Rückzahlung einer überzahlung der ARGE

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Sven2008

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Hallo,

die ARGE hat mir für April und Mai zuviel bezahlt, bzw. ist mein Mitbewohner zum 1.4.2009 zugezogen er hat seinen bescheid allerdings jetzt erst im Juni bekommen wodurch bei mir eine überzahlung entstanden ist zumindest was die Miete betrifft.

Die Arge möchte nun 567€ von mir zurückhaben, grundsätzlich auch nichts dagegen einzuwenden, jedoch meine ich mal gelesen zu haben das eine solche Rückzahlung nicht stattfinden darf solange ich dort noch im Bezug bin, sprich das ich das erst bezahlen muss wenn ich wieder eine Arbeit habe.

Wie verklickere ich der ARGE nun ohne großes hin und her, das ich derzeit nicht bereit bin 35€ Monatlich von meinem Regelsatz zu bezahlen?

viele Grüße
Danke
 
E

ExitUser

Gast

Hallo,

Wenn ich das richtig verstehe, handelt es sich um einen Fehler der ARGE, die sich mit der Berechnung Zeit gelassen hat. In dem Fall mußt Du garnichts zurückzahlen.

Es sei denn, DU hast falsche Angaben gemacht. Dies scheint nicht der Fall zu sein.

Wie alt ist der Bescheid ggf. für einen Widerspruch?

LG
 

pigbrother

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Ist es nicht Pflicht Veränderungen der ARGE sofort zu melden??

Ungeachtet seines Untermieters hätte ja auch er dies bekannt geben müssen.
 

physicus

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Bist Du nicht "gewillt" oder derzeit dazu nicht in der Lage ?? !!

er bekommt hartzIV, wie soll er dann in der lage sein das zurück zu zahlen?
der regelsatz reicht mal eben so um nicht zu verhungern, wenn man davon auch noch rückzahlungen tätigt, dann könnte den politiker äffchen bald einfallen das wir viel zu viel hartzIV bekommen.....

es ist überhaupt nicht machbar von hartzIV irgend etwas zurück zu zahlen, die sollen endlich mal rechnen lernen diese inkompetenten sesselp....
 

Sven2008

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Gewillt bin ich schon das zu bezahlen wenn es gerechtfertigt ist. Aber es ist mir einfach nicht möglich das MOMENTAN vom BEZUG zu bezahlen.

Gemeldet habe ich den zuzug natürlich rechtzeitig. Jedoch hat die ARGE meinen Mitbewohner immer wieder vertröstet es hat glaube ich 8 Termine gebraucht bis überhaupt mal alle unterlagen angenommen wurden.

"Mit dem Bescheid vom 9.6.2009 wurde Ihnen mitgeteilt dass gegen Sie eine Forderung in Höhe von 574,02EUR besteht"

Zusätzlich übernehmen diese nun nicht mehr die volle Miete 490,63€ weil ich 6 monate zeit hatte mir etwas neues zu suchen (aber nichts fand, schufa, privatinso) trotz das ich nun einen Untermieter habe ;(
 
E

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Gast

Dann Widerspruch einlegen ggf. schon über einen fähigen Fachanwalt.

Du kannst nicht in Haftung genommen werden für Fehler der ARGE.

LG
 
E

ExitUser

Gast

Diese irrsinnige Regelung mit den Rückzahlungen sollte eigentlich mal ein Grund für eine Musterklage seitens der Erwerbslosenverbände etc. sein. Denn auch die Sache mit den Darlehen ist sittenwidrig. JEDE bank macht sich strafbar, gibt Sie einem Erwerbslosen Kredit, der er lebt unter dem gesetzlichen Pfändungsfreibetrag, woher soll er also die Darlehen zurückzahlen?

Jeder Gläubiger muß sich damit zufrieden geben, das bei einem ALG 2 Empfänger nichts zu holen ist.

Aber der Staat darf?
 
E

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Gast
Sven2008:
Soweit ich weiß, muss hierzu eine Anhörung stattfinden. Es muss Dir also die Forderung offengelegt werden und durch einen "Anhörungsbogen" (Stück Papier von denen halt) die Gelegenheit zu Angaben und Richtigstellungen Deinerseits gegeben werden.

Meistens heißt es in deren Brief bzw. Bescheid der zur Anhörung übersandt wird "gedenke ich diese Forderung zu 30 v. H. Ihrer Regelleistung gegen Ihre zukünftigen laufenden Leistungen zu verrechnen".

Dies ist aber nur möglich bei bewußt falschen Angaben oder grob fahrlässig verursachten Falschangaben sowie grob fahrlässig verschuldeter Spätmeldung der neuen Tatsachen. Wenn Du dies so nicht verursacht hast, dann in den Bogen eintragen:

"eine Verrechnung zu 30 v. H. der Regelleistung ist nur möglich aus ....(wie oben beschrieben)... Gründen. Da ich diese Überzahlung nicht derartig verursacht habe, denke ich, ist nur eine Anrechnung in Höhe von 10 v. H. der Regelleistung möglich, wie bei einem von der ARGE/JOB-CENTER gewährtem Darlehen."

Wie schon erwähnt, bei dem Brief zur Anhörung darauf achten ob es ein normales Schreiben ist oder ein Bescheid. Bei einem Bescheid noch zusätzlich, vorsichtshalber, Widerspruch mit der gleichen Begründung einlegen, oder dies gesamt im Widerspruch abhandeln. Normalerweis dürfte zwar kein Bescheid kommen, aber denen trau ich mittlerweile alles zu. In diesem Schreiben ist dann eine Frist zur Äußerung gesetzt, die eingehalten werden muss.
 

pigbrother

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Zur Klarstellung: Auch ich bin gegen H4 und diesen Regelsatz!!
ABER wenn jemand weiß dass er seinen Status verändert und dennoch mehr Geld erhält, dann sollte er dieses bis zur Klärung nicht auf den Kopf hauen.
Sein Untermieter hat doch sicherlich zu der Miete beigetragen. Wenn nicht dann soll dieser jetzt den Betrag abzahlen.
Wenn auf meinem Konto versehentlich 500,-- Euro ankommen und ich diese verprasse und dann bei einem Storno nicht bezahlen kann wird es peinlich.
 
E

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Gast


Moment, Du bist also der Meinung, das TE für die Fehler seiner ARGe gerade stehen soll? Stehst Du auch für die Fehler von anderen gerade?
Wenn Dein Nachbar geklaut hat, nimmst Du seine Strafe in Kauf? Weil Du es vielleicht gesehen hast?
Die Banker haben sich verspekuliert, kriegen aber noch Millionen in den Allerwertesten gestopft, Manager ruinieren Unternehmen, kassieren Millionenabfindungen, der kleine Bürger aber darf die Zeche zahlen? Und wrd meist statt mit Abfindungen mit Hartz 4 bestraft, obwohl er garnichts für die Firmenpleite kann?
Wie bist Du denn drauf?
 

physicus

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also wir hatten eine überzahlung von 30 euro, die lag aber zum zeitpunkt des schreibens von der arge schon 5 monate zurück, wie also soll ich denn wissen das die sich verrechnen???
wir konnten den genauen betrag auch garnicht nachvollziehen, weil halt meine frau nebenbei noch arbeiten geht, das sind dann immer andere beträge, also auch dort ist es uns nicht aufgefallen.
wenn ich mich aber sachbearbeiter nenne und bei der arge meinen fetten hintern kaum noch aus dem sessel bekomme, dann sollte ich zumindest in mathe klasse 4, nicht durchgefallen sein

du bekommst mit sicherheit nicht 500 euro fälschlicherweise überwiesen, du bekommst immer mal wieder paar kröten zuviel, falsch, überwiesen und die saftnasen wollen dann den gesamten betrag auf einmal haben.

das ist der knackpunkt, weiter nix....
 

Sven2008

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naja aber ich hatte das geld ja nicht mal in der hand, die sagen einfach die haben april und mai zuviel miete bezahlt weil ja mein mitbewohner da eingezogen ist.... aber was kann ich da dafür? die haben ihn 2 monate immer wieder weggeschickt weil irgendwas anderes gefehlt hat nach 2 1/2 monaten wurde sien antrag dann endlich mal bearbeitet ;(
 

physicus

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an eurer stelle würde ich einen überprüfungsantrag stellen für das jahr in dem die auszahlung/überzahlung gewesen sein soll, und gucken was dabei raus kommt....

lass die einfach nochmal rechnen und warte ab.
 

pigbrother

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Typischer Post ohne Sinn…. Was haben denn die Banker und Manager mit diesem Fall zu tun?
Was hat eine Firmenpleite mit H4 zu tun. Du verwechselst nicht nur Äpfel mit Birnen, sondern Obst mit Gemüsesuppe.
Was ich in der Denkens weise seltsam finde ----
Wenn die ARGE 10,-- zu wenig abrechnet dann ist die Aufregung groß.
Wenn aber zu viel gezahlt wird nimmt man es und es gehört einem.
Denke mal darüber nach ……………….
 

pigbrother

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Wieviel und an wen hat den Dein "Mitbewohner" bezahlt
 
E

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Der Frage schliesse ich mich an.

Hat der Mitbewohner seit April "Leistungen" inkl. Kosten für die KdU erhalten (auch wenn es eventuell "nur" rückwirkend war)?
 

pigbrother

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Also, habe mal bei der ARGE nachgefragt…
Wenn bei mir z.B. zum 15.07. jemand einzieht dann muss ich das der Arge sofort melden. Die berechnen dann neu.
Wenn dann die ARGE falsch berechnet dann muss man sehen wie man es mit denen regelt.
Also hast DU den Mitbewohner zum 01.04. mitgeteilt? Habt Ihr eine Mietregelung?
Wenn doch jemand zu einem einzieht dann macht man sich doch Gedanken wie es weiter ablaufen soll ....
 

physicus

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die ARGE 10,-- zu wenig abrechnet dann ist die Aufregung groß.
Wenn aber zu viel gezahlt wird nimmt man es und es gehört einem.

man hat auch kein problem seine fixen kosten zu zahlen wenn die arge mal zu viel überweist, ABER man hhat damit probleme wenn sie zu wenig zahlen oder aber sinnfrei sanktionieren...

Denke mal darüber nach ……………….


den kaffee schiebe ich mal zurück zu dir, denn den wirst du nun brauchen zum nachdenken

nichts für ungut, aber man hat bei h4 eben KEINE spielräume.
 

pigbrother

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Zu weiteren Klarstellung... Auch ich bin Betroffener!!

Aber ich messe nun mal mit gleichem Maß

Es sollte weder Benachteiligung noch Bevorteilung geben. Dies egal ob bei H4, Versicherungen oder Arbeitsstellen.

Gegen H4 angagiere ich mich sicher mehr als so mancher hier im FORUM
Wir Planen sogar eine DEMO und andere bekommen den Hintern nicht hoch.
Es soll hier erst mal belegt werden wo der Fehler liegt und dann schimpfen. Nicht umgekehrt

Lese mal dazu seinen 1 Satz- - - -Die Arge möchte nun 567€ von mir zurückhaben, grundsätzlich auch nichts dagegen einzuwenden
 
E

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Gast

Ok. Dann erwarte bitte keine Hilfe, wenn Du in der Situation bist, oder bei anderen Problemen Hilfe brauchst. Denk dran, es muß doch alles ordnungsgemäß ablaufen, oder? Wenn TE alles ordnungsgemäß angegeben hat, dann braucht er für den Fehler nicht gerade stehen. genauso ist es nicht einzusehen, das Menschen für das Verschulden der großen Bosse nicht gerade stehen müssen, so wie sie es aber tun, weil sie bedingt durch falsches Management Ihren Job verlieren.

Ich zahle auch nicht für die Krise, ist es mein Verschulden, das die Banker sich verspekuliert haben.

Denk mal bitte nach, bevor du schreibst.
 
E

ExitUser

Gast


Du bist alles andere als Betroffener.

Zitat Pigbrother:
<<Gegen H4 angagiere ich mich sicher mehr als so mancher hier im FORUM
Wir Planen sogar eine DEMO und andere bekommen den Hintern nicht hoch.
Es soll hier erst mal belegt werden wo der Fehler liegt und dann schimpfen. Nicht umgekehrt <<
Das ist schlichtweg eine Dreistigkeit, die so NICHT stimmt.
Ansonsten belege mir , wo Du dein Halbwissen her nimmst.
Jeder, der hier schreibt, um einem anderen zu helfen, engagiert sich gegen Hartz 4.

Wer sich nämlich nicht wehrt, der läßt sich behandeln. Jemand der sich wehrt, handelt. Und jemand, der dabei hilft, das sich jemand wehrt, engaiert sich gegen Hartz 4.

Jemand, der zum Amt begleitet, engagiert sich gegen Hartz 4. Mit Amtsbegleitung werden die Betroffenen jedenfalls wie Menschen behandelt, was OHNE nicht der Fall ist.

Ich könnte dir noch unzählige Beispiele aufzählen, aber ich fürchte, du bist schlichtweg beratungsresistent.

Ich halte dich sogar für einen Troll.
 
E

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Zitat Sven2008:
<< <<


Zitat sven2008:
<<Gemeldet habe ich den zuzug natürlich rechtzeitig. Jedoch hat die ARGE meinen Mitbewohner immer wieder vertröstet es hat glaube ich 8 Termine gebraucht bis überhaupt mal alle unterlagen angenommen wurden.<<

Ich denke, du bist ein kleiner Argemitarbeiter, mein lieber Pigbrother= der Nick, der sich von Bigbrother ableitet, was Bigbrother ist, weiß bekanntlich jeder...

Warum ich das sage: Viele SB drehen und wenden, wie sie es gerade brauchen- es gibt nicht viele SB, die korrekt arbeiten.

Du überliest schlichtweg, das der Fehler nicht bei TE liegt- sondern das die ARGE die Überzahlung verschuldet. Ich habe es Dir noch mal kopiert- aber ich fürchte, da es zu gunsten des Betroffenen ist, bist du schlichtweg blind.
 

Xas

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so ganz blicke ich bei der sache noch nix durch? du hast eine aufforderung zur senkung der wohnkosten/ umzug erhalten, wann? ist dein mitbewohner inerhalb dieser 6 monatsfrist eingezogen? hast du selbst nach meldung bei der arge, über den einzug deines mitbewohners eine neue berechnung-bescheid erhalten, wann? kann mir jemand folgen? ähm...wenn ich ne aufforderung zur senkung der wohnkosten erhalte habe und innerhalb dieser frist einen mitbewohner einziehen lasse, habe ich dann meine wohnkosten nicht gesenkt?
 

Sonne1

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In dem Fall mußt Du garnichts zurückzahlen.

Hallo sunlight,

die Rechtsgrundlage, auf welche Ihre Meinung basiert, erläutern Sie mir bitte! Meiner Meinung nach hat in diesem Fall die ARGE einen Rückforderungsanspruch gemäß § 48 SGB X.

Es sei denn, DU hast falsche Angaben gemacht. Dies scheint nicht der Fall zu sein.

Wenn dem so wäre, käme ein Rückforderungsanspruch nach § 45 SGB X in betracht, jedoch geht aus dem Eingangspost nichts dergleichen hervor.

Sonne1
 
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