Hallo,
ich hatte heute einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin, bei dem Sie mir eine Maßnahme aufschwatzen wollte.. Als ich den Sinn und Zweck dieser anzweifelte, kam als Antwort sie müsste mir diese Maßnahme jetzt zuweisen und legte mir eine Zuweisung über die Maßnahme zu Aktivierung und beruflichen Eingliederung zur Unterschrift vor (anscheinend ein Bewerbungscoaching). Dieses wollte ich natürlich nicht gleich unterschreiben und sagte, ich wolle mir das zuhause erst in Ruhe druchlesen, dann unterschreiben und zurück senden. Das wurde mir aber durch die Sachbearbeiterin nicht gestattet.
Daraufhin wurde mir von ihr umgehend eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt ausgehändigt, ohne mir die Möglichkeit einer Verhandlung über deren Inhalt, oder die Möglichkeit der Unterzeichnung einer regulären Eingliederungsvereinbarung, nach erfolgter Prüfung meinerseits, einzuräumen. Es besteht zudem noch eine Eingliederungsvereinbarung mit Gültigkeit bis zum 31.05.2019.
Ich bin jetzt den 3. Monat arbeitslos und habe bisher alle Eigenbemühungen, wie in meiner ersten EGV vereinbart, erfüllt.
Was kann ich gegen diese EGV VA tun, ist diese überhaupt rechtens? Ich emfinde diese Maßnahme für mich persönlich als grandiose Zeitverschwendung. Die Zeit welche dabei draufgeht, könnte ich wesentlich besser in das schreiben von Bewerbungen investieren. Mit welcher Begründung kann ich Widerspruch einlegen?
Die EGV habe ich anonymisiert angehängt.
Bei der Einladung (Zuweisung) von der in der EGV die Rede ist, fehlt zudem das in der Einladung erwähnte Merkblatt 3. Nur falls das wichtig sein könnte... Dort steht:
"Das Merkblatt 3 Vermittlungsdienste und Leistungen, in dem auch auf die Mitteilungspflichten und den Datenschutz hingewiesen ist, habe ich erhalten und von seinem Inhalt Kenntnis genommen"
Dieses Merkblatt habe ich nie bekommen.
"Das Schreiben zur Zuweisung der Maßnahme habe ich erhalten. Von seinem Inhalt, der auch die Belehrung über die Rechtsfolgen enthält, habe ich Kenntnis genommen"
Die Rechtsfolgenbelehrung war auch nicht dabei...
Eine Potentialanalyse, wie auch immer die aussehen soll, wurde meiner Meinung nach auch nicht gemacht. Zwar kamen von der Sachbearbeiterin ein paar Sätze wieso mir diese Maßnahme helfen könnte, aber als Analyse würde ich das keines Falls bezeichnen.
Liebe Grüße
Jojo
ich hatte heute einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin, bei dem Sie mir eine Maßnahme aufschwatzen wollte.. Als ich den Sinn und Zweck dieser anzweifelte, kam als Antwort sie müsste mir diese Maßnahme jetzt zuweisen und legte mir eine Zuweisung über die Maßnahme zu Aktivierung und beruflichen Eingliederung zur Unterschrift vor (anscheinend ein Bewerbungscoaching). Dieses wollte ich natürlich nicht gleich unterschreiben und sagte, ich wolle mir das zuhause erst in Ruhe druchlesen, dann unterschreiben und zurück senden. Das wurde mir aber durch die Sachbearbeiterin nicht gestattet.
Daraufhin wurde mir von ihr umgehend eine Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt ausgehändigt, ohne mir die Möglichkeit einer Verhandlung über deren Inhalt, oder die Möglichkeit der Unterzeichnung einer regulären Eingliederungsvereinbarung, nach erfolgter Prüfung meinerseits, einzuräumen. Es besteht zudem noch eine Eingliederungsvereinbarung mit Gültigkeit bis zum 31.05.2019.
Ich bin jetzt den 3. Monat arbeitslos und habe bisher alle Eigenbemühungen, wie in meiner ersten EGV vereinbart, erfüllt.
Was kann ich gegen diese EGV VA tun, ist diese überhaupt rechtens? Ich emfinde diese Maßnahme für mich persönlich als grandiose Zeitverschwendung. Die Zeit welche dabei draufgeht, könnte ich wesentlich besser in das schreiben von Bewerbungen investieren. Mit welcher Begründung kann ich Widerspruch einlegen?
Die EGV habe ich anonymisiert angehängt.
Bei der Einladung (Zuweisung) von der in der EGV die Rede ist, fehlt zudem das in der Einladung erwähnte Merkblatt 3. Nur falls das wichtig sein könnte... Dort steht:
"Das Merkblatt 3 Vermittlungsdienste und Leistungen, in dem auch auf die Mitteilungspflichten und den Datenschutz hingewiesen ist, habe ich erhalten und von seinem Inhalt Kenntnis genommen"
Dieses Merkblatt habe ich nie bekommen.
"Das Schreiben zur Zuweisung der Maßnahme habe ich erhalten. Von seinem Inhalt, der auch die Belehrung über die Rechtsfolgen enthält, habe ich Kenntnis genommen"
Die Rechtsfolgenbelehrung war auch nicht dabei...
Eine Potentialanalyse, wie auch immer die aussehen soll, wurde meiner Meinung nach auch nicht gemacht. Zwar kamen von der Sachbearbeiterin ein paar Sätze wieso mir diese Maßnahme helfen könnte, aber als Analyse würde ich das keines Falls bezeichnen.
Liebe Grüße
Jojo
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