Ich habe mir mit einer selbständigen Tätigkeit etwas zum Arbeitslosengeld I hinzuverdient. Die Einnahmen schwankten stark.
Beim ALG II wurden bei der Gewinnermittlung die monatlichen Durchschnittseinnahmen betrachtet. Beim Alg I dagegen wird jeder Monat einzeln abgerechnet, was mich durch die stark schwankenden Einnahmen erheblich benachteiligt. Außerdem kann ich beim Alg I offenbar nicht den Unterhalt für meinen Sohn, den ich durch meine Nebentätigkeit finanziere, gewinnmindernd ansetzen. Beim ALG II ist das dagegen möglich.
So kam die Arbeitsagentur darauf, dass ich ihr 200 Euro schulde, die sie mir natürlich gleich im nächsten Monat vollständig abziehen möchte, was mich in den Ruin treiben würde - ich bekomme nur 890 Euro und muss 560 Euro Miete zahlen.
Ich werde gegen diese Ungleichbehandlung und Benachteiligung auf jeden Fall Widerspruch einlegen - schon weil mir nichts anderes übrig bleibt - und werde verlangen, dass man den Monatsdurchschnitt des Gewinns heranzieht und dabei auch meine Unterhaltszahlungen gewinnmindernd ansetzt. Doch wie begründe ich das am besten? Mit "unbilliger Härte"? Kennt jemand erfolgreiche Argumente oder Urteile zu dieser Frage?
Beim ALG II wurden bei der Gewinnermittlung die monatlichen Durchschnittseinnahmen betrachtet. Beim Alg I dagegen wird jeder Monat einzeln abgerechnet, was mich durch die stark schwankenden Einnahmen erheblich benachteiligt. Außerdem kann ich beim Alg I offenbar nicht den Unterhalt für meinen Sohn, den ich durch meine Nebentätigkeit finanziere, gewinnmindernd ansetzen. Beim ALG II ist das dagegen möglich.
So kam die Arbeitsagentur darauf, dass ich ihr 200 Euro schulde, die sie mir natürlich gleich im nächsten Monat vollständig abziehen möchte, was mich in den Ruin treiben würde - ich bekomme nur 890 Euro und muss 560 Euro Miete zahlen.
Ich werde gegen diese Ungleichbehandlung und Benachteiligung auf jeden Fall Widerspruch einlegen - schon weil mir nichts anderes übrig bleibt - und werde verlangen, dass man den Monatsdurchschnitt des Gewinns heranzieht und dabei auch meine Unterhaltszahlungen gewinnmindernd ansetzt. Doch wie begründe ich das am besten? Mit "unbilliger Härte"? Kennt jemand erfolgreiche Argumente oder Urteile zu dieser Frage?