70 Prozent des ALG-II-Regelsatzes reichen aus
Das Arbeitslosengeld II darf bis auf 70 Prozent gekürzt bleiben, solange ein Gericht nicht endgültig über den Widerspruch des Betroffenen entschieden hat. Das Dortmunder Sozialgericht hat den Versuch einer 28-jährigen Frau zurückgewiesen, ihren Anspruch auf den vollen Regelsatz im gerichtlichen Eilverfahren durchzusetzen. Es sei unzulässig, der endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren vorwegzugreifen
S 22 AS 206/05 ER
Hier zum Urteil https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?id=24701
Das Arbeitslosengeld II darf bis auf 70 Prozent gekürzt bleiben, solange ein Gericht nicht endgültig über den Widerspruch des Betroffenen entschieden hat. Das Dortmunder Sozialgericht hat den Versuch einer 28-jährigen Frau zurückgewiesen, ihren Anspruch auf den vollen Regelsatz im gerichtlichen Eilverfahren durchzusetzen. Es sei unzulässig, der endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren vorwegzugreifen
S 22 AS 206/05 ER
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