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Guten Tag,
habe folgendes Problem und ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Bekomme volle EU-Rente ab 01.07.2012. Somit handelt es sich um eine Nachzahlung i.H. v. ca. 5.500 Euro (01.07.12-28.02.13). Da ich bis 31.06.2012 ALG 2 bezogen habe, dürfte das Jobcenter nichts zurückverlangen, richtig?
So und nun kommt mein Problem: Da ich im Jahre 2006 ALG 2 i.H.v. 850 Euro zu Unrecht erhalten habe (400 Euro Geldstrafe wegen Nichtangabe eines Nebenjobs) kann das Jobcenter den Betrag von 850 Euro bei der Rentenkasse geltend machen und von der Nachzahlung einbehalten?
habe folgendes Problem und ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Bekomme volle EU-Rente ab 01.07.2012. Somit handelt es sich um eine Nachzahlung i.H. v. ca. 5.500 Euro (01.07.12-28.02.13). Da ich bis 31.06.2012 ALG 2 bezogen habe, dürfte das Jobcenter nichts zurückverlangen, richtig?
So und nun kommt mein Problem: Da ich im Jahre 2006 ALG 2 i.H.v. 850 Euro zu Unrecht erhalten habe (400 Euro Geldstrafe wegen Nichtangabe eines Nebenjobs) kann das Jobcenter den Betrag von 850 Euro bei der Rentenkasse geltend machen und von der Nachzahlung einbehalten?