Hallo,
ich habe vor einigen Jahren mal ALGII bezogen. Durch eine Fehlberechnung fand eine Überzahlung statt, die ich seitdem (ca 2 Jahre) in Miniraten abbezahle. Die Leistungen habe ich damals für unsere Bedarfsgemeinschaft bezogen, wobei eigentlich nur meine Tochter Bedarf hatte, und auch dieser nur überzahlt wurde. Jetzt wird die Ratenzahlung überprüft und ich soll eine sehr umfangreiche Selbstauskunft ausfüllen. Ehrlich gesagt will ich das nicht, ich kann den Restbetrag auch in 3-4 Monaten zurück zahlen, nicht aber sofort, weil ich gerade sehr hohe Tierarztkosten habe.
Jetzt wird meine Tochter in 9 Monaten 18.
Nun zu meiner Frage:
1.) Muss das Jobcenter eigenltich die Forderung gegen meine Tochter zinslos stunden bis zum 18. Geburtstag?
2.) Stimmt es, dass meine Tochter sofort an ihrem 18. Geburtstag mit Ihrem zu dem Zeitpunkt bestehendem Vermögen haftet?
Kann einer helfen?
Jane
ich habe vor einigen Jahren mal ALGII bezogen. Durch eine Fehlberechnung fand eine Überzahlung statt, die ich seitdem (ca 2 Jahre) in Miniraten abbezahle. Die Leistungen habe ich damals für unsere Bedarfsgemeinschaft bezogen, wobei eigentlich nur meine Tochter Bedarf hatte, und auch dieser nur überzahlt wurde. Jetzt wird die Ratenzahlung überprüft und ich soll eine sehr umfangreiche Selbstauskunft ausfüllen. Ehrlich gesagt will ich das nicht, ich kann den Restbetrag auch in 3-4 Monaten zurück zahlen, nicht aber sofort, weil ich gerade sehr hohe Tierarztkosten habe.
Jetzt wird meine Tochter in 9 Monaten 18.
Nun zu meiner Frage:
1.) Muss das Jobcenter eigenltich die Forderung gegen meine Tochter zinslos stunden bis zum 18. Geburtstag?
2.) Stimmt es, dass meine Tochter sofort an ihrem 18. Geburtstag mit Ihrem zu dem Zeitpunkt bestehendem Vermögen haftet?
Kann einer helfen?
Jane