Amtsritter
Elo-User*in
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Vorgeschichte: Ich bin seit langem Jahren reibungslos Kunde der Sozialagentur. Ich habe einen Nebenverdienst von Euro 100.
Ich habe immer einen endgültigen Bescheid erhalten. Der Nebenverdienst blieb gleich hoch.
Ich habe einige Jahre keine Abrechnung zu Nebenkosten abgegeben. Der Sachbearbeiter forderte diese nach.
Ich hatte einen Überschuss an Erstattungen, die ich ihm mitteilte.
Jetzt:
1) Meinem Antrag auf Fortbewilligung wurde nur vorläufig stattgegeben. Grund seien meine Einkünfte i.H.v. 100 Euro, deren Höhe zweifelhaft sei. Es wurde auf eine maschinelle Abrechnung verwiesen, die noch kommen würde.
2) Der Rückforderungsbescheid wegen der Erstattungen über mehrere Jahre wurde ohne Rechtsgrund erstellt..
Hiergegen richteten sich meine beiden Widersprüche.
Zu 1) Erlass eines endgültige Bescheides
Zu 2) Änderungsvorschrift für die Rückforderung von Erstattungen, die bis 2016 gingen.
Der Sachbearbeiter erließ einen Abhilfebescheid gegen die vorläufige Gewährung, ohne einen neuen endgültigen zu erstellen.
Ich bin also in einigen Tagen ab dem 01.09.19 ohne Anspruch.
Ich halte die Verweigerung des endgültigen Bescheides für eine schikanöse Maßnahme.
a) Der Sachbearbeiter hätte keinen vorläufigen Bescheid erstellen dürfen sondern einen endgültigen
b) Für die Rückforderung hätte er Änderungsvorschriften nennen müssen.
c) Er hätte die Leistungen weitergewähren müssen. Er hat Gott gespielt.
Ich habe vor:
- Gegen den Abhilfebescheid Widerspruch einzulegen
- Eine Beschwerde über den Vorsteher anzudrohen, falls nicht pünktlich weitergezahlt wird
- Einen Antrag auf Befangenheit gegen den Sachbearbeiter zu stellen
- Schadensersatzansprüche in Aussicht zu stellen
- Auf die mögliche Strafbarkeit hinzuweisen (evt. böswillige Rechtsverfolgung, das ist was für die Juristen)
Ich habe immer einen endgültigen Bescheid erhalten. Der Nebenverdienst blieb gleich hoch.
Ich habe einige Jahre keine Abrechnung zu Nebenkosten abgegeben. Der Sachbearbeiter forderte diese nach.
Ich hatte einen Überschuss an Erstattungen, die ich ihm mitteilte.
Jetzt:
1) Meinem Antrag auf Fortbewilligung wurde nur vorläufig stattgegeben. Grund seien meine Einkünfte i.H.v. 100 Euro, deren Höhe zweifelhaft sei. Es wurde auf eine maschinelle Abrechnung verwiesen, die noch kommen würde.
2) Der Rückforderungsbescheid wegen der Erstattungen über mehrere Jahre wurde ohne Rechtsgrund erstellt..
Hiergegen richteten sich meine beiden Widersprüche.
Zu 1) Erlass eines endgültige Bescheides
Zu 2) Änderungsvorschrift für die Rückforderung von Erstattungen, die bis 2016 gingen.
Der Sachbearbeiter erließ einen Abhilfebescheid gegen die vorläufige Gewährung, ohne einen neuen endgültigen zu erstellen.
Ich bin also in einigen Tagen ab dem 01.09.19 ohne Anspruch.
Ich halte die Verweigerung des endgültigen Bescheides für eine schikanöse Maßnahme.
a) Der Sachbearbeiter hätte keinen vorläufigen Bescheid erstellen dürfen sondern einen endgültigen
b) Für die Rückforderung hätte er Änderungsvorschriften nennen müssen.
c) Er hätte die Leistungen weitergewähren müssen. Er hat Gott gespielt.
Ich habe vor:
- Gegen den Abhilfebescheid Widerspruch einzulegen
- Eine Beschwerde über den Vorsteher anzudrohen, falls nicht pünktlich weitergezahlt wird
- Einen Antrag auf Befangenheit gegen den Sachbearbeiter zu stellen
- Schadensersatzansprüche in Aussicht zu stellen
- Auf die mögliche Strafbarkeit hinzuweisen (evt. böswillige Rechtsverfolgung, das ist was für die Juristen)