Sachbearbeiterin Anzeigen?

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Sani73

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Hallo,

ich habe bereits geschrieben das ich Probleme mit meiner Sachbearbeiterin und dem ärztlichen Dienst habe.

Kurz: Ich habe diverse Probleme mit meinen Gelenken und bin deshalb psychisch leicht angeschlagen.

Meine Sachbearbeiterin hat das scharmlos ausgenutzt. Den Gesundheitsfragebogen wurde von ihr gelesen und ich sollte Korrekturen vornehmen usw. War so dumm und habe alles mit mir machen lassen weil ich Angst vor Sanktionen hatte. So dumm bin ich aber nicht mehr.

Den absoluten Hammer hat sie sich aber damit geleistet das sie dem Gutachter mitgeteilt hat, das bei mir massive psychische Probleme vorliegen weil ich beim Probearbeiten gemerkt habe das ich meinen Beruf weder körperlich noch psychisch schaffe.
Der Gutachter hat das aufgenommen ohne sich davon selber zu überzeugen und sich mit mir in Verbindung zu setzen. (Das habe ich zum Glück schriftlich)

Ich finde das als Herabsetzung meiner Personen empfinde das als Beleidigung Demütigung und sehr kränkend.

Man hat zwar auf meine Beschwerde reagiert aber ist auf wesentliche Punkte nicht eingegangen. Alles wurde so gedreht als ob es so seine Richtigkeit hat.
Habe dann nochmal eine Stellungnahme geschrieben und um Antwort gebeten aber wie so oft reagiert darauf keiner mehr.

Was kann ich jetzt noch machen? Es geht ja nicht nur um das fehlerhafte widersprüchliche Gutachten sondern auch um die Äußerungen meiner Sachbearbeiterin die mich schon mitgenommen haben und auch noch mitnehmen.

Bekannte meinte jetzt zu mir das ich mal über eine Anzeige gegen meine Sachbearbeiterin nachdenken soll wegen dieser Äußerungen.
Was meint ihr? Bringt das überhaupt was?

Gruß
Sani
 

gismo41

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Ein Versuch ist es alle mal wert , diese SB anzuzeigen.
Das System und ihre Unterstützer sind einfach krank.:icon_neutral:
 

nordlicht22

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beachte die 3 Monats Frist um einen Strafantrag zu machen.
Bitte keine Anzeige, sondern Strafantrag - sonst wird das gleich wieder abgebügelt.

Im gleichen Zuge solltest Du einen Befangenheitsantrag stellen.

Vergiss auch bitte nicht den Gutachter. Auch an diese Adresse sollte ein Anhang mit einer Stellungnahme zu dem erstellten Gutachten (IZG) gehen.
 

Barbarossa

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Hallo,

ich habe bereits geschrieben das ich Probleme mit meiner Sachbearbeiterin und dem ärztlichen Dienst habe.

Kurz: Ich habe diverse Probleme mit meinen Gelenken und bin deshalb psychisch leicht angeschlagen.

Meine Sachbearbeiterin hat das scharmlos ausgenutzt. Den Gesundheitsfragebogen wurde von ihr gelesen und ich sollte Korrekturen vornehmen usw. War so dumm und habe alles mit mir machen lassen weil ich Angst vor Sanktionen hatte. So dumm bin ich aber nicht mehr.

Den absoluten Hammer hat sie sich aber damit geleistet das sie dem Gutachter mitgeteilt hat, das bei mir massive psychische Probleme vorliegen weil ich beim Probearbeiten gemerkt habe das ich meinen Beruf weder körperlich noch psychisch schaffe.
Der Gutachter hat das aufgenommen ohne sich davon selber zu überzeugen und sich mit mir in Verbindung zu setzen. (Das habe ich zum Glück schriftlich)

Ich finde das als Herabsetzung meiner Personen empfinde das als Beleidigung Demütigung und sehr kränkend.

Man hat zwar auf meine Beschwerde reagiert aber ist auf wesentliche Punkte nicht eingegangen. Alles wurde so gedreht als ob es so seine Richtigkeit hat.
Habe dann nochmal eine Stellungnahme geschrieben und um Antwort gebeten aber wie so oft reagiert darauf keiner mehr.

Was kann ich jetzt noch machen? Es geht ja nicht nur um das fehlerhafte widersprüchliche Gutachten sondern auch um die Äußerungen meiner Sachbearbeiterin die mich schon mitgenommen haben und auch noch mitnehmen.

Bekannte meinte jetzt zu mir das ich mal über eine Anzeige gegen meine Sachbearbeiterin nachdenken soll wegen dieser Äußerungen.
Was meint ihr? Bringt das überhaupt was?

Gruß
Sani

Alles was Du schreibst ist ne schlimme Sache. Ich bedaure Deine Situation und fühle mit Dir.

Aber mal faktisch genau Deine Situation betrachtet wird ein Strafantrag wahrscheinlich nicht viel bewirken.

Es stellt sich vorrangig für mich die Frage - wer kann Deine Aussage bezeugen ? Hattest Du eine Begleitung beim Gespräch mit die das Vorgehen der SB auch miterlebt hat?

Weiter sehe ich das Problem; Gegen welchen Paragraphen des StGB hat die SB verstoßen? Wie nennt man das Vergehen ? Die SB wird sich das als Hilfe am Kunden auslegen als sie Dir beim Ausfüllen des Fragebogens "mildtätig" geholfen hat - VORSICHT Satire !

Ich denke, es wird ein Kampf gegen Windmühlen den Du nicht gewinnen würdest. Schon klar, es ist und bleibt eine Schweinerei wie Du behandelt wirst, jedoch wird Dir die Beweisführung das zu belegen nicht gelingen können. Im Endeffekt steht dann Aussage gegen Aussage und was dabei herauskommt ist jedem klar.

Vielleicht hilft Dir auch der Link von Martin weiter :

https://www.elo-forum.org/infos-abw...ge-gegen-behoerdenmitarbeiter.html#post866594
 

JAMESBONDY

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:biggrin:Wenn Du einen Psychischen Schaden durch das verhalten des SB nachweisen kannst,kannste den SB ja auf Schadensersatz oder Schmerzengeld verklagen!:icon_pause:
 

Couchhartzer

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Meine Sachbearbeiterin hat das scharmlos ausgenutzt. Den Gesundheitsfragebogen wurde von ihr gelesen und ich sollte Korrekturen vornehmen usw.

...

Den absoluten Hammer hat sie sich aber damit geleistet das sie dem Gutachter mitgeteilt hat, das bei mir massive psychische Probleme vorliegen weil ich beim Probearbeiten gemerkt habe das ich meinen Beruf weder körperlich noch psychisch schaffe.
Diese beiden oben zitierten Schilderungen von dir selber weisen darauf hin, dass du anscheinend selber der SB die notwendigen Daten (den Gesundheitsfragebogen und Angaben wegen dem Problem mit dem Beruf) vorgelegt / benannt hast und somit eigens der SB zur Kenntnis gegeben hast.



Der Gutachter hat das aufgenommen ohne sich davon selber zu überzeugen und sich mit mir in Verbindung zu setzen. (Das habe ich zum Glück schriftlich)
Das konnte er ja nur, weil du anscheinend selber (siehe oben) schon der SB die Angaben offenbar zu Kenntnis gegeben hattest und dieser SB damit erst die Möglichkeit gegeben hast diesen Angaben dem Gutachter dann auch zu übermitteln.


Ich finde das als Herabsetzung meiner Personen empfinde das als Beleidigung Demütigung und sehr kränkend.

...

Was kann ich jetzt noch machen?

...

Bekannte meinte jetzt zu mir das ich mal über eine Anzeige gegen meine Sachbearbeiterin nachdenken soll wegen dieser Äußerungen.
Was meint ihr? Bringt das überhaupt was?
Ich befürchte da kannst du mit einer Strafanzeige rein gar nichts machen, wenn du (so wie es grad ausschaut) selber die Möglichkeit zu diesem Verlauf des Vorgangs und auch zu dem von dir daraus dann entstandenen Empfinden gesetzt hast.
Darum wäre es wohl auch nicht ganz unproblematisch (und kann wohl eher ein Schuss werden der evtl. gegen dich selber nach hinten losgeht, wenn die SB dann mit einer Gegenanzeige antwortet) nun mit einer Strafanzeige gegen den SB zu schiessen, wenn man selber auslösender Verursacher (derjenige der die Daten der SB zur Kenntnis gab) des Vorgangs ist, wie er nun leider bei dir ablief.




Das Einzige was eventuell sinnvoll wäre, ist es das Gutachten anzuzweifeln mit der Begründung, dass der Gutachter seine Begutachtung auf Fremderzählungen von einer Nichtfachkraft erstellt hat, was unzulässig ist.
Dazu sollte man den ÄD anschreiben und ihn zusätzlich zum auszuführenden Grund auch auf die mögliche Konsequenz von fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Falschgutachten hinweisen, als auch zu ordentlichen persönlichen Begutachtung und korrekten Gutachteerstellung auffordern.

Und wenn du tatsächlich gegen die SB was machen willst, dann wäre hier allenfalls eine Fachaufsichtsbeschwerde zweckmäßig, wegen Falschberatung oder unterlassener Beratung darüber, dass du die gesundheitlichen Angaben zu dir nur direkt dem Ärzt vom ÄD benennen brauchst, aber niemals einem SB gegenüber angeben musst.
 

Anna B.

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Hallo,

jedes mal, wenn ich vom Umgang der SB mit den Gesundheitsfragebögen und Schweigepflichtentbindungen lese, bin ich froh, dass ich dagegen vorgehe...

In den Anweisungen der Afa steht zwar drin, dass die o.g. Unterlagen freiwillig seien und lediglich zu Hd. des Gutachters gehen...aber wie viele Beispiele haben wir, aus denen hervorgeht, dass es eben nicht so ist.

Du könntest dich in Nürnberg schriftlich beschweren und dort dringend daraufhinweisen, dass die nochmal ihre Mitarbeiter eingehend schulen, damit solche offensichtlichen Fehltritte nicht noch einmal passieren und du dir vorbehälst, hier wegen Verstoßes gegen den Datenschutz gerichtlich vorzugehen...
schließlich könntest du auch den Bundesdatenschutz mit ins Boot holen, wenn du eine e-mail Addi haben willst, dann melde dich bei mir per PN..

des weiteren könntest du den Arzt bei der Ärztekammer anschwärzen..er ist seinen ethischen Grundsätzen nicht nachgekommen...außerdem verstößt er gegen den § 278 Strafgesetzbuch...sowie § 271 ..

dazu habe ich einen Link, den ich dir auch per PN zukommen lassen würde, wenn du möchtest...
der Link verweist an ein anderes Forum und ich weiß nicht, ob das von beiden Seiten (hier und dort) erwünscht ist.

Hier ist einmal wieder der Beweis, dass die SB der Afa sich einen Dreck drum scheren, was in der HEGA steht...sie machen das so, wie es schon seit Jahren bei denen gemacht wird..ohne Rücksicht auf die Kunden..hahaha..Kunden..!!
das ich nciht lache.

irgendwo wirst du auch meinen thread finden..
ich habe mir das nicht gefallen lassen..habe auch damit gerechnet, dass die das ALG I einstellen..was sie auch getan haben...die sind so abgestumpft, dass die nicht einmal merken, wenn sie Unrecht begehen...

meine REHA-SB , die wußte im Prinzip wohl, was da läuft, hat aber beim letzten Termin den Mund nicht aufgemacht, dass überliess sie ihrem Vorgesetzten..und der hat den Mund dann zu voll genommen...

beim vorletzten Termin war er nicht dabei und da sagte sie mir: können sie sich überlegen, die Schweigepflcihtentbindungen einzureichen..

die wußte genau, dass sie die nicht unter Druck fordern durfte...
..und ich habe ihr bestätigt, dass ich mir das überlege, bin aber zu dem Schluß gekommen, dass ich die Schweigepflichtentbindungen nicht einreiche...

nun hab ich den Salat,,Klage gegen Afa läuft..

aber ich habe ein gutes Gefühl dabei...und wenn es nur die Bestätigung für mich ist, dass ich nicht alles mit mir machen lasse....die Bestätigung, dass doch noch kraft da ist...und nicht alles den Bach runtergegangen ist..

jetzt lasse ich das gemütlich vor sich hinplätschern und der Mitarbeiter der Afa wird sich dann später mal wundern...

Bitte lass dir nichts gefallen, auch die von einem Laien gestellte Diagnose, die dann fälscherlicherweise von deren ärztl. Dienst übernommen....schreibe Beschwerden und schalte alle möglichen Unterstützer ein...

ich warte auf deine PN..
 
E

ExUser 12040

Gast
Hallo,


Meine Sachbearbeiterin hat das scharmlos ausgenutzt. Den Gesundheitsfragebogen wurde von ihr gelesen und ich sollte Korrekturen vornehmen usw. War so dumm und habe alles mit mir machen lassen weil ich Angst vor Sanktionen hatte. So dumm bin ich aber nicht mehr.

Was hast du unterschrieben?

Den absoluten Hammer hat sie sich aber damit geleistet das sie dem Gutachter mitgeteilt hat, das bei mir massive psychische Probleme vorliegen weil ich beim Probearbeiten gemerkt habe das ich meinen Beruf weder körperlich noch psychisch schaffe.
Der Gutachter hat das aufgenommen ohne sich davon selber zu überzeugen und sich mit mir in Verbindung zu setzen. (Das habe ich zum Glück schriftlich)

Was genau hast du da schriftlich?
Würde erstmal Akteneinsicht fordern. Worauf stützt sich die SB , quatscht sie aus dem hohlen Bauch? Dagegen kann man widerspruch einnlegen, dass die SB dir lediglich subjektiv eine psychische Erkrankung unterstellt.

Keine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, wenn erfolgt rückgängig machen.

Der Gutachter darf der SB keine Infos geben oder auch keine Rücksprache mit ihr halten. Hier kannst du ggf. rechtlich vorgehen und Anzeige erstatten. Zuvor auch den Landesdatenschutz einschalten.


Ich finde das als Herabsetzung meiner Personen empfinde das als Beleidigung Demütigung und sehr kränkend.

Wenn du gegen den Gutachter erfolgreich was durch bekommen hast, kannst du ggf. auch parallel oder im Anschluss gegen die SB was unternehmen. Dann sind Fakten vorhanden, die auf den tisch gelegt werden können.

Man hat zwar auf meine Beschwerde reagiert aber ist auf wesentliche Punkte nicht eingegangen. Alles wurde so gedreht als ob es so seine Richtigkeit hat.
Habe dann nochmal eine Stellungnahme geschrieben und um Antwort gebeten aber wie so oft reagiert darauf keiner mehr.

Beschwerde an höherer Stelle - Nürnberg- senden, bzw. Datenschutzbeauftrage des JC ´s und Land


Gruß
Sani
..............
 

Anna B.

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Hallo,

die sind doch so dreist, die fordern den Gesundheitsfragebogen zu ihren Händen an...

das habe ich mehrfach schriftlich vorliegen...."senden Sie mir!! den Fragebogen ausgefüllt bis zum....zurück.."

als ich mal um einen Umschlag für den ärztl. Dienst bat..die haben die nämlich dort vorliegen, schaut die mich ungläubig an und sagt: was wollen sie denn damit? Wir überprüfen die Unterlagen und schicken die dann mit dem Umschlag an den ärztl. Dienst..!!

da war für mich alles klar..die begreifen nichts, gar nichts...von daher auch meine Vorgehensweise...
die haben völlig vergessen, was in ihren Anweisungen steht, weil sie seit Jahren gegen diese Anweisungen verstoßen und noch keiner gemeckert hat...
die meinen wirklich, so wie sie vorgehen, entspricht das der Vorgabe...

ich hoffe, die werden irgendwann mal wach...
 

Hamburgeryn1

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Hallo,

die sind doch so dreist, die fordern den Gesundheitsfragebogen zu ihren Händen an...

das habe ich mehrfach schriftlich vorliegen...."senden Sie mir!! den Fragebogen ausgefüllt bis zum....zurück.."
Genau so steht es wortwörtlich in dem Anschreiben an mich. :icon_neutral: Meine SB wünscht, dass ich ihr den Gesundheitsfragebogen zusende, um ihn an den ÄD weiterzuleiten. Ich habe den Zettelkram abgeheftet - und damit hat es sich für mich.
als ich mal um einen Umschlag für den ärztl. Dienst bat..die haben die nämlich dort vorliegen, schaut die mich ungläubig an und sagt: was wollen sie denn damit? Wir überprüfen die Unterlagen und schicken die dann mit dem Umschlag an den ärztl. Dienst..!!
Hier im Forum kursiert auch der naive Irrglaube, es würde reichen die Unterlagen in einem verschlossenen neutralen Umschlag dem SB zu geben, damit er an den ÄD weitergereicht wird.

Ehrlich gesagt, so gutgläubig kann man doch wohl nicht sein, und darauf vertrauen, dass dieser Umschlag ungeöffnet weitergeleitet wird...:icon_eek:.

da war für mich alles klar..die begreifen nichts, gar nichts...von daher auch meine Vorgehensweise...
die haben völlig vergessen, was in ihren Anweisungen steht, weil sie seit Jahren gegen diese Anweisungen verstoßen und noch keiner gemeckert hat...
die meinen wirklich, so wie sie vorgehen, entspricht das der Vorgabe...

ich hoffe, die werden irgendwann mal wach...
Nein, die SB brauchen nicht aufzuwachen.
Die meisten ihrer Zwangskunden sind entweder desinformiert oder eingeschüchtert - die meisten beides - und lassen sich alles bieten und mit sich machen.

Gleichzeitig sind SB vollkommen lernresistent, wie ich bei meiner eindeutig erkennen kann. Nachdem ich die Trulla rund gemacht und sie mit jede Menge Ärger aus dem Nürnberger Haus überzogen hatte, ihre Vorgesetzten direkt auf sie ansetzte, sich am Ende die GF bei mir entschuldigte, hat die Gute noch immer nichts verstanden.

Anders kann ich mir einfach nicht erklären, dass sie tatsächlich glaubt, ich würde ihr meine medizinischen Unterlagen und den Fragebogen in freudiger Erwartung einfach überreichen. :icon_neutral:
 

Anna B.

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Hallo,

schade, ich habe keinen Vorgesetzten in dem Laden gefunden, den ich auf den und die SB ansetzen könnte..denn der Vorgesetzte ist es himself..der mich unter Druck setzt..bzw. gesetzt hat...

dann muss ich noch eben kurz erklären: angeblich soll ein Umschlag tatsächlich "verschlossen" beim ärztl. Dienst eingegangen sein...
ich hatte dann nach viel Druck doch noch einen Gesundheitsfragebogen ausgefüllt...
aber...dann schrieb, vermutlich eine Arzthelferin?, kein Name, keine Unterschrift, mich an: dass ich wohl vergessen !! hätte, die Schweigepflichtentbindungen einzureichen. Das solle ich doch bitte noch einmal nachholen..
da ging das ganze schon ca. 6 Monate....wie bekloppt sind die eigentlich?
die haben es nciht verstanden und sicherlich auch nicht für möglich gehalten, dass ein "so dummer Antragsteller..die sind doch eh alle bescheuert"...sich auf die Hinterbeine stellt und nicht sofort losrennt, wenn die rufen...
das ganze Weltbild von denen ist bestimmt erschüttert, seit dem die Klage läuft..

vielmehr vermute ich, dass die denken..wieso macht die Alte das? wir haben doch alles richtig gemacht...

boah, mich regt das auf..das ist nciht gesund für mich..
 

Hamburgeryn1

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Hallo,

schade, ich habe keinen Vorgesetzten in dem Laden gefunden, den ich auf den und die SB ansetzen könnte..denn der Vorgesetzte ist es himself..der mich unter Druck setzt..bzw. gesetzt hat...
Jeder Vorgesetzte hat einen Vorgesetzten.

Bei uns kommt nach dem TL die Standortleitung bzw. Geschäftsführung.
Weiter geht es mit der Regionaldirektion, dann Nürnberg und zuletzt die Berliner.

Wichtig dabei ist, immer schön die Namen zu nennen. Sb Frau X, TL Herr Y, usw. - das hinterlässt einen bleibenden Eindruck. :icon_wink:
 
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ExitUser

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Liane
Ich würde auch zur Dienstaufsichtbeschwerde raten.
:icon_daumen: Ich auch und außerdem zu einer Beschwerde an das Kundenreaktionsmanagement.

Anna B. AW: Sachbearbeiterin Anzeigen?
Hallo,

die sind doch so dreist, die fordern den Gesundheitsfragebogen zu ihren Händen an...

Ja, dass ist dreist! Der geht den SB garnichts an. Der Gesundheitsfrageboge wird ausgefüllt in einem verschlossenen Umschlag an den medizinischen Dienst geschickt und sonst garnichts!

das habe ich mehrfach schriftlich vorliegen...."senden Sie mir!! den Fragebogen ausgefüllt bis zum....zurück.."

Hier noch mal was zur Erinnerung, vielleicht hilft es:

Muss ich meine Ärzte von der Schweigepflicht entbinden?
(§ 62 SGB I) Nein! Die Schweigepflichtsentbindung kann nicht erzwungen werden.
Im Antrag auf Arbeitslosengeld II werden auch Gesundheitsdaten der Betroffenen
erfragt. Im Einzelfall werden diesbezüglich auch Auskünfte der behandelnden
Ärzte benötigt. Dazu ist es erforderlich, dass der Betroffene den Arzt
von dessen Schweigepflicht entbindet. Die Abgabe einer solchen Schweigepflichtentbindungserklärung
fällt nicht unter die Mitwirkungspflichten der § 60ff.
SGB I, sondern steht im freien Ermessen des Betroffenen.
Wird die Erklärung nicht abgegeben, so hat der ärztliche Dienst die Leistungsvoraussetzungen
durch eigene Untersuchungen zu ermitteln. Dies entspricht der
Rechtslage. Danach hat sich derjenige, der Sozialleistungen beantragt oder erhält,
auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen
Untersuchungsmaßnahmen zu unterziehen, soweit diese für die Entscheidung
über die Leistung erforderlich sind.
§ 100 SGB X Grundsätzlich gilt: Hat der Arbeitsuchende seinen Arzt von der
Schweigepflicht entbunden, besteht für den Arzt eine Auskunftspflicht. Diese
Auskunftspflicht des Arztes erstreckt sich jedoch nur auf die Mitteilung von medizinischen
Tatsachen, zu denen beispielsweise vom Arzt veranlasste oder selbst
erhobene Befunde und Hinweise auf den aktuellen Gesundheitszustand des Betroffenen
gehören. Nicht mitgeteilt werden müssen gutachterliche Stellungnahmen
oder Fremdbefunde. Eine Einschränkung der Auskunftspflicht kann es für
einzelne Fragen geben, bei denen ernsthafte Zweifel an der Relevanz für die
von der Behörde zu treffende Entscheidung bestehen.
Hier ist ganz klar vom MD die Rede und der SB bleibt der Schnabel sauber! Das geht sie rein garnichts an, auch wenn sie mit Sanktion drohen sollte. Klarer Verstoß gegen geltendes Recht.

als ich mal um einen Umschlag für den ärztl. Dienst bat..die haben die nämlich dort vorliegen, schaut die mich ungläubig an und sagt: was wollen sie denn damit? Wir überprüfen die Unterlagen und schicken die dann mit dem Umschlag an den ärztl. Dienst..!!

Na, dann wird sie dich jetzt kennenlernen und den Mund vor Staunen nicht mehr zu bekommen. Ohne Umschlag keine Auskunft!

da war für mich alles klar..die begreifen nichts, gar nichts...von daher auch meine Vorgehensweise...
die haben völlig vergessen, was in ihren Anweisungen steht, weil sie seit Jahren gegen diese Anweisungen verstoßen und noch keiner gemeckert hat...
die meinen wirklich, so wie sie vorgehen, entspricht das der Vorgabe...

ich hoffe, die werden irgendwann mal wach...

Genauso sieht das aus und deshalb wird das Zeit, dass so eine Schlamperei abgestellt wird.


Hier im Forum kursiert auch der naive Irrglaube, es würde reichen die Unterlagen in einem verschlossenen neutralen Umschlag zu geben, damit er an den ÄD weitergereicht wird. Ehrlich gesagt, so gutgläubig kann man doch wohl nicht sein, und darauf vertrauen, dass dieser Umschlag ungeöffnet weitergeleitet wird...:icon_eek:.
Nach Möglichkeit den Umschlag nur zum medizinischen Dienst schicken, sich nach Adresse erkundigen, wo der in der Stadt sitzt. Kann niemals gleiche Adresse, wie SB sein. Nur so kann man sicher sein, dass SB nicht doch den Umschlag öffnet.
 

Sani73

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Diese beiden oben zitierten Schilderungen von dir selber weisen darauf hin, dass du anscheinend selber der SB die notwendigen Daten (den Gesundheitsfragebogen und Angaben wegen dem Problem mit dem Beruf) vorgelegt / benannt hast und somit eigens der SB zur Kenntnis gegeben hast.

Ja, leider habe ich das getan. Ich war von mir selber so enttäuscht als ich merkte das ich meinen Beruf nicht mehr so ausüben kann wie es eigentlich sein müsste. Ich habe aber nie zu ihr gesagt das ich deswegen massive psychische Probleme habe.


Das konnte er ja nur, weil du anscheinend selber (siehe oben) schon der SB die Angaben offenbar zu Kenntnis gegeben hattest und dieser SB damit erst die Möglichkeit gegeben hast diesen Angaben dem Gutachter dann auch zu übermitteln.

Ich habe meiner SB gesagt das ich gerne Kontakt zum Gutachter aufnehmen wollte. Das wurde von ihr aber abgeblockt.

Ich befürchte da kannst du mit einer Strafanzeige rein gar nichts machen, wenn du (so wie es grad ausschaut) selber die Möglichkeit zu diesem Verlauf des Vorgangs und auch zu dem von dir daraus dann entstandenen Empfinden gesetzt hast.
Darum wäre es wohl auch nicht ganz unproblematisch (und kann wohl eher ein Schuss werden der evtl. gegen dich selber nach hinten losgeht, wenn die SB dann mit einer Gegenanzeige antwortet) nun mit einer Strafanzeige gegen den SB zu schiessen, wenn man selber auslösender Verursacher (derjenige der die Daten der SB zur Kenntnis gab) des Vorgangs ist, wie er nun leider bei dir ablief.

Das denke ich auch. In der Antwort meiner Beschwerde wurde folgendes geschrieben:
Zusammenfassend möchte ich Ihnen mitteilen, dass sich Frau H. und auch Herr S. entsprechend der Vorgaben des Gesetzgebers verhalten haben. Allerdings kann ich auch teilweise Ihre Verärgerung nachvollziehen.

An der Aussage kann man ja schon sehen das die wohl selber die Gesetze nicht kennen.


Das Einzige was eventuell sinnvoll wäre, ist es das Gutachten anzuzweifeln mit der Begründung, dass der Gutachter seine Begutachtung auf Fremderzählungen von einer Nichtfachkraft erstellt hat, was unzulässig ist.
Dazu sollte man den ÄD anschreiben und ihn zusätzlich zum auszuführenden Grund auch auf die mögliche Konsequenz von fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Falschgutachten hinweisen, als auch zu ordentlichen persönlichen Begutachtung und korrekten Gutachteerstellung auffordern.

Das ist schon geschehen. Es sollte ein neues Gutachten erstellt werden das habe ich aber abgelehnt weil der Gutachter mir gleich mitgeteilt hat, das er an dem Gutachten festhalten wird. Warum auch immer. Mein behandelnder Arzt hat zu dem Gutachten eine Stellungnahme geschrieben und direkt zum ärztlichen Dienst geschickt. Diese wurde bisher total ignoriert.

Und wenn du tatsächlich gegen die SB was machen willst, dann wäre hier allenfalls eine Fachaufsichtsbeschwerde zweckmäßig, wegen Falschberatung oder unterlassener Beratung darüber, dass du die gesundheitlichen Angaben zu dir nur direkt dem Ärzt vom ÄD benennen brauchst, aber niemals einem SB gegenüber angeben musst.

Eine 2 seitige Beschwerde habe ich geschrieben die auch zur Geschäftsführerin der entsprechenden Geschäftsstelle ging. Die Dame hat einen Mitarbeiter beauftragt sich zu kümmern. Das tat er ja scheinbar auch aber auf das wesentliche wurde gar nicht erst eingegangen. Obwohl ich den schon 2 mal angeschrieben habe mit bitte um Stellungnahme.

Ich habe selber leider in der ganzen Sache auch Fehler gemacht weil ich einfach zu eingeschüchtert war aber das sowas scharmlos von einer SB ausgenutzt wird ist eine Frechheit.

Gruß
Sani
 

Sani73

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Hallo Verona,

Ich habe eine schwachsinnige Einliederungsvereinbarung unterschrieben obwohl ich nicht mal wusste was das ist. Meine SB hatte mir so viel zum unterschreiben vorgelegt und nichts richtig erklärt. Was ich da genau unterschrieben habe wurde mir erst im nach hinein klar. Ja, ja ich weiß ist nicht gut von mir gewesen.

Die Aussage die meine Sachbearbeiterin dem Gutachter mitgeteilt hat. Das steht im Teil A des Gutachtens.
Da ich selber meinen Arbeitsplatz gekündigt habe wurde nachgefragt warum und ich habe wahrheitsgemäß geantwortet. Wurde wegen einer OP von meinem AG gemobbt, bedroht usw. und das ist nicht so spurlos an mir vorbei gegangen.
Schweigepflicht habe ich zum Glück nicht unterschrieben weil ich damit vorher schon mit meiner Krankenkasse schlechte Erfahrungen gemacht habe.

Gruß
Sani
 

Sani73

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Ich danke euch allen für die zahlreichen Antworten.

Es würde das Forum sprengen wenn ich hier alles schreiben würde was da noch so alles abgegangen ist.

Mal was zum Datenschutz:
Ich befinde mich in orthopädischer und auch psychologischer Behandlung. Ich habe alle ärztlichen Befunde in einem Umschlag gesteckt und die bei der Agentur abgegeben. Einige Tage später rief mich der Gutachter an und wollte von mir die Telefonnummer meiner Therapeutin. Die habe ich ihm nicht gegeben, warum sollte ich auch. Außerdem befand sich meine Therapeutin zu dem Zeitpunkt bereits im Mamaschutz. Das sagte ich dem worauf er meinte das sei ja egal dann könnte sie jawohl trotzdem noch einen Bericht schreiben.
Habe ihm gesagt das ein Bericht von ihr bei meinen Unterlagen sei worauf er mir sagte das der bei ihm nicht angekommen sei.
Na was da wohl mit meinem zugeklebten Umschlag auf dem Weg zum ärztlichen Dienst passiert ist. Mein Hausarzt hat den Bericht dann gefaxt.

Nach diesem Telefonat hatte ich ein Gespräch mit meiner SB wo ich ihr mitgeteilt habe das ich beim Probearbeiten gemerkt habe das ich das psychisch und auch körperlich nicht mehr schaffe. Sie hat dem Gutachter dann aber (laut Teil A) mitgeteilt das sich bei mir massive psychische Probleme eingestellt haben. Das Gelenktechnische hat sie gleich einfach mal weggelassen.

Und noch was aus dem Antwortschreiben zu meiner Beschwerde.

Wenn Sie keine Schweigepflichtsentbindung zu lassen wollen, bleibt nur der Weg über eine persönliche Begutachtung durch den ärztlichen Dienst

Komisch das ich dann trotzdem ich das Teil nicht unterschrieben habe nicht eingeladen wurde zu einer persönlichen Begutachtung.

Vielleicht sollte ich mich gar nicht mehr mit der Sache beschäftigen aber irgendwo will ich eine vernünftige Antwort.

Falle demnächst aus dem Leistungsbezug weil mich mein Arzt Au geschrieben hat auch wegen der Sachlage. Im August fahre ich in eine orthopädische Reha bis dahin bleibe ich auch AU .
Wenn bei mir doch so massive psychische Probleme vorliegen dann verstehe ich nicht warum mich die Rentenversicherung nicht in eine psychosomatische Reha schickt. Die haben ja genau die gleichen Unterlagen gehabt wie der ärztliche Dienst der AfA .

Gruß
Sani
 
E

ExUser 12040

Gast
Ich danke euch allen für die zahlreichen Antworten.


Mal was zum Datenschutz:
Ich befinde mich in orthopädischer und auch psychologischer Behandlung. Ich habe alle ärztlichen Befunde in einem Umschlag gesteckt und die bei der Agentur abgegeben.

So etwas nie, aber auch nie wieder machen!!

Einige Tage später rief mich der Gutachter an und wollte von mir die Telefonnummer meiner Therapeutin. Die habe ich ihm nicht gegeben, warum sollte ich auch. Außerdem befand sich meine Therapeutin zu dem Zeitpunkt bereits im Mamaschutz. Das sagte ich dem worauf er meinte das sei ja egal dann könnte sie jawohl trotzdem noch einen Bericht schreiben.

Kann der das bestimmen?


Habe ihm gesagt das ein Bericht von ihr bei meinen Unterlagen sei worauf er mir sagte das der bei ihm nicht angekommen sei.

Hat du dir die Überreichung der Unterlagen bestätigen lassen? Hat die SB das dokumentiert? Also, wie gehabt; Akteneinsicht fordern.
Dann Beschwerde wegen unsachgemäßen Umgang mit geschützen Daten.



Wenn bei mir doch so massive psychische Probleme vorliegen dann verstehe ich nicht warum mich die Rentenversicherung nicht in eine psychosomatische Reha schickt. Die haben ja genau die gleichen Unterlagen gehabt wie der ärztliche Dienst der AfA .

Wenn dein Arzt die AU aufgrund Rücken schrieb und den Reahantrag darauf ausstellte, sind Rückenbeschwerden die zu behandelnden. Diese müssen ja nicht psychosomatisch sein.
Sei froh. sooo dolle sind die Kliniken auch nicht. Und in einer Reha für Orthopädie findest du auch einen Arzt oder Psychologen mit dem du sprechen kannst.
..........
 

Anna B.

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Hallo

tröste dich...mich haben sie auch nicht eingeladen...haben mir zwar gedroht..wenn sie nicht die Schweige..dann müssen wir den Anspruch auf ALG I neu prüfen...
das können die von mir aus machen, bis sie umfallen...

als ich dann ob dieser Nötigungen mir selber treu geblieben bin und trotz all dem Druck die Schweigepflichtentbindungen nicht unterschrieben habe, hat man kurzerhand die zahlung des ALG I nach 6 monaten eingestellt...
6 Monate lang Drohungen, Einschüchterungsversuche, Nötigungen usw. usw...
als ich mich dann schriftlich in Nürnberg beschwerte und dann darum bat: wann ist endlich mein Termin beim ärztl. Dienst der agentur?
bekam ich die Antwort, dass die Damen und herren in meiner örtl. Agentur alles richtig gemacht hätten und ich von denen dann wieder höre...eine ärztl. Begutachtung wäre nun eingeleitet worden..

nix war eingeleitet..statt das die sich vernünftig bei mir melden, ging das fröhlich mit diesen Nötigungen weiter...bis dann der Leiter der Behörde versuchte mich dermassen einzuschüchtern, dass ich aufgestanden bin und ihm sagte: ab jetzt nur noch über meinen Anwalt...und schwupps kam die einsstellung der Leistung...wegen fehlender Mitwirkung..
hahaha....
für die Darstellung des Sachverhalts für das Sozialgericht, scheuten die sich nicht, auch noch die akten zu manipulieren..angeblich hätte ich vor 8 monaten einen Termin für eine ärztl. Begutachtung gehabt und wäre dort nicht erschienen...
naja, nix hab ich gehabt, für den Tag lediglich eine Einladung bei meiner SB , die ich absagen mußte, da ich z.der Zeit 14 Tage au war....zum Glück hat mein Anwalt diese Absage mitsamt der AU -Bescheinigung dort hingeschickt..
jetzt läuft die Klage...und es blebit abzuwarten, was dabei herauskommt..

ich habe Recht, ich kenne auch die Mitwirkungsfplcihten..aber ob ich Recht bekomme..das liegt in des Richters Hand..
 

hartaber4

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beachte die 3 Monats Frist um einen Strafantrag zu machen.
Bitte keine Anzeige, sondern Strafantrag - sonst wird das gleich wieder abgebügelt.

Im gleichen Zuge solltest Du einen Befangenheitsantrag stellen.

Vergiss auch bitte nicht den Gutachter. Auch an diese Adresse sollte ein Anhang mit einer Stellungnahme zu dem erstellten Gutachten (IZG) gehen.

??

§ 78 StGB Verjährungsfrist

(1) Die Verjährung schließt die Ahndung der Tat und die Anordnung von Maßnahmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) aus. § 76a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.
(2) Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht.
(3) Soweit die Verfolgung verjährt, beträgt die Verjährungsfrist 1.dreißig Jahre bei Taten, die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind,
2.zwanzig Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als zehn Jahren bedroht sind,
3.zehn Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als fünf Jahren bis zu zehn Jahren bedroht sind,
4.fünf Jahre bei Taten, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr bis zu fünf Jahren bedroht sind,
5.drei Jahre bei den übrigen Taten.

(4) Die Frist richtet sich nach der Strafdrohung des Gesetzes, dessen Tatbestand die Tat verwirklicht, ohne Rücksicht auf Schärfungen oder Milderungen, die nach den Vorschriften des Allgemeinen Teils oder für besonders schwere oder minder schwere Fälle vorgesehen sind.
 

Sani73

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Hallo,

ich brauche jetzt etwas um mich durch die Beiträge durchzuwusseln aber ich werde das schon schaffen. :icon_smile:

Vielleicht hätte ich noch erwähnen sollen das ich mir bereits bevor ich mich bei der AfA gemeldet habe Hilfe beim sozialpsychatrischen Dienst geholt habe.
Das war noch zu einem Zeitpunkt wo es mir psychisch wirklich noch total bescheiden ging. Davon weiß die AfA aber gar nichts.

Mir wurde dort super geholfen.

Auch jetzt wo ich total den Stress mit der AfA habe. Meine Sozialarbeiterin dort steht in der Angelegenheit total hinter mir. Sie sagte mir auch das von der AfA und auch vom JC sehr oft fehlerhafte Gutachten kommen.

Ich habe auch zu meiner Sozialarbeiterin gesagt das meine SB sogar vor hatte mich in eine Werkstatt für psychisch Kranke zu stecken. Dazu meinte sie nur das ich davor keine Angst haben müsste weil es mir dafür noch viel zu gut geht und das die mich gar nicht annehmen würden.
Das würden SB gerne machen damit sie sich mit dem Kunden nicht mehr beschäftigen müssten.

Zu den nächsten Terminen kommt sie auch mit damit meiner SB der Wind aus den Segeln genommen wird. :icon_smile:
Allerdings werden wir da nicht erwähnen wer die Dame eigentlich ist oder sollte wir das dann doch besser erwähnen?

Gruß
Sani
 
E

ExUser 12040

Gast
Zu den nächsten Terminen kommt sie auch mit damit meiner SB der Wind aus den Segeln genommen wird. :icon_smile:
Allerdings werden wir da nicht erwähnen wer die Dame eigentlich ist oder sollte wir das dann doch besser erwähnen?

Gruß
Sani

Das ist erstmal super eine Begleitung zu haben. Als Zeugin fällt sie aber mehr oder weniger raus.
Aus Sicht der SA ist es ungünstig zu verschweigen, dass es ihr Job ist, dich zu unterstützen. Wenn sie professionell ist, wird sie das nicht machen. Ist nicht nur für die Abgrenzung zum Klientel notwendig.
Sie kommt vom sozialpsychiatrischem Dienst! Sie wird es sagen, das ist meine Auffassung.

Wenn sie es macht, bestätigtst du die SB und das kann für dich negativ ausgehen. Dann schieben die dich auf die Schiene -Psychisch erkrankt- . Das wird aktenkundig. Die SB dokumentiert das.

Hast du Bekannte, Freunde oder kannst du hier im Forum jemanden fragen?
 
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