiten, eine Wohnung innerhalb der geltenden Richtwerte anzumieten sehr gering. Sie reichten oftmals gar nicht aus, die Wohnung zu behalten. "Die Werte haben keine Substanz", heißt es in dem Urteil wörtlich, mit dem die WAV für unwirksam erklärt wurde. Gegen dieses Urteil legte das Job Center Berufung ein.

Gestern wurde die WAV auch vom Landessozialgericht für unwirksam erklärt- allerdings mit einem anderen Tenor. Das Urteil liegt noch nicht schriftlich vor, der Senat kann dagegen in Revision gehen.

Der Richter bewertet in diesem Urteil die in den Richtwerten der WAV enthaltene Heizkostenpauschale als zu hoch. Diese würde zu einer Verzerrung des Richtwertes für die Bruttowarmmiete führen - also, den Gesamtkosten für Miete und der Heizung. Den herangezogenen Heizkostenwert bewertet der Richter als "Missbrauchsgrenze".

Die Angemessenheit der Richtwerte muss "getrennt für Miete und Heizkosten geprüft" werden, heißt es in der Pressemittteilung des LSG . "In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob Gesichtspunkte des Einzelfalls (etwa besondere Bedarfslagen...) höhere- konkret angemessene Leistungen- rechtfertigen." Darüber hinaus hat das Gericht die vielen Sonder- und Härtefallregelungen kritisiert, die die frühere linke Sozialsenatorin Heidi Knake-Werner eingeführt hat. Sie ermöglichen im Einzelfall eine Überschreitung des festgelegten Richtwertes um bis zu zehn Prozent, damit z.B. Schwangere, Menschen mit Behinderung oder ältere Menschen in ihrer Wohnung und dem angestammten sozialen Umfeld bleiben können.

Schlussfolgerungen und Forderungen:

Wir werden uns die Urteilsbegründung sehr genau ansehen, wenn sie vorliegt. Ein paar Schlussfolgerungen aus beiden Urteilen können wir jedoch jetzt schon ziehen und die formulieren wir auch als Forderungen in Richtung Senat:


  • Das alte Konzept, Bruttowarmmieten als Grundlage für die Berechnung von Richtwerten heranzuziehen, geht vermutlich nicht mehr auf. Wir brauchen eine gesonderte Berechnung von angemessenen Richtwerten für die Bruttokaltmieten und für die Heizkosten
    • Die Richtwerte für die Kaltmieten sind gemessen an der Realität auf dem Berliner Wohnungsmarkt zu niedrig. Die Richtwerte beziehen sich ausschließlich auf Wohnungen in einfachen Wohnlagen, die nicht ausreichend vorhanden sind. Deshalb fordern wir, dass auch die Wohnungen in mittlerer Wohnlage in die Berechnungen einfließen müssen, erst dann werden die Richtwerte realitätstauglich und sind in der Lage, Betroffene in ihren Wohnungen zu halten, Verdrängung zu vermeiden und auch die Neuanmietung von Wohnungen zu ermöglichen.
    • Die gesonderte Berechnung der Heizkosten kann zu mehr Gerechtigkeit führen, wenn tatsächlich die individuelle Situation der Mieterinnen und Mieter berücksichtigt wird. Das betrifft den Energieträger, der die Wärme liefert, den baulichen Zustand der betreffenden Wohnung, aber auch den individuellen Wärmebedarf. Kranke Menschen oder Babys brauchen in der Regel wärmere Räume als gesunde Erwachsene.
    • Die vom Sozialgericht beanstandeten Ausnahmeregelungen für Menschen mit besonderen Lebenslagen wollen wir unbedingt erhalten.
    Der Senat ist aufgefordert zu prüfen, wie diese rechtlich abgesichert werden können.


  • Elke Breitenbach: WAV erneut vor Gericht gescheitert
    * Btw mal der Aufgabenbereich von Elke Breitenbach im Berliner Parlament:

    "Sozialpolitik im zuständigen Fachausschuss des Abgeordnetenhauses besteht aus mehreren Querschnitts- und Fachpolitiken, für die ich zuständig bin. Dazu zählen:

    Sozialpolitik im engeren Sinne einschließlich Armutsbekämpfung, Hartz IV , Sozialhilfe und Sozialgeld
    Kosten der Unterkunft für Hartz-IV -Beziehende und Sozialhilfebeziehende
    das Asylbewerberleistungsgesetz und seine Umsetzung
    der Pflegebereich
    Behindertenpolitik
    SeniorInnenpolitik
    Sicherung und Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur

    Über parlamentarische und außerparlamentarische Aktivitäten, Initiativen und Veranstaltungen werde ich auf den folgenden Seiten berichten:

    Sozialpolitik

    Kosten der Unterkunft / AV Wohnen

    Behindertenpolitik

    SeniorInnenpolitik

    Flüchtlingspolitik

    ... übrigens: morgen, 1. Mai, ist 1 gute Gelegenheit unter anderen, unsere Interessen als Erwerbslose sichtbar werden zu lassen... steter Tropfen höhlt vielleicht... ;-)
 
An die Forumsrunde,

ich erinnere und verweise auf meinen Beitrag #4 sowie das "Wortprotokoll" vom 25.02.2013, in der gleiche Statements/Politikformulierungen einschl. auch von Frau E. Breitenbach nun wiederholt zum NOCH NICHT RECHTSKRÄFTIGEN LSG -Urteil vom 25.04.2013 artikuliert werden.

Der rot-rote Senat hatte die einmalige Chance, dass innerhalb der ca. 10-jährigen Amtszeit und der schon in dieser Zeit spürbaren, fatalen Wohnmarktlage 'rechtlich sauber' anzupacken. Mehr oder weniger wurde die unsoziale Wohnpolitik mit fehlendem Reformwillen und Untätigkeit ignoriert.


Festzuhalten gilt, dass vor und im "Berliner Wahlkampf" dieses auf dem Rücken der betroffenen, einkommensschwachen Bürger ausgesessen wurde!

Nach der Wahl ist vor der Wahl ...weiterhin auch politisch ein heißes Eisen und der Unmut in der Bevölkerung ist groß, denn die Entwicklung ist bis heute sehr bitter für die betroffenen, einkommensschwachen Bürger, die sich eine neue (teuere) Wohnung finanziell nicht mehr leisten können.

Besonders gravierend und existenzvernichtend, dass Erwerbslose, Kranke und Behinderte auf den fehlenden KdU -Kosten sitzen bleiben.

Die Wohnungsnot ist größer geworden, die Zwangsräumungen bzw. Zwangsauszüge sprechen ihre eigene Sprache, die nicht mehr zu leugnen ist!

Das "Austricksen" und "Verzögern" mit Hilfe der Justiz ist Senats-Programm.

Wenn Wohnen zum Alptraum wird, denn die steigende Wohnkosten als Dauerkonflikt verschärfen die Lebensbedingungen von Einkommensschwachen, besonders von Alleinerziehenden und bis jetzt gab es von Seiten der "sozialen Senatspolitik" keine ehrlichen Antworten.

Einiges interessantes zum Durchblick:


Berlin ist eine Mieterstadt! Gebiete mit Einkommensschwachen landen auf die Speisekarte des internationalen Kapitals. Diese Kriseneffekte durchlaufen massive Veränderungen in den Bevölkerungsschichten.
 
Czaja hält an Wohnkosten-Verordnung fest: Revision gegen Urteil

Berlins Sozialsenator Mario Czaja (CDU) hält trotz eines anderslautenden Gerichtsurteils an den Mietzuschüssen für Hartz-IV -Empfänger fest. Im April hatte das Landessozialgericht die Berliner Regelung für unwirksam erklärt. Gegen dieses Urteil werde die Sozialverwaltung nun Revision beim Bundessozialgericht in Kassel einlegen, kündigte Sprecherin Franciska Obermeyer an. Die Verwaltung folge der Begründung des Gerichts nicht. Vorerst gilt die sogenannte Wohnaufwendungenverordnung (WAV) in Berlin weiter.
Czaja hält an Wohnkosten-Verordnung fest: Revision gegen Urteil - Berlin.de
 
An die Forumsrunde,

zur aktuellen Vervollständigung ergänze ich die neuesten Senats-Entwicklungen in Sachen WAV vom 16.07.2013:

Quelle:

Senat beschließt neue Richtwerte für angemessene Mieten im Rahmen der Wohnaufwendungenverordnung - Berlin.de

Senat beschließt neue Richtwerte für angemessene Mieten im Rahmen der Wohnaufwendungenverordnung
Pressemitteilung
Berlin, den 16.07.2013
Aus der Sitzung des Senats am 16. Juli 2013:

Der Senat hat die Richtwerte für angemessene Bruttowarmmieten für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe an den aktuellen Berliner Mietspiegel und den bundesweiten Heizkostenspiegel angepasst. Er hat dazu auf Vorlage von Gesundheits- und Sozialsenator Mario Czaja die Erste Verordnung zur Fortschreibung der Wohnaufwendungenverordnung (WAV-Fortschreibungsverordnung 2013) erlassen.

Die Wohnaufwendungenverordnung (WAV) gilt seit dem 1. Mai 2012. Mit der Verordnung wurden die Richtwerte für angemessene Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe erstmals an den Berliner Mietspiegel und den bundesweiten Heizkostenspiegel gekoppelt.

Senator Czaja: „Die im Mai vergangenen Jahres geschaffene Wohnaufwendungenverordnung hat einen jahrelangen Stillstand in der Frage der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft und Heizung beendet. Seither hat sich die Zahl aller Kostensenkungsverfahren halbiert, die Zahl der Umzüge ist sogar um mehr als 70 % gesunken. Durch den Fortschreibungscharakter der WAV wird sowohl der Berliner Mietenentwicklung als auch der Preisentwicklung für Energiekosten angemessen Rechnung getragen.“

Wie bisher werden die angemessenen Mieten nach dem Bruttowarmmietenkonzept ermittelt. Die Richtwerte werden aus den jeweiligen Bruttokaltmieten plus den Heizkosten, die je nach Energieträger und Gesamtgebäudefläche variieren, gebildet. Einem Einpersonenhaushalt werden demnach durchschnittlich 415 € (vorher 394 €) monatlich für Miete und Heizung erstattet. Ein Elternpaar mit zwei Kindern erhält im Durchschnitt 669 € (vorher 665 €). Die aktuellen Härtefallregelungen behalten alle ihre Gültigkeit.

Die neuen Richtwerte gelten voraussichtlich ab 1. August 2013 und sind nach aktuellen Berechnungen mit Mehrkosten von rund 5 Mio. € verbunden.

- - -

Ergänzend dazu nochmal die Position des 36. Senats des LSG :

Quelle:

prosoziales.de - Aktuelles

25.04.2013

LSG Berlin-Brandenburg: Berliner Wohnaufwendungenverordnung (WAV) unwirksam

-L 36 AS 2095/12 NK-

Der 36. Senat des Landessozialgerichts hat die WAV für unwirksam erklärt, weil sie gegen höherrangiges Recht verstößt. Nach Auffassung des Senats ist die Herleitung des Heizkostenwertes ungenügend, was eine Verzerrung der in der WAV als Richtwert ausgewiesenen angemessenen Bruttowarmmiete zur Folge hat. Außerdem verstoße § 8 WAV gegen die notwendige einzelfallbezogene Bestimmung der konkret angemessenen Bedarfe, da hier für die dort genannten besonderen Bedarfslagen lediglich prozentual erhöhte Bedarfe vorgesehen sind.

Die Entscheidung ist noch nichts rechtskräftig, es kann dagegen Revision zum Bundessozialgericht eingelegt werden. Für Feststellungen zur Un-)Angemessenheit bei einzelnen Leistungsbeziehern ergeben sich damit zunächst keine Konsequenzen.

Ich danke für die vollständige Berücksichtigung.
 
Hat jemand die WAV-Fortschreibungsverordnung 2013 bereits im Internet gefunden? Besten Dank für die obige Mitteilung.
 
Geht man mal von der Kappungsgrenze in Höhe von aktuell 15% aus, sind die 21 Euro für Alleinstehende eher ein schlechter Scherz. Die Wenigsten haben eine Nettokaltmiete von 140 €. Überdies tragen die 3 - jährigen Mietspiegelanpassungen progressiven Charakter, nehmen daher alle 3 Jahre überproportional zu. Wie sollen Arbeitslose also diese Beträge in 10 Jahren noch abfangen?
 
An die Forumsrunde,

dazu ergänzend die Pressemitteilung des Berliner Mietervereins:

Quelle:
Berliner Mieterverein Menu

Pressemitteilung Nr. 21/13
16.7.2013

Kosten der Unterkunft für Empfänger von ALG II und Grundsicherung
Neue Richtwerte weiterhin unzureichend

„Sozialsenator Mario Czaja (CDU) ignoriert den Druck, der durch die hohen Mieten auf die Empfänger von ALG II und Grundsicherung ausgeübt wird“, kritisierte Mietervereinsgeschäftsführer Reiner Wild anlässlich der mäßigen Anhebung der Richtwerte für die Kosten der Unterkunft.
Noch im Mai dieses Jahres hatte der Sozialsenator auf eine kleine Anfrage (Drs. 17/12140) mitgeteilt, dass von den 304.448 Bedarfsgemeinschaften in 69.800 Fällen (ca. 23 Prozent) die gezahlten Mieten über den Richtwerten liegen. Statt das Problem anzugehen, bietet der Sozialsenator den Arbeitslosen nur Kosmetik, kritisiert Wild.

Die Sparpolitik des Berliner Senats wird weiterhin auf dem Rücken der wirtschaftlich Schwächsten ausgetragen. „Die neuen Richtwerte berücksichtigen weiterhin nicht die angespannte Wohnungsmarktsituation. Den Leistungsempfängern sind Umzüge in preiswertere Wohnungen meist verwehrt, weil WAV-fähige Miethöhen auf dem Wohnungsmarkt zur Rarität geworden sind“, monierte Wild. Mehrkosten für die Miete müssen daher aus dem Regelsatz mit finanziert werden, was die Armut verstärke.

Die aktualisierte Rechtsverordnung sei weiterhin nicht rechtssicher, forciere eine Stadtentwicklung, die arme und reiche Haushalte voneinander trennt und zur Überbelegung von Wohnungen beitrage, erklärte Wild.
 
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