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Ruhen eines Verfahrens vor dem LSG
Ich musste ja zum Erörterungstermin am 11. 7. Angeblich wollte man mit mir einen Vergleich schließen. Ein Nichterscheinen war in dem gelben Briefumschlag mir einem Ordnungsgeld belegt. Dann kam noch eine 2. Brief mit der gleichen Einladung zum Termin über meinen RA aber ohne Geldandrohung. Man könnte sogar ohne mich verhandeln, stand darin. Ich habe mich völlig veräppelt gefühlt. Ich bin zum Termin gefahren. Aber von einem Vergleich war überhaupt keine Rede. Ich sollte das Verfahren einstellen. Mir wurde ganz schön Druck gemacht.
Kann das Gericht nach seinem Gusto ein Verfahren ruhen lassen? Das Gericht hat mein Einverständnis nicht und nur das meines Gegners. Wir sind beide gehört worden vor dem Termin.
Ich musste ja zum Erörterungstermin am 11. 7. Angeblich wollte man mit mir einen Vergleich schließen. Ein Nichterscheinen war in dem gelben Briefumschlag mir einem Ordnungsgeld belegt. Dann kam noch eine 2. Brief mit der gleichen Einladung zum Termin über meinen RA aber ohne Geldandrohung. Man könnte sogar ohne mich verhandeln, stand darin. Ich habe mich völlig veräppelt gefühlt. Ich bin zum Termin gefahren. Aber von einem Vergleich war überhaupt keine Rede. Ich sollte das Verfahren einstellen. Mir wurde ganz schön Druck gemacht.
Kann das Gericht nach seinem Gusto ein Verfahren ruhen lassen? Das Gericht hat mein Einverständnis nicht und nur das meines Gegners. Wir sind beide gehört worden vor dem Termin.