Kein Anspruch auf Besuch privater Schule unter Kostenübernahme für Integrationshelfer
Sächsisches OVG, vom 07.12.2005, Az. 4 B 131/05
Ein Sozialhilfeträger ist nicht verpflichtet, für den Besuch einer privaten Schule (hier: Montessori-Schule) durch einen behinderten Schüler die Kosten für einen Integrationshelfer zu übernehmen, wenn dem Schüler der Besuch einer öffentlichen Förderschule zumutbar ist.
https://www.jurion.de/login/login.jsp?goToUrl=../urteil/125553.html&docid=1-125553