Sachbearbeiter schickt mir nun zum zweiten Mal dreizehn Vermittlungsvorschläge mit Rechtsfolgenbelehreung auf einmal

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Junggeselle

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Hallo Forum,

ich wollte mal fragen wie sich das verhält, wenn mir meine Sachbearbeiter einen dicken Briefumschlag mit sage und schreibe 13 Vermittlungsvorschlägen schickt, alle mit RFB und ungefähr für meinen erlernten Beruf.

Laut EGV muss ich pro Monat 4 Eigenbemühungen vorweisen und mich auf VV bewerben, also nichts außergewöhnliches.

Die Gespräche bei meiner SB sind immer super locker und NIE fragt sie nach älteren VV , die sie mir mal geschickt hatte. Im Gegenteil: Ich erwähne ab und zu, das ich mich auf dieses und jenes von ihr beworben hatte mit dem und dem Ergebnis.

Sie meint immer wieder, das ich mich nur auf ihre Vorschläge bewerben soll, wenn mir die Stelle zusagt und ich mich bewerben möchte. Dennoch gibt sie mir immer nur VV mit RFB dazu.

Der ein oder andere könnte hier eine Falle wittern, das wenn sie mit 13 Stellen schickt und mich auf kaum was bewerbe, dann kann mich das JC vernichten. Aber so ist meine SB nicht drauf, sie verzichtet sogar darauf mir irgendwas berufsfremdes zuzuschicken oder Leiharbeit.

Dennoch: 13 VV mit RFB in einem Brief und das nun zum 2. mal, normal ist das nicht oder?

Ich habe nur Angst weil sie nun für einen Monat nicht da ist und mich ihre Vertretung theoretisch ziemlich in die Pfanne hauen könnte, wenn sie mich zum Termin einlädt (falls einer kommt) und ich nicht die 13 Bewerbungen vorweisen kann, weil ich laut meiner SB nur Stellen beachten soll, die mir persönlich zusagen.

Was meint ihr: Auf alle 13 VV bewerben und das nächste mal mit meiner SB reden? Weiß nicht wie ich ihr das mitteilen soll, ohne das es so rüber kommt als würde ich ihre Hilfe nicht annehmen wollen. Viele könnten dankbar sein, wenn sie so eine SB haben wie ich, die einem sogar viele Freiheiten lässt und versucht einem Druck abzunehmen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

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AW: SB schickt mir nun zum 2. mal 13 (!!!) VV mit RFB auf einmal

13 Vermittlungsvorschlägen schickt, alle mit RFB und ungefähr für meinen erlernten Beruf.

meine SB nicht drauf, sie verzichtet sogar darauf mir irgendwas berufsfremdes zuzuschicken oder Leiharbeit.

Dennoch: 13 VV mit RFB in einem Brief und das nun zum 2. mal, normal ist das nicht oder?
Was hindert Dich denn daran, Dich zu bewerben?

VV die passend sind und keine Leiharbeit.
 

DonOs

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AW: SB schickt mir nun zum 2. mal 13 (!!!) VV mit RFB auf einmal

E-Mail und Telephon sollten Privat bleiben, sofern man nicht zeitnah erreichbar sein möchte. Deshalb bewirbt man sich postalisch, womit man seiner Mitwirkungspflicht vollumfänglich nachkommt.

..., warum ist man der SB nicht dankbar, dass sie soviele VV versendet.

Dankbar sein für 13 VV +RFB ? JungeJunge, der Wind hat sich im Forum aber gedreht :popcorn:

Da dies im ALG II Bereich gepostet worden ist, gehe ich davon aus, daß du ALG II Empfänger bist. Aufgrund der Fülle der VV +RFB , wären mir zumindest die Hände gebunden, meiner Mitwirkungspflicht zur Bewerbung aller VV nachzukommen. Pro Bewerbung können schon mal 5,-€ zusammen kommen, was wiederum rund 65,-€ für diese VV ausmachen könnte.

Eine Verauslagung durch den Regelsatz wäre mir finanziell überhaupt nicht möglich, auch nicht zumutbar, daß wären gute 15% des Regelsatzes, der dafür aber nicht vorgesehen ist. Um meinen guten Willen zu zeigen, würde ich 1-2 Bewerbungen abschicken, dafür die Bewerbungskosten geltend machen, sowie darauf aufmerksam machen, daß dir weitere Bewerbungen aufgrund finanzieller Gegebenheiten nicht möglich sind und man vorab Finanzierung beantragt.

Das JC wird sich da natürlich quer stellen, daß soll aber nicht das Problem des gemeinen Elo sein. Deinen Willen hast du gezeigt, ebenso wie man aus der Zwickmühle hinaus kommen könnte, vorab Bewerbungskosten. Den Ball hast du also dem JC zugespielt.

Wenn das JC unter Androhung der Leistungskürzung die Bewerbungsbemühung abverlangt hat das JobCenter mehr Mittel zur Verauslagung von Bewerbungskosten, als der Hilfsempfänger.

Warum ist die Vorkasse des Leistungsempfängers zumutbar, die des JC aber nicht? Die haben, anders als der gemeine Elo die Mittel! Der Regelsatz gibt diese finanziellen Aufwendungen nachweislich nicht her. Wie kommt also ein JC darauf, davon auszugehen, wo es doch nicht im Regelsatz enthalten ist, daß der Leistungsempfänger diese Kosten aufbringen kann?

Weil man es mit sich machen läßt!

Ich würde es nicht einsehen wollen, daß der Erwerbslose am sparsamsten sein muss, mit dem wenigsten auskommen muss, aber die vom JC auferlegten Pflichten vorab finanzieren soll.


Womit wir beim Thema Blindbewerbungen angekommen sind

Es gab da mal ein Urteil mit folgendem Wortlaut:

Es ist unzumutbar einem Hilfebedürftigen aufzubürden monatlich eine starre Mindestanzahl (Fiktiv: 10 Stück) an Bewerbungen vorzulegen und ihn damit zu verpflichten, aussichtslose Blindbewerbungen abzuschicken. Es ist zumindest geboten, die Verpflichtung zu einer bestimmten Anzahl von Bewerbungen als Durchschnittswert vorzugeben, um eine flexible Handhabung zu ermöglichen.

S 37 AS 11713/05 https://openjur.de/u/273184.html
Die Kammer hält es für nicht zumutbar, einem ernsthaft um Eingliederung bemühten Arbeitsuchenden, woran hier keine Zweifel bestehen, die Verpflichtung aufzubürden, sein Monatspensum mit aussichtslosen Blindbewerbungen zu füllen.

Bei 13 VV +RFB sind das meiner Meinung nach Blindbewerbungen. Anhand der Bewerbungskostenübernahme von höchstens 260,-€ im Jahr und die Tatsache das pro Bewerbung pauschal circa 5,-€ erstattet werden, ergeben sich pro Monat 4-5 Bewerbungen.

Bisher gab es ja wohl keine Einwände gegen die Flut an Bewerbungen sowie Kostenerstattung? Also flutet man fleißig die VV .

Sollte das des Öfteren vorkommen, würde ich eine Eingabe tätigen, mit dem Verweis, daß ich keine kostenlosen Kredite, die das Existenzminimum regelmäßig unterschreiten, zukünftig gewillt bin, ein zu beräumen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 58736

Gast
AW: SB schickt mir nun zum 2. mal 13 (!!!) VV mit RFB auf einmal

@DonOs:
Ist ja alles toll, was Du hier an Informationen produzierst, damit man sich nicht bewerben muss.

Diese generelle Antihaltung ist hier doch gar nicht notwendig, ausser man will nun wirklich keine Arbeit finden und ist auf Konfrontationskurs.

Aus dem Eröffnungspost geht doch klar hervor, dass es sich um beruflich geignete Stellen handelt.
Es geht auch hervor, dass SB umgänglich ist und noch nicht einmal Helferstellen oder Leiharbeit anbietet.

Was hat das dann mit Blindbewerbungen zu tun?

Was soll der Hinweis auf 5€/Bewerbung, wenn man sich auch anderweitig bewerben kann?
Nicht vergessen, was ich oben schrieb: „Geeignete Stellen“.

Dein ganzer Post ist aufgebaut auf Abwehr, die in dem Fall doch gar nicht angebracht ist.
Dann kommst Du auch noch mit „Wind gedreht im Forum“, „weil man es mit sich machen lässt“.

Mir waren aber die pawlowschen Reflexe vollkommen klar.
Also keine Angst, die Mehrheit im Forum wird so denken wie Du.

Ob man damit bei vernünftigen VV besser fährt, bezweifle ich stark.
 
D

Dinobot

Gast
AW: SB schickt mir nun zum 2. mal 13 (!!!) VV mit RFB auf einmal

.Was meint ihr: Auf alle 13 VV bewerben und das nächste mal mit meiner SB reden? .

Erst einmal die VV sortieren:

In, wo nur schriftliche Bewerbungen vom AG vorgegeben wurde.

auf die sich dann bewerben. Möglichst per Mail. Hat der AG keine angegeben, mal im Internet recherchieren. Meist ist immer eine irgendwie zu ermitteln.

Dann, wo nur oder auch telefonische Bewerbungen vorgegeben sind.

Dort dann anrufen und Vorstellungsgespräch vereinbaren
Ebenso, wo nur persönliche Vorstellungsgespräche möglich sind.

Viele könnten dankbar sein, wenn sie so eine SB haben wie ich, die einem sogar viele Freiheiten lässt und versucht einem Druck abzunehmen.

Wirklich dankbar solltest du der SB nur sein, wenn Du schon im Voraus einen Blanko-Antrag auf Erstattung von Fahrtkosten erhalten hast. Ansonsten bitte gleich formlos und nachweisbar beantragen.

Ich vermute mal-- Du hast noch keinen . Nur darum ist die dann wahrscheinlich so nett -gehen doch die Fahrtkosten ansonsten dann wahrscheinlich auf Deine Kosten.

Ebenso könnte das der Grund sein, wenn die SB dir auch noch keinen Blanko- Antrag auf Erstattung von Bewerbungskosten ausgehändigt haben sollte. Das solltest du dann auch unverzüglich nachholen. Ansonsten bleibst du nämlich auch auf diesen Kosten sitzen.

Verabrede alle möglichen Bewerbungen ansonsten persönlich -und beantrage dann für alle die Fahrtkosten -unverzüglich. Dann wirst du sehen, ob die dann noch weiter freundlich bleibt.

Vor Ort dann überall Visitenkarten geben lassen oder für dieses AG gleichzeitig ein Blankoformular mitnehmen, in welchem der AG ausfüllt, dass er die Fahrtkosten nicht übernimmt. Somit hättest du dann auch Nachweise für die Gespräche.

Übrigens erfährst Du bei Dieser Vorgehensweise auch nebenbei -ob die jeweilige Stelle überhaupt noch frei ist. Wenn nicht, Namen des Mitarbeiters erfragen und notieren.

Wenn Du dann für alle VV die Erstattung von Bewerbungskosten und Fahrtkosten für Bewerbungsgespräche beantragt hast -dann wird die VV Flut beträchtlich abnehmen. Davon kannst du ausgehen. das sind zumindest meine bisherigen Erfahrungswerte dazu.

Meistens hat auch gar nicht die SB dieses VV verfasst oder versendet. Insofern sind deren Aussagen oder Hinweise unerheblich.
 

DonOs

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AW: SB schickt mir nun zum 2. mal 13 (!!!) VV mit RFB auf einmal

also was spricht gegen Bewerbungen?

Das hab ich bereits versucht zu erläutern, vielleicht nochmal lesen und verinnerlichen. Es spricht generell nichts dagegen sich zu bewerben, daß habe ich nicht behauptet. Bei 13 Zwangs-Angeboten allerdings, ist es mit dem Regelsatz nicht mehr vereinbar das ganze Auszulegen, meiner Meinung nach vollkommen nachvollziehbar. Und ich rede hier nur von Bewerbungen, die ganzen eventuell zu Stande kommenden Vorstellungsgespräche und deren Kosten, nicht erwähnt. Auch sehen Gerichte dies als aussichtslose Blindbewerbungen an. Wie du das ganze angehen würdest, steht auf einen anderen Blatt und soll mich nicht tangieren.

Wer lange genug im Forum dabei ist, weiß, daß man sich nicht via Telephon/E-Mail bewirbt, es sei denn, es ist wirklich eine gute Anstellung (Keine ZAF -PAV-Klitsche). Wenn man allerdings immer Bewerbungskosten geltend macht, dann hört sowas (13VV+RFB ) ganz schnell wieder auf.

Da der Threadsteller Meinungen erbeten hatte, habe ich mir doch Dreist erlaubt, auch meine Kundzutun, noch Fragen? Dann gerne via PN.
 

götzb

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AW: SB schickt mir nun zum 2. mal 13 (!!!) VV mit RFB auf einmal

Hier kommt wieder das klugheitsinkompatible Argument auf, ob man denn überhaupt arbeiten wolle.

Das ist ja das Problem, egal ob man arbeiten will oder nicht, der ggf. Jobcenter Terror trifft beide Gruppen, und nicht arbeiten zu wollen, ist weder illegal, noch unmoralisch, in der heutigen Gesellschaftsform.

Letztlich wäre es sinnvoll, in Zukunft nur noch Vermittlungsvorschläge an die zu senden, die arbeiten wollen, das ist ja noch die überwiegende Mehrheit,
und wer das nicht will, wird in Ruhe gelassen, denn dadurch könnten einige MRD an Kosten für den ganzen Bürokratie Apparat und sinnlose Zwangsmaßnahmen gespart werden.

Arbeit ist keine zwangsläufig positive Sache.

Strategie sollte sein, Belohnung der Aktiven, nicht Bestrafung der nicht Aktiven...
 

Sowhat

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AW: SB schickt mir nun zum 2. mal 13 (!!!) VV mit RFB auf einmal

Das ist hier im Forum ein Schwachsinn mit den schriftlichen Bewerbungen. Kein AG will von erwachsenen Menschen über 30 heute mehr Bewerbungsmappen sehen, das ist was für Schüler, die einen Ausbildungs- oder Praktikumsplatz suchen und eventuell wenn man Ingenieur, Doktor oder sonstwas Akademisches ist und sich da um eine entsprechende Stellung bewirbt.

Ich habe ja vom JC nicht mal die Fahrtkosten zu Meldeterminen bekommen. Die müssen hier in Bayern jetzt erstmal gesammelt werden und für Fahrten mit dem PKW gabs bis vor kurzem gar nichts, nur Fahrkarten für Öffentliche Verkehrmittel, wobei die Hinfahrt immer vorgelegt werden musste. Für die Heimfahrt gabs dann eine Fahrkarte und das Geld für die Hinfahrt wurde überwiesen.
Und Kosten für schriftliche Bewerbungen mussten auch erst gesammelt werden, bis 50€ zusammen sind und dann dürfen die Kosten beantragt werden. Allerdings Bewerbungsmappen, Druckerpapier, Toner bzw. Kopien, DIN A4 Umschläge und Briefmarken da wäre ich mit 5€ sowieso nur schwerlich hingekommen.
Habe ich immer per Email verschickt meine Bewerbungen und bekam auch schöne Absagen. Denn in meinem Alter, kaufmännisch und schwerbehindert sind die Stellen leider immer schon rar gewesen, auch im ÖD.
 
E

ExUser 2606

Gast
AW: SB schickt mir nun zum 2. mal 13 (!!!) VV mit RFB auf einmal

Nicht arbeiten zu wollen kann man sich aber nur leisten, wenn man seinen Lebensunterhalt anderweitig sicherstellen kann. Man kann ja wohl nicht erwarten, dass die Allgemeinheit diese Lebenseinstellung finanziert.

Wenn die SB so locker drauf ist, verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum man die Probleme mit den VVs nicht einfach anspricht.
 

Berenike1810

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AW: SB schickt mir nun zum 2. mal 13 (!!!) VV mit RFB auf einmal

Das Bundessozialgericht, Urteil vom 03.05.2018 I
- B 11 AL2/17 R -

sagte:

....."Das Gericht führte aus, dass bei mehreren Beschäftigungsangeboten, die in einem
so engen zeitlichen Zusammenhang unterbreitet werden, dass sie der arbeitslosen
Person gleichzeitig vorliegen, von einem einheitlich zu betrachtenden
Lebenssachverhalt auszugehen ist. Bewirbt sich derArbeitslose in einer solchen
Situation nicht, muss dies als einheitliches versicherungswidriges Verhalten
gewertet werden. Ein einziges versicherungswidriges Verhalten darf jedoch nicht
mehrfach sanktioniert werden."

Hier hat ein gelernter Koch 3 VV in einem Brief bekommen und sich auf keinen Vorschlag beworden.

....Mit drei
Bescheiden stellte die Beklagte den Eintritt einer dreiwöchigen, einer
sechswöchigen und einer zwölflwöchigen Sperrzeit fest.


Berenike
.
 
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Fairina

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AW: SB schickt mir nun zum 2. mal 13 (!!!) VV mit RFB auf einmal

Berenike, bin ich gerade in einem falschen Beitrag? Es geht doch darum, das der TE schon 2 mal 13 VV erhalten hat und ob das nicht ein bißerl viel ist.
 

Berenike1810

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AW: SB schickt mir nun zum 2. mal 13 (!!!) VV mit RFB auf einmal

@Junggeselle sollte aber schon wissen, daß es in so einem Fall

>und ja, es ist sogar a bisserl sehr viel<

keine mehrfach Sanktionen geben kann !

Das probieren die nämlich allerorts.

Er kann ja die in der EGV (?) vereinbarten Bewerbungen durchführen.

Am Besten, er telefoniert erst einmal, um zu erfahren, wie steinalt die Stellenausschreibungen tatsächlich sind.

Berenike
.

 

Fairina

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AW: SB schickt mir nun zum 2. mal 13 (!!!) VV mit RFB auf einmal

Das sowieso Berenike. Die ach so tolle Seite der AfA /JC ist nicht mal im Ansatz wert, was eine Page je Stunde kostet.
 

götzb

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AW: SB schickt mir nun zum 2. mal 13 (!!!) VV mit RFB auf einmal

Nicht arbeiten zu wollen kann man sich aber nur leisten, wenn man seinen Lebensunterhalt anderweitig sicherstellen kann.
Du setzt "nicht arbeiten wollen" mit Arbeit ablehnen, wenn "Angebot mit Rfb . kommt" gleich.
Wäre ich Arbeitgeber, würde ich mit den Jobcenter nur zusammenarbeiten, wenn es mir garantiert, nur Leute zu vermitteln, die ihren Vermittlungsvorschlag ohne Rechtsfolgebelehrung erhalten.
 

Curt The Cat

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Moinsen Junggeselle ...!

Du bist sicherlich erstaunt, wieviel Platz im Thementitel so ist. Ich war mal so frei und habe die Meisten der "Akün" im Titel Deines Fadens durch richtige Worte ersetzt. Mir gehen nämlich diese "Akün", schon im Titel eines Fadens, ein bißchen auf den Senkel ...

In diesem Sinne also - und weitermachen ...!


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