S 8 AS 44/05 ER SG Stade 07.09.2005
Das SG Stade hat am 07.09.2005 folgenden Beschluß gefaßt:
Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn die AG das Hausgrundstück des AS zwar einerseits als geschütztes
Vermögen im Sinne des § 12 SGB II ansieht, andererseits aber bei der Berechnung der angemessenen Kosten für
Unterkunft und Heizung iS des § 22 SGB II die gleichen Maßstäbe wie bei Mietern anlegt.
Hier zum Urteil https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/export.php?id=25488&exportformat=PDF
Das SG Stade hat am 07.09.2005 folgenden Beschluß gefaßt:
Es ist deshalb nicht zu beanstanden, wenn die AG das Hausgrundstück des AS zwar einerseits als geschütztes
Vermögen im Sinne des § 12 SGB II ansieht, andererseits aber bei der Berechnung der angemessenen Kosten für
Unterkunft und Heizung iS des § 22 SGB II die gleichen Maßstäbe wie bei Mietern anlegt.
Hier zum Urteil https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/export.php?id=25488&exportformat=PDF
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